Ich habe noch ein ein Urteil vom Bundesgerichtshof gefunden. Vielleicht hilft das schon weiter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=100742&pos=0&anz=1
Es gibt Verjährungsfristen.Unsinn. Nur weil es erstmal geduldet wurde, ist das Recht vom TE doch nicht verwirkt.