Devabandha
Mitglied
Egal,was beim Hausbesuch "rauskommt" bzw. gedeutelt wird-->
es gibt einen SCHRIFTLICHEN Bescheid,darauf hat man Anspruch.
Gegen den Bescheid kann man auf dem Rechtsweg vorgehen:
Widerspruch ,gg.evl. auch falschen/ablehnenden Widerspruchsbescheid KLAGE einreichen vorm Sozialgericht.
Dort entscheiden NICHT vermutende Sachbearbeiter--sondern (hoffentlich!) Fachleute mit Rechtskenntnissen.
Wenn Ihr keine BG seid, Du ihr nix "schenkst",Ihr nicht verlobt seid ,Ihr
getrennte Konten habt,Ihr keine gemeinsamen Käufe tätigt (Anschaffungen),
Ihr die Miete teilt oder einer Untermieter des anderen ist etc. ,ist das KEINE BG.
Niemand kann Dich ZWINGEN,für sie "einstehen zu wollen".
Denn: was Du mit DEINEM GELD machst,ist DEINE Privatsache.
Sie hat kein Kind von Dir,da gäbe es Unterhaltsverpflichtungen.
Wenn Ihr VERLOBT wäret,die Hochzeit planen würdet,wäre es schwieriger,eine BG zu dementieren.
Ob Ihr in EINEM BETT schlaft,ob Ihr gemeinsam frühstückt etc.sind meiner Meinung nach KEINE BEWEISE für eine BG.
Ich seh es auch so---wenn man definitiv NICHT einsteht/einstehen will,ist es KEINE BG .
Eine "Finanzunterstützung jedes Liebespartners" ist auch in meinen Augen hart an der Prostitution--wenn es "vertragsrechtliche Formen" annehmen soll.
Gegenseitige Geschenke sind AUCH unter Freunden,Nachbarn...üblich.
Wie Ihr es real handhabt,wißt nur Ihr.
Bei FALSCHEN Angaben wäre es seitens der Freundin wohl eine strafbare Handlung. Aber... das Grundgesetz schütz die Wohnung (Art.12?) --Ihr müßt NIEMANDEN hineinlassen ohne "richterliche Erlaubnis".
Wenn es DESHALB eine Ablehnung gibt, soll die Freundin sich Rechtsrat holen (Fachanwalt Sozialrecht).
Aus meiner Sicht seid Ihr eine WG --mit Liebesbeziehung.
Micky
tja micky das muss man mal dem Amt klarmachen das is das blöde!!