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"Hartz4/Grundsicherung i.A.u.b.E. während eines Klinikaufenthaltes!?

C

Cloudpillow

Gast
Gibt es bezüglich dieses Themas vielleicht sogar Unterschiede zwischen "Hartz4" und der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"?
Nein. In beiden Fällen bekommst du die gleiche Leistung wie immer.

Damals noch mit Hartz IV (heute Bürgergeld) in psychosomatischer Reha, war ich von diesen 10 € Krankenhaustagegeld befreit.
Im Normalfall muss man für jeden Tag 10€ selbst dazuzahlen, allerdings kann man sich beim Bezug von Bürgergeld/Grundsicherung bei der Krankenkasse (ab einem gewissen Betrag) von Zuzahlungen befreien lassen.

Dazu würde ich bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Soweit ich weiß kannst du alle Rechnungen aus diesem Jahr einreichen, einschließlich der vom Aufenthalt in der Reha und musst dann nur soviel zahlen, wie hoch der Beitrag bis zur Befreiung ist. Es sei den du hast bei anderen Rechnungen, z.B. von (verschreibungspflichtigen) Medikamenten, schon den Beitrag erreicht, dann könntest du dich schon vorher befreien lassen und eine Karte bekommen, die du dann einfach vorlegst.
Soweit reicht zumindest mein Wissen.
 
Schön, dass ihr mir so zahlreich antwortet.

Mir geht es aber nicht um eine mögliche Zuzahlungsbefreiung. Meine eigentliche Frage ist, ob das Amt den Regelsatz kürzt, wenn man wochenlang in der stationären Therapie beziehungsweise Klinik ist?

Nur ein Beispiel: Im Rahmen des Klinikaufenthaltes bekommt man ja alle Mahlzeiten. Es könnte ja sein, dass das Amt deshalb den Regelsatz beziehungsweise (den) Anteil für Essen&Trinken für die Zeit in der Klinik kürzt.

Im Internet habe ich nichts konkretes zu diesem Thema gefunden.

Ich bekomme die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Natürlich werde ich meine Sachbearbeiterin danach fragen, aber ich wollte mich gerne schon einmal im Voraus informieren.

Ich weiß gar nicht, ob ich ihr überhaupt mitteilen muss, wenn ich eine Therapie mache. Ich habe ja praktisch "keine" Verpflichtungen wie jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht.

Euch allen ein schönes Wochenende.

Gruß
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich weiß gar nicht, ob ich ihr überhaupt mitteilen muss, wenn ich eine Therapie mache. Ich habe ja praktisch "keine" Verpflichtungen wie jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht.
Das einzige was du musst, ist die Liegebescheinigung deinem Arbeitgeber/dem Amt zukommen lassen. Es sei denn bei deinem Status musst du keine AU's dem Amt übermitteln.

Bisher habe ich noch nicht gehört, daß irgendwelche Leistungen wegen Krankheit gekürzt werden.
Woher kennst du das ?
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Meine eigentliche Frage ist, ob das Amt den Regelsatz kürzt, wenn man wochenlang in der stationären Therapie beziehungsweise Klinik ist?
Genau das werden sie tun. Möglicherweise greift diese Regelung erst ab einer Mindestaufenthaltsdauer, aber vom Ansatz her machen sie es so.

Die Reha musst du auf jeden Fall dem Sozialamt (Träger der Grundsicherung) mitteilen. Es kann sein, dass du während der Therapie eine andere Leistung erhälst. Typischer Weise wäre das Übergangsgeld. Dein Amt zahlt dann in dieser Zeit gar nichts und das Geld komnt von einer anderen Stelle. Das wäre dann der Träger, der die Reha bezahlt. Bei Grundsicherung im Alter ändert sich wahrscheinlich nichts, bei GS wegen Erwerbsminderung kann das aber durchaus passieren.

Stelle diese Fragen der Stelle, wo die Therapie beantragt hast. Die wissen sowas und können dir eine verbindliche Auskunft erteilen. Die müssen den Sachverhalt nämlich sowieso prüfen, also ob du von denen Geld bekommst.
 

Black

Aktives Mitglied
Natürlich werde ich meine Sachbearbeiterin danach fragen
Dann mach das mal lieber. Hier kann dir keiner eine allgemeingültige Antwort geben... Letztes Jahr war ich auch stationär. Ich bekam Krankengeld und aufstockend Bürgergeld. In voller Höhe. Wie schon geschrieben zahlst du ja für den Aufenthalt 280€, weshalb das für dich ja nicht gratis ist. Ruf einfach deine Sachbearbeiterin an. Die kann dir da am besten Helfen.
 

CAT

Aktives Mitglied
Schön, dass ihr mir so zahlreich antwortet.

Mir geht es aber nicht um eine mögliche Zuzahlungsbefreiung. Meine eigentliche Frage ist, ob das Amt den Regelsatz kürzt, wenn man wochenlang in der stationären Therapie beziehungsweise Klinik ist?

Nur ein Beispiel: Im Rahmen des Klinikaufenthaltes bekommt man ja alle Mahlzeiten. Es könnte ja sein, dass das Amt deshalb den Regelsatz beziehungsweise (den) Anteil für Essen&Trinken für die Zeit in der Klinik kürzt.

Im Internet habe ich nichts konkretes zu diesem Thema gefunden.

Ich bekomme die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Natürlich werde ich meine Sachbearbeiterin danach fragen, aber ich wollte mich gerne schon einmal im Voraus informieren.

Ich weiß gar nicht, ob ich ihr überhaupt mitteilen muss, wenn ich eine Therapie mache. Ich habe ja praktisch "keine" Verpflichtungen wie jemand, der Arbeitslosengeld II bezieht.

Euch allen ein schönes Wochenende.

Gruß
Ich hatte dich von Anfang an richtig verstanden und dir auch darauf geantwortet.

Die Person von der ich sprach, ist exakt dein Fall. Erwerbsminderungsrente + Grundsicherung.

Reha 2022 erst 3 Wochen, auf 4 verlängert worden. Kein Abzug.

Der Unterschied zu Bürgergeld/Hartz 4 oder Grundsicherung+Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung im Alter ist, dass Letztere dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Somit war lt. Amt, gegenüber der in der Rede stehenden Person, auch keine Ortsabwesenheitsmeldung notwendig.

Aber damit du dich sicher fühlst, kläre das direkt mit deinem zuständigen Ansprechpartner. Im Idealfall schriftlich.

Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII. Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.

Quelle Punkt 14
 

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19_Martin_88 Bürgergeld und Grundsicherung Finanzen 46

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