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Haftet der Züchter bei Mängeln?

AnjamitVicky

Aktives Mitglied
Wir mussten unser Kaninchen einschläfern lassen. Unser Sohn hing sehr daran.
Nach 3 Tagen intensiver Trauer hat mein Mann nun gesagt, dass er es okay findet, wenn wir wieder neue kaufen.
Wir haben einen sehr guten Züchter in der Nähe gefunden, sind aber immer noch etwas traumatisiert von unseren letzten Krankheitsfällen (das Tier war dauerkrank).
Jetzt haben wir natürlich Angst, dass wir wenn wir beim Züchter kaufen, daneben greifen und ein krankes Tier erwischen.
Der Züchter ist ja eine Privatperson.
Wie ist das? Gilt da die Gewährleistung?
Haltet mich nicht für gefühlskalt, aber könnte man es notfalls zurück bringen?
(Wir haben leider das Gegenteil durch. Von einer Tierhandlung gekauft damals, naiv gewesen, nicht das Tier zurück gebracht und der Utopie verfallen, wir würden es gesund pflegen. Das kleine Tier war dauerkrank)


Ich weiß von einem Anwaltsfreund, dass man in der Zoohandlung ein Tier zurück bringen kann.
Wie ist das bei einem Züchter (Privatperson?)
Der Mann züchtet seit Jahren und viele Freunde haben auch schon Tiere von ihm bekommen, aber man weiß es ja am Ende nicht.
 
Bei einer Privatperson erworben haftet niemand für eventuelle Krankheiten des Karnickels.

"Mängel" sagt man bei Gegenständen, nicht bei Lebewesen. 🙂

(Was macht eigentlich der Nachwuchs?)
 
Selbst wenn ihr das neue Haustier bei einem eingetragenen Züchter kauft, wird dieser das Tier bei Krankheitsfällen nicht zurücknehmen.
Das Risiko liegt beim Käufer, zumal bei einem Kanninchen ohnehin kein Kaufvertrag geschlossen wird.
 
Im Zooladen gab es einen Kaufvertrag. Gut möglich, dass es bei einem Privatverkäufer anders ist.
Hab aber eben gelesen, dass es da Ausnahmeregelungen gibt.

Natürlich sind Tiere moralisch keine Sachen. Auf dem Papier sind sie dies aber.

@Schroti: Warum interessieren dich meine Kinder so brennend? Ist das hier themenrelevant?
 
Ein Mensch, der privat die Nachkommen seiner Kaninchen unters Volk bringt, haftet für keine "Mängel".

Die Frage nach dem Nachwuchs ergibt sich, da du zuvor ausführlich darüber schriebst und es mich interessiert, wie die Kinder bezüglich des Neuerwerbs von Haustieren aufgestellt sind. So eine Anschaffung ist ja Familiensache.
 
Das war nicht die Frage des Threads, Schrotti.

Danke kasiopaja. Hilft mir sehr weiter.

An sich würde das brutal gesagt ja bedeuten, man ist im Zooladen noch auf der sichereren Seite, als wenn man beim Züchter kauft?

Tierheime und Vermittlungen haben wir schon durch. Da sind aktuell nur Hunde und Katzen.
 
Ja. "Brutal gesagt" bedeutet es das.

Die Gewährleistung gilt aber auch dann nur für 6 Monate.

Privat dagegen ist es "gekauft wie gesehen".
 
Wir hatten mal einen etwas ähnlichen Fall, es ging um Katzen und Allergien. Der Züchter hätte sie zwar zurückgenommen, das Geld aber behalten. So wird es wohl auch bei diesem Kaninchen sein.
 
An sich würde das brutal gesagt ja bedeuten, man ist im Zooladen noch auf der sichereren Seite, als wenn man beim Züchter kauft?

Wenn du im Zooladen ein Kaninchen zurueck gibst, ist das sein Todesurteil. Zoolaeden beziehen ihre Tiere meistens sehr billig (ja, billig, nicht einmal preiswert) von Vermehrern oder vermehren sogar selbst. Erbkrankheiten oder genetische Fehler sind bei dort gekauften Tieren sehr haeufig anzutreffen.

Ein guter Zuechter kennt sich mit Genetik aus und kann so bei der Zuechtung viele Erbkrankheiten von vorn herein ausschliessen.

Deswegen hoffe ich, dass es sich bei dem von dir erwaehnten "Zuechter" auch wirklich um einen Zuechter und nicht um einen Vermehrer handelt.
 

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