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H4 / Bafög Übergang

G

Gast

Gast
Hilfe!

Ich fange am 25. diesen Monats eine schulische Ausbildung an und habe bis jetzt ALGII bezogen. Für die Ausbildung musste ich Bafög beantragen was ich vor 12 Wochen gemacht habe.

Die ARGE hat mir nun ab 25. komplett das Geld gestrichen da ich Bafög berechtigt bin. Bei der Bafög Stelle sagte man mir ich kann frühestens erst einmal in 6 Wochen mit dem Bescheid rechnen - mit der Zahlung halt noch länger da nur 1x im Monat ausbezahlt wird. Vom 25. bis zum Zeitpunkt der Bafög Zahlung bekomme ich also 0 cent.

Ich habe ein 2 Jahre altes Kind zu versorgen und vom ALGII keine Ersparnisse. Für dieses bekomme ich nur noch das Kindergeld von dem ich dann über 6 Wochen leben müsste. Miete+Strom+Lebensmittel. Unmöglich!

Also ab zur ARGE um ein Darlehen bitten bis zur Bafög Zahlung (wegen Notlage). Nun ich wurde sehr unfreundlich nach draußen begeben (man ist ja nicht mehr zuständig) KEIN GELD!

Jetzt bin ich zur Bafög Stelle und habe dort um einen Vorschuss gebeten - Fehlanzeige auch dort wurde ich unfreundlich abgewiesen. Vorschuss gibt es nicht und wenn ich 10 Kinder hätte ohne Geld ist nicht ihr Problem.
Jeder sagt ich soll Druck machen bei den Ämtern.

Witzig! Wie macht man den "Druck" bei einem Amt? Soll man denen Mahnungen zeigen (die lachen drüber), soll man lauter+bestimmter werden (schalten sie gleich auf stur), soll man an die Tür hämmern (bis zum Hausverbot? oder soll man da Rotz und Wasser vollheulen?

Was tun kein Mensch will zahlen. Unverschuldet stehe ich mittellos dar keiner lenkt ein.
 
R

Ratlos 200

Gast
ich weiß nicht obs dir was helfen kann-aber du hast das richtige wort schon selber benutzt.

MITTELLOS-

und das darf in deutschland keiner sein.
nimm dein kind zum amt mit und dann sage den leuten dort- "hier ist mein kind ihr wollt mir nicht helfen dann gebt meinem kind was zu essen"
geh eine stelle höher wie der sachbearbeiter und versuch dort deine lage zu schildern.
meist sind die vorgesetzten anders drauf wie die -welche normalerweise vor einem sitzen.
 
G

Gelöscht 3807

Gast
hm ich habe des öfteren schon mitbekommen, dass es etwas hilft, wenn man sich direkt an den bereichsleiter/chef vom sachbearbeiter/abteilung wendet.
nimm dein kind und deine kontoauszüge mit und erkläre sachlich deine lage und auch das verhalten der mitarbeiter.

wäre super wenn du uns auf dem laufenden hälst.

VG
4711
 
D

Deichgräfin

Gast
Du musst auf das richtige Amt gehen.
Nach meiner Meinung ist in deinem Fall das Amt für für Familie und Jugend (Sozialamt)
zuständig.Dort kannst du zur Überbrückung ein Darlehen erhalten.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Versuchen würde ich auch SOFORT .
Kindergeldzuschlag bei der KG-Kasse beantragen (max.140 Eu je Monat) UND

Unterhaltsvorschuß durch das JA stünde Dir auch zu (maximal 72 Monate ,die Aufteilung der Monate kann man frei wählen ),
oder bekommt Dein Kind Unterhalt?

Generell ,denn Deine Schilderung bestätigt "landläufige Praxis" und auch meine eigenen Erfahrungen,
NUR mit einem "Beistand" zu Ämtern gehen --also einer volljährigen Begleitperson .
Dieses Recht
steht im SOZIALGESETZBUCH ZEHN, PARAGRAPH DREIZEHN !

§ 13 SGB X - Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

IMMER auf rechtsmittelfähigem Bescheid bestehen -- und,wenn man Dir pampig kommt,dies sowie den Gesprächsverlauf für Dich als Gedankenstütze notieren und um Abzeichnung bitten. :cool:

Gegen den Einstellungsbescheid des H4 würde ich unbedingt auch Einspruch einlegen und um Weiterzahlung im beschleunigten Verfahren bitten mit Hinweis auf Dringlichkeit (Baby im Haushalt,
Zuflußtag entscheidend--Du HAST noch kein Bafög!!!!! )

Mir geht angesichts der mittlerweile zu hauf real erlebten Rechtsbrüche einzelner Behördenangestellter die Hutschnur hoch,
oft wird wohl darauf gebaut,daß die Betroffenen zu schwach oder zu unkundig sind.
(ich verweise auf die TAUSENDEN Verfahren vor Sozialgerichten!)

Als Skandal empfinde ich,daß die in gutem sicheren,pünktlich empfangenem Lohn stehenden Angestellten PRIVAT selten haftbar gemacht werden...und nur "die Dienststelle" im Zweifel belangt werden könnte....
Jeder mutwillige/gedankenlose/menschenverachtende Verstoß müßte eine sofortige Kündigung zur Folge haben.

Jeder Einzelne,der hier GLEICH STOP sagt,hilft,Kosten zu senken (Gerichtsverfahren) ,hilft dem Staat ,die Reihen seiner "Diener" mit
ORDENTLICH ARBEITENDEN Leuten zu bestellen.
Es gibt eine klare Gesetzeslage!

Du bist einkommenslos bzw.unter allen Grenzen--geh zum Amtsgericht,hol Dir für 10Eu 'nen Beratungsschein,guck im
" Netz sozialrechtlich tätiger Rechtsanwälte" nach einem Rechtsbeistand für Dich und Dein Kind ,eh Du verzweifelt aufgibst.

Bitte berichte mal,was Du erreichen konntest!

Gruß!
Micky
 
G

Gast

Gast
Die ARGE hat mir nun ab 25. komplett das Geld gestrichen da ich Bafög berechtigt bin. Bei der Bafög Stelle sagte man mir ich kann frühestens erst einmal in 6 Wochen mit dem Bescheid rechnen - mit der Zahlung halt noch länger da nur 1x im Monat ausbezahlt wird. Vom 25. bis zum Zeitpunkt der Bafög Zahlung bekomme ich also 0 cent.
Du musst die ARGE auf den gestellten BAföG-Antrag hinweisen und ihnen mitteilen, dass dieser noch nicht beschieden wurde. Bis zum Bescheid gibt es Leistungen nach dem SGB II. Anschließend wird die ARGE einen Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung verlangen. Sollte der dann positiv ausfallen, kommt von der ARGE ein Rückforderungsbescheid .
 

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