G
Gelöscht 126957
Gast
Wenn ein Mädchen durch richterlichen Beschluss in einer jugendpsychatrie ist.
Und der Richter einmal da war. Und den Beschluss gemacht.
Der Arzt nach nach dem Ablauf von dem Beschluss der Meinung war. Sie muss noch bleiben
Und einen Attest an den richter schreibt
Kann der Richterliche Beschluss dann wieder verlängert werden
Ohne das der Richter nochmal zu dem Mädchen geht?
Und der Richter einmal da war. Und den Beschluss gemacht.
Der Arzt nach nach dem Ablauf von dem Beschluss der Meinung war. Sie muss noch bleiben
Und einen Attest an den richter schreibt
Kann der Richterliche Beschluss dann wieder verlängert werden
Ohne das der Richter nochmal zu dem Mädchen geht?