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Hausbesuch von ARGE

Also ich stehe zu meine Angaben !!
Wir Teilen uns Miete ! Jeder hat seine Möbel mitgebracht und von jeden steht was da ! das auch jeder bei trennung wieder mit nimmt ! wir haben uns gemeinsam nichts angeschafft und werden es auch nicht!!
Keine gemeinsamen Konten nichts!

Das muss SIE dem JC dann auch so darlegen. Jedoch, und darum geht es mir, ist die Verweigerung der Leistung ohne rechtsmittelfähigen Bescheid eine rechtswidrige Verzögerung. Schlecht ist, dass ihr per E-Mail kommuniziert. Ich würde das nur schriftlich machen. Am besten selbst hinbringen und auf Kopie gegenzeichnen lassen. Damit könnt ihr beweisen, dass die Schriftstücke zugegangen sind.

Nochmal, das JC kann die Leistung ablehnen. Das JC kann auch eine geringere Leistung gewähren. Alles mit Bescheid. Aber gar nichts zahlen, obwohl Unterlagen vollständig eingereicht wurden, sowas geht nicht.
 
Naja, seit 01.01.2011 nicht mehr. Die Jobcenter sind momentan Outlaws😀 Die Leistungsbezieher haben wenigstens noch das Grundgesetz auf ihrer Seite

Hab ich da was verpasst? Ich habs ja nicht so mit anderen Menschen zusammen leben oder mit Frauen, Müttern, Tanten. Deshalb hatte ich auch ein solches Problem noch nie. Bitte um Aufklärung.
 
Was ist HG?
Er ist 24.

Habe hier aber auch von einer anderen Userin gelesen, daß sie nichts bekommt, weil ihr Freund für sie aufkommen muß da eheähnl. Beziehung

Meine Güte-- wenn ein Freund DAMIT EINVERSTANDEN ist,wenn er mit ihr GEMEINSAME KINDER hat,wenn sie DEFINITIV gemeinsam wirtschaften--ein gemeinsames Konto,gemeinsame Anschaffungen,
seit eeeeeeewig als Paar zusammenleben--
und,wenn SIE SELBST es so erklären,
dann "muß er für sie aufkommen".

Es ist IMMER eine Einzelfallentscheidung im Sozialrecht,weil IMMER die jw.ganz privaten Fakten beachtet werden müss(t)en.

Oder--wenn er/sie es versemmelt oder zu träge ist,gegen einen BESCHEID (der vielleicht völlig unrichtig ist!) vorzugehen.

Auch "unrichtige Bescheide" werden dann "rechtskräftig",wenn man sie sich gefallen läßt. Logo.

Wenn man sich vom "Freund" das Leben finanzieren läßt, hat das Konsequenzen.
Nicht jede Frau möchte ihre Liebesbekundungen an finanzielle Folgen koppeln.
Muß sie auch nicht. (Andersrum genauso).

Lest doch mal,wie oft Mißhandelte schreiben,
ICH KANN IHN NICHT VERLASSEN--denn--er bezahlt das Leben.
((Und alle sind ja soooooerstaunt,daß das ZUNIMMT mit der häuslichen Gewalt! Naja...die Trennung ist eben fast unmöglich,wenn man auf UNTERSTELLENDE Nichtsachbearbeiter trifft.))

Klasse ,nicht?

An die dort mitbetroffenen Kinder denkt niemand.

"Sie haben doch einen Lebensgefährten,Frau XY,der gut verdient.
WARUM wollen sie denn von dem PLÖTZLICH wegziehen mit ihren Kindern?
Wir müssen das PRÜFEN, da steckt doch BESTIMMT eine MASCHE DAHINTER--Sie wollen DEN STAAT abzocken?!
Daß der sie blauklopft ist doch NUR so eine BEHAUPTUNG,damit DER STEUERZAHLER Ihnen eine neue Wohnung bezahlt?!"

Ja---so kennt man das.
 
Ich denke mal, da gibt es bestimmt ein Gesetz, daß in einer eheähnlichen Beziehung die Partner füreinander haften,
sonst würden sie solche Überprüfungen wohl kaum machen..
 
Eines ist ja kurios: Wenn zum Beispiel in einem betreuten Wohnprojekt für ehemalige Obdachlose oder in einer sonstigen WG drei Männer wohnen, die sich auch ins Scheisshauspapier oder ins Waschmittel reinteilen (tatsächlich läuft das so ab, dass jeder mal dran ist, Papier und Waschmittel zu kaufen), sich in Gewürze reinteilen oder auch mal für die gesamte WG kochen, kräht da kein Hahn von der ARGE danach und vermutet auch keine Einstehensgemeinschaft. Wenn die jetzt aber miteinander schlafen würden, dann würden sie wieder kommen mit Einstehensgemeinschaft. (würde man bei Männern untereinander aber nicht vermuten, aber wenn da ne Frau dabei wäre... mit wem von den beiden Männern bildet sie eine BG, wenn sie mit beiden schläft? Bilden die beiden Männer dann untereinander auch eine? Oder nur, wenn sie zu dritt in einem Bett schlafen? )
 
Hab ich da was verpasst? Ich habs ja nicht so mit anderen Menschen zusammen leben oder mit Frauen, Müttern, Tanten. Deshalb hatte ich auch ein solches Problem noch nie. Bitte um Aufklärung.

Momentan gibts keine gesetzliche Grundlage für Hartz 4. Über den neuen Gesetzentwurf wird ja noch gestritten wie im Kindergarten. Eigentlich hätte das schon im letzten Jahr alles entschieden werden müssen.
 
@ Spamburger Da sie von ihre ARGE @Adresse zurückgeschrieben hat glaub ich würde es durchgehen oder Hoffe ich zuminsdest!!


Meine Freundin schrieb das sie Dringend geld braucht und schon seit 2-3 Wochen auf ihren Antrag warte !
Die Aussage von der SB ist :
Wir müssen in der Wohnung nachschauen ob ihnen Leistung zusteht!

Obwohl alles Schriftlich abgegeben ist das keiner den andern unterstützt!

Wobei dann dieses wieder sinnlos ist!
Die Überprüfung ist notwendig um Ihren Leistungsanspruch zu klären. Es geht nicht darum ob Sie finanziell füreinander einstehen. Es muss geprüft werden ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Ich werde erst Geld zahlen wenn sicher ist das Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dazu ist die Überprüfung der Wohnsituation nötig.


Mann ich blicke gar nicht mehr durch ! Kotzt ein so an!
 
Eines ist ja kurios: Wenn zum Beispiel in einem betreuten Wohnprojekt für ehemalige Obdachlose oder in einer sonstigen WG drei Männer wohnen, die sich auch ins Scheisshauspapier oder ins Waschmittel reinteilen (tatsächlich läuft das so ab, dass jeder mal dran ist, Papier und Waschmittel zu kaufen), sich in Gewürze reinteilen oder auch mal für die gesamte WG kochen, kräht da kein Hahn von der ARGE danach und vermutet auch keine Einstehensgemeinschaft. Wenn die jetzt aber miteinander schlafen würden, dann würden sie wieder kommen mit Einstehensgemeinschaft.

Wenn alle nichts haben, bekommen sie vom ARGE, auch wenn sie miteinander schlafen.🙂
Da gibt es schon eine Einkommensgrenze, über der man liegen muß um für den anderen mitzahlen zu müssen.
Bei uns waren das 1400 Euro
 
gib dem Bürger einen Amtssessel...und er dünkt sich König zu sein

Hey...DAS kommt ja noch dazu--alle derzeitigen Bescheide wären eh nichtig,da derzeit alles "in der Schwebe" ist.

Kann nur raten jedem, wenn irgend möglich ,'nen Anwalt zu fragen -oder den beim Hausbesuch da stumm hinsetzen 😀

Oder sich schnell ein zweites Bett zu leihen *lach*

Wenn WIRKLICH Leute in Not sind,wenn Kinder verklopft werden,kommt kaum ein Nachbar aus der Hüfte.
WEHE ABER wenn man sich "äußern kann" über den Lebenswandel der Mitbürger--dann weiß plötzlich jede Omma ,daß bei Frau XY GARANTIERT jemand WOHNT,der IHR GELD GIBT...

Meine Erfahrung: es hat sich nicht viel verändert - es wird volkssportmäßig vorverurteilt und spioniert und unterstellt .
Nur bei RICHTIGEN STRAFTATEN wird sich schlafend gestellt, hört man nix,tut man nix, geht es einen nichts an.

Es wird BESTIMMT bald wieder "Meldeprämien" geben für jeden "inoffiziellen Hinweis" , dann lohnt sich das noch richtig ,das "Erkennen der Verschleierer" .
Muß bestimmt auch nicht angerechnet werden....😎😎😎
 

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