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"Hartz4/Grundsicherung i.A.u.b.E. während eines Klinikaufenthaltes!?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 127027
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G

Gelöscht 127027

Gast
Guten Morgen in die Runde!

Ich weiß nicht, ob mir jemand helfen kann, aber Folgendes.

Wenn ein Mensch, der "Hartz4 " oder die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" bezieht und für ein paar Wochen eine (Trauma)herapie macht, wird dann vom Amt aus etwas angerechnet?

Zum Beispiel, dass man für die Zeit in der Klinik einen geringeren Regelsatz bekommt, weil man ja in der Klinik mit Essen &Trinken versorgt ist.

Gibt es bezüglich dieses Themas vielleicht sogar Unterschiede zwischen "Hartz4" und der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"?

Wie sind hierzu eventuell eure Meinungen und Erfahrungen?

Gruß und Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen in die Runde!

Ich weiß nicht, ob mir jemand helfen kann, aber Folgendes.

Wenn ein Mensch, der "Hartz4 " oder die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" bezieht und für ein paar Wochen eine (Trauma)herapie macht, wird dann vom Amt aus etwas angerechnet?

Zum Beispiel, dass man für die Zeit in der Klinik einen geringeren Regelsatz bekommt, weil man ja in der Klinik mit Essen &Trinken versorgt ist.

Gibt es bezüglich dieses Themas vielleicht sogar Unterschiede zwischen "Hartz4" und der "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"?

Wie sind hierzu eventuell eure Meinungen und Erfahrungen?

Gruß und Danke!

soweit ich weiß, muss man in der klinik täglich einen bestimmten betrag für essen und unterkunft bezahlen. ich glaube 10 euro täglich. umsonst ist es jedenfalls nicht.
 
soweit ich weiß, muss man in der klinik täglich einen bestimmten betrag für essen und unterkunft bezahlen. ich glaube 10 euro täglich. umsonst ist es jedenfalls nicht.

Hi! Ich glaube, was du meinst, ist die Zuzahlung von 280€ für die ersten 28 Tage.
Ich meinte aber, ob das Amt im Fall eines Therapieaufenthaltes den Regelsatz für diese Zeit kürzt?
 
Wenn ein Mensch, der "Hartz4 " oder die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" bezieht und für ein paar Wochen eine (Trauma)herapie macht, wird dann vom Amt aus etwas angerechnet?
Gehst du Vollstationär ?
Meine Erfahrung:
Damals noch mit Hartz IV (heute Bürgergeld) in psychosomatischer Reha, war ich von diesen 10 € Krankenhaustagegeld befreit.
Der Regelsatz blieb in "normaler Höhe"

Ruf doch einfach deine Krankenkasse, dein zuständige Behörde oder in der potentiellen Klinik an.
Da bekommst du die nötigen Infos 🙂
 
Eine rechtssichere Auskunft kann Dir dieses Forum nicht leisten und ist auch nicht gewünscht.
Bitte rufe bei der Krankenkasse an, oder ließ Dir die Unterlagen durch, die Du vor der Reha bekommst. Da steht vieles drin.
Wann machst Du die Reha?
 
Hallo.

Ich danke euch für eure Antworten. Wenn alles klappt, dann möchte ich demnächst für 4 (vielleicht auch 5) Wochen eine stationäre Therapie machen. Ich habe natürlich schon Therapieerfahrung in einer Klinik und es wurde damals nichts abgezogen, aber das ist schon wieder ein paar Jahre her. Vielleicht hat sich ja seitdem etwas geändert!?
 
Menschen, die das nicht bezahlen können werden aber davon freigestellt. Ich weiß nicht mehr wie es heißt. Entlastungsbeitrag? Möglich, dass ich das aber verwechsele.

kann sein, ich kenne mich mit sozialleistungen nicht aus... ich wusste nur das krankenhausessen nicht kostenlos ist. vor rehas bekommt man in der regel eine beratung durch einen sozialmedizinischen dienst (oder so) , der auch beim rehaantrag hilft, mit dem kann man doch sicher sowas besprechen.
 
Menschen, die das nicht bezahlen können werden aber davon freigestellt. Ich weiß nicht mehr wie es heißt. Entlastungsbeitrag? Möglich, dass ich das aber verwechsele.

Meinst du vielleicht die Zuzahlung für das Krankenhaus? Das wären 10 Euro pro Tag.

Oftmals sind Menschen, die von Sozialleistungen jedweder Art leben davon befreit, weil es folgende Regelung gibt.

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108#:~:text=Gesetzlich%20Versicherte%20k%C3%B6nnen%20sich%20von,Prozent%20der%20Bruttoeinnahmen%20zum%20Lebensunterhalt.



Wenn ich den Eingangsbeitrag allerdings richtig interpretiert habe, ging es um die Abwesenheitsmeldung und die Befürchtung es könnte ggf. in dem Zeitraum der Reha weniger an Bedarf ermittelt , ergo weniger Geld ausgezahlt werden.
 

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