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Hausbesuch von ARGE

Mit der Frist setzen haben wir uns auch überlegt!
Vorallem sie hat geschrieben das sie die ganze Woche schon nicht zu erreichen vom Aussendienst ist was nicht sein kann weil ich zu Hause war und wen der geklingelt hat nicht aufgemacht habe! und das war nur Gestern und Vorgestern und nicht die ganze Woche!

und ausserdem hat er den Nachbarn aufgehalten und irgendwas gefragt das dieser in unserer Wohnung gedeutet hat!
Habe meinen Nachbar noch nicht angetroffen umzu Fragen was er wollte? ob er sich Informationen schaffen wollte?
 
Vorallem sie hat geschrieben das sie die ganze Woche schon nicht zu erreichen vom Aussendienst ist was nicht sein kann weil ich zu Hause war und wen der geklingelt hat nicht aufgemacht habe! und das war nur Gestern und Vorgestern und nicht die ganze Woche!

Der Außendienst muss sich ankündigen. Ein Hilfeempfänger ist nicht verpflichtet, sich den ganzen Tag in der Wohnung aufzuhalten. Er ist lediglich dazu verpflichtet, sich im ortsnahen Bereich aufzuhalten. Das heisst, laut Erreichbarkeitsanordnung (ErreichbarkeitsAO) muss er täglich per Briefpost erreichbar sein und einen eventuellen Meldetermin bzw. einen Bewerbungstermin wahrnehmen können. Nicht für den Aussendienst, nicht telefonisch. Lediglich Briefkasten leermachen.

Die versuchens scheinbar gern auf diese Tour. Was ihr noch versuchen könnt, ist eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht. Der Antragsteller sollte dort mithilfe von Kontoauszügen glaubhaft dringende Bedürftigkeit nachweisen. Dann kann (und wird wahrscheinlich auch) es passieren, dass die ARGE zur vorläufigen Leistungsgewährung verdonnert wird. Ich würde das wahrscheinlich versuchen, wenns um mein Überleben ginge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was glaubt die SB wohl, was eine Bedarfsgemeinschaft ist?



SGB 2 - Einzelnorm

Es käme, wenn überhaupt, bei euch nur eine Einstehensgemeinschaft in Frage. Alles andere trifft ja auf euch nicht zu. Ihr seid nicht verheiratet, du bist nicht ihr Vater oder ihr Sohn etc. Die Mail ist Unsinn. Und es ist auch unzulässig, die Frau am langen Arm verhungern zu lassen wegen dieser Sache. Ich würde eine Frist zur Bearbeitung des Antrages setzen. Sollte dieser abgelehnt werden, gleich Widerspruch und Klage. Ich glaube, hier geht nur die harte Tour. :mad:

In diesem § steht noch mehr,als das,was hier angegeben wurde:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

SGB 2 - Einzelnorm

Der Threadersteller lebt länger als ein Jahr mit seiner Freundin zusammen.
Es wird in diesem Fall eine "Bedarfsgemeinschaft" vermutet .
Früher war es so,dass den Betroffenen nachgewiesen werden mußte,
dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Heute ist es so,dass die Betroffenen nachweisen müssen,dass sie keine Bedarfsgemeinschaft sind.
Nicht aus einem "Topf" wirtschaften.

Ich kann mir gut vorstellen,dass das Zusammenlegen vom
Haushaltsgeld in einen Topf ,um gemeinsam daraus zu leben/
Einkäufe für den täglichen Bedarf zu tätigen ,als
gemeinsamer "Eintopf" 😉gesehen werden kann.

Ein Blick in den Kühlschrank könnte genügen.😕
 
Tut er das? Ich war davon ausgegangen, dass sie erst kürzlich zusammengezogen sind 😕

Oh, er tut. In dem Fall hoffe ich, dass ihr zumindest getrennte Konten habt und glaubhaft machen könnt, dass ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok Wenn man hier überhaupt ein Sozialgericht findet 😀
Ist ja nicht so das sie Vermögen hat!

Wenn der Hausbesuch nichts mit Finanzieller Unterstützung zu tun hat was gibts dan den für ein Problem?
Das is die Sache die wir nicht verstehen dan is doch eh alles klar!
 
Wir haben ihnen klargemacht das wir nicht zusammen wirtschaften hier die Stellungnahme!


''''''''Hiermit bestätige ich xxxxxxxx durch meine Unterschrift,
dass ich xxxxxxx nicht Finanziell unterstütze und auch nicht Finanziell unterstützen werde.

Frau xxxxx und ich leben nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft, denn
- wir sind keine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft,
- wir stehen gegenseitig im Bedarfsfall nicht füreinander ein,
- es findet keine gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt statt,
- keiner kann über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen verfügen,
- es gibt kein gemeinsames Konto.

Bisher hat jede einzelne Person für sich selbst gesorgt (ebenfalls finanziell).
Wir sind uns gegenüber keinerlei Pflichten oder Verantwortung bewusst.
Da ich mein Einkommen noch nie, und in Zukunft auch nie für Frau xxxx einsetzen will, bilden wir daher keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft,
also keine eheähnliche Gemeinschaft. '''''''

und als sie den Antrag abgegeben hat mit ihren Formular VE wo sie auch noch mal Ausdrücklich drauf hingewiesen hat meinte auch der vom Amt das es reiche
 
[/QUOTE]
Ich kann mir gut vorstellen,dass das Zusammenlegen vom
Haushaltsgeld in einen Topf ,um gemeinsam daraus zu leben/
Einkäufe für den täglichen Bedarf zu tätigen ,als
gemeinsamer "Eintopf" 😉gesehen werden kann.

Ein Blick in den Kühlschrank könnte genügen.😕[/QUOTE]

Wir haben keinen Topf wo wir raus Wirtschaften mal zahlt der mal zahlt der das Essen was wir gemeinsam essen! Natürlich hat jeder selber für sich auch noch naschereien die im Kühlschrank auch geteilt sind und ausserdem hat der Kühlschrank den Arge mitarbeiter gar nichts zu Intressieren wen er gucken will!
 
Ich würde es eher so machen, dass sie diesen Brief schreibt und darin mitteilt, dass du nicht für sie einstehst. Du hast mit dem JC doch gar nichts zu tun, es kann dir doch egal sein, ob deine Freundin Geld hat oder nicht. Deine Verdienstnachweise gehen das JC auch nichts an. Ihr wirtschaftet doch nicht gemeinsam. 😉 Sie ist die Antragstellerin, der Schriftverkehr mit dem JC obliegt ihr und nur ihr. Es geht ja um ihr Geld, mit dem sie wirtschaften muss, nicht um deins 😉
 
Wir leben schon seit einem Jahr zusammen schlafen zusammen jedoch die Miete und Einkauf wird hälftig geteilt!

Ihr teilt nach deinen eigenen Angaben den Einkauf.
Die gekaufte
Ware wird gemeinschaftlich verzehrt oder verbraucht,
z.B.auch die Badartikel,Waschpulver usw.

Zusammen,(aus einem Topf) lebt man billiger.

Aus diesem Grund,bekommt eine alleinstehende Person auch einen
höheren Regelsatz beim ALG II.

Da wäre ,nach meiner Meinung,z.B. ein Grund,die Höhe des Regelsatzes deiner Freundin zu kürzen.

Aus diesem Grund will man einen Hausbesuch durchführen,
erstmal schauen, ob eure Angabe stimmt,dass ihr "nicht" aus einem Topf wirtschaftet.
 
Ja des frag ich mich ja auch aber die haben mir auch son Antrag gegeben und dagegen must ich das schreiben und sie hat im formular VE angegeben



"Ich wohne seit dem .... erstmalig mit einer nichtverwandten Person in einer gemeinsamen Wohung.
Gegenseitige finanzielle Unterstüzung findet nicht statt und ist nicht geplant.
Ich verwende mein Einkommen ausschließlich zur Befriedigung meiner eigenen Bedürfnisse.
Es existieren keine gemeinsamen Konten oder Versicherungen.
Verfügungen über das Vermögen des jeweils anderen finden nicht statt.
Die Miete und die Nebenkosten werden hälftig geteilt."


für was sie da noch in die Wohnung wollen ist mir rätselhaft!
Die können doch da nichts feststellen! Jeder hat was in der Wohnung ihr gehört die couch mir der Fernseher , wenn wir uns trennen nimmt auch jeder seins mit !
 

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