spamburger
Sehr aktives Mitglied
Also ich stehe zu meine Angaben !!
Wir Teilen uns Miete ! Jeder hat seine Möbel mitgebracht und von jeden steht was da ! das auch jeder bei trennung wieder mit nimmt ! wir haben uns gemeinsam nichts angeschafft und werden es auch nicht!!
Keine gemeinsamen Konten nichts!
Das muss SIE dem JC dann auch so darlegen. Jedoch, und darum geht es mir, ist die Verweigerung der Leistung ohne rechtsmittelfähigen Bescheid eine rechtswidrige Verzögerung. Schlecht ist, dass ihr per E-Mail kommuniziert. Ich würde das nur schriftlich machen. Am besten selbst hinbringen und auf Kopie gegenzeichnen lassen. Damit könnt ihr beweisen, dass die Schriftstücke zugegangen sind.
Nochmal, das JC kann die Leistung ablehnen. Das JC kann auch eine geringere Leistung gewähren. Alles mit Bescheid. Aber gar nichts zahlen, obwohl Unterlagen vollständig eingereicht wurden, sowas geht nicht.