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Hab ne frage

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G

Gelöscht 126957

Gast
Wenn ein Mädchen durch richterlichen Beschluss in einer jugendpsychatrie ist.
Und der Richter einmal da war. Und den Beschluss gemacht.
Der Arzt nach nach dem Ablauf von dem Beschluss der Meinung war. Sie muss noch bleiben
Und einen Attest an den richter schreibt
Kann der Richterliche Beschluss dann wieder verlängert werden
Ohne das der Richter nochmal zu dem Mädchen geht?
 
Hallo Gelöscht 126957,

schau mal hier: Hab ne frage. Hier findest du was du suchst.

Santino

Moderator
Teammitglied

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