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grundstück in der pfalz

Nein, ich wohne einfach zu weit weg. Ich lebe nochmal etwa 120 km westlich davon in Frankreich. Ich suche zwar vielleicht ein kleines Obstbaum-fähiges Grundstück noch zusätzlich, aber in diese Gegend komme ich nur alle paar Monate zufällig.
Ich würde auch, wie Werner, das Teil da unten regional anbieten.


schade hätte es dir gerne geschenkt.habe die hoffnung das sich hier vielleicht jemand meldet ders geschenkt will.wenn nicht setzte ichs bei ebay rein.
 
schenks mir *lach*
wie groß, welche Belastungen außer der buckeligen Verwandtschaft?
welche Kosten?

etc etc

lach*

wenn du es möchtest gerne.steuern sind etwa 60 bis 70 euro im jahr.und sonst da du ja dann neu bist wirst du ja nicht von der gemeinde mit den wasserkosten rangezogen anteilmässig würden sie sich auf etwa 90 euro jahr belaufen.falls du wirklich intresse hast schreib mir einen pn und ich geb dir meine telenummer
 
Hallo evma,

lass dir von deiner Mutter eine Vollmacht in den Angelegenheiten für dieses Grundstück ausstellen. Dann mahne die anderen 3 mal über den von ihnen zu zahlenden Teilbetrag an und wenn dann kein Geld innerhalb einer angemessenen Frist kommt, kannst du ihnen den Gerichtsvollzieher schicken. Das alles geht eigentlich ohne recht viel Aufregung, wenn es einem gelingt, den nötigen inneren Abstand zu halten. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher trägt der Schuldner. Ist der Schuldner nicht zahlungswillig, kann auch eine Kontenpfändung vom Gerichtsvollzieher veranlasst werden. Das gibt für den, den es trifft, richtig "Spaß".

Gruß
Sisandra
 
ich habe die vollmacht von meiner mutter.nur ich habe die nerven nicht gegen die etwas zu machen.wir und auch unser anwalt haben die schon ein paarmal angeschrieben aber das wird ignoriert.es geht uns aber auch darum auf dauer aus berg weg zu sein.und auf dauer nichts mehr mit zu tun zu haben.die wasserkosten bringen uns nicht um sondern es ist für uns zu nervig immer wieder daran zu denken.deswegen wollen wir es auch los sein.
mit meiner schwester ist kein auskommen möglich war es auch noch nie,bzw wir als geschwister kommen auf keinen nenner.wie sie zu anderen ist kann und mag ich nicht sagen.aber wir waren noch nie auf einer wellenlänge.sind zu viele dinge vorgefallen und ich habe auch kein intresse daran mit ihr ein gemeinsammes grundstück zu haben.
 
wir haben es der gemeinde angeboten und ich habe den eindruck da sie von uns das geld immer bekommen aus diesen grund nehmen dies nicht.das grundstück ist nicht hässlich sondern liegt an der französischen grenze.auf den gesammten grundstück steht ein wochenendhaus was auch allen gemeinsam gehört.aber nur von meiner schwester genutzt wird.wir haben die gemeinde mehrfach angeschrieben die rechnung zu teilen ,antwort wir als miteigentümer müssen die untereinander teilen.die teilen nicht.


Da hat die Gemeinde leider Recht. Das sind nämlich ideelle Anteile am Grundstück und dem Gebäude und man kann nicht den Anteil einer Fläche zuordnen. Für die Gemeinde haftet als Steuer- und Abgabenschuldner die Gemeinschaft und nicht eine einzelne Person.
 
Da hat die Gemeinde leider Recht. Das sind nämlich ideelle Anteile am Grundstück und dem Gebäude und man kann nicht den Anteil einer Fläche zuordnen. Für die Gemeinde haftet als Steuer- und Abgabenschuldner die Gemeinschaft und nicht eine einzelne Person.



warum aber schicken sie dann immer zu uns die rechnungen und axzeptieren die anderen nicht.bzw das ist nicht ganz richtig.vor drei jahren hat meine schwester mal die rechnung bekommen.und zurückgeschickt unsere adresse draufgemacht und seidher wurde von der gemeinde auch kein anderer mehr angeschrieben.ich hatte es einmal vergessen wirklich vergessen zu überweisen ist gleich der gerichtsvollzieher gekommen.war mir das peinlich
 
warum aber schicken sie dann immer zu uns die rechnungen und axzeptieren die anderen nicht.bzw das ist nicht ganz richtig.vor drei jahren hat meine schwester mal die rechnung bekommen.und zurückgeschickt unsere adresse draufgemacht und seidher wurde von der gemeinde auch kein anderer mehr angeschrieben.ich hatte es einmal vergessen wirklich vergessen zu überweisen ist gleich der gerichtsvollzieher gekommen.war mir das peinlich

Die Gemeinde geht den für sie am einfachsten Weg. Ihr haftet ja als Gesamtschuldner.

Ihr müsst das im Innenverhältnis klären bzw. eine vertragliche Vereinbarung hinbekommen, wer für was verbindlich aufkommt.
 
Die Gemeinde geht den für sie am einfachsten Weg. Ihr haftet ja als Gesamtschuldner.

Ihr müsst das im Innenverhältnis klären bzw. eine vertragliche Vereinbarung hinbekommen, wer für was verbindlich aufkommt.


wenn wir das grundstücksteil meiner mutter verschenken, der neue teilebesitzer kann ja dann mit denen einen vereinbarung treffen.oder läuft dieser gefahr auch auf taube ohren zu stossen.bzw die rechnungen bezahlen zu müssen.weist du das zufällig.
 
wenn wir das grundstücksteil meiner mutter verschenken, der neue teilebesitzer kann ja dann mit denen einen vereinbarung treffen.oder läuft dieser gefahr auch auf taube ohren zu stossen.bzw die rechnungen bezahlen zu müssen.weist du das zufällig.


Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, die Miteigentümer müssen bei einer Übertragung des ideellen Anteils zustimmen.

Alternative: Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,es kommt wirklich darauf an,wie es im Grundbuch steht: sind es nur 30% z.B. oder ist es ein definierter Teil etc.--
Da würde ich mir an Deiner Stelle eine notariell beglaubigte Vollmacht geben lassen,die genau diese Handlungen einschließt( Veräußerungsprüfung etc.) und mich bei einem Notar erkundigen,ob die anderen zustimmen müssen oder nicht.
Wichtig auch: eingetragene Rechte (Wegerecht,Bebaubarkeit, wie ist es gewidmet--Bauland,Acker,Grünland ...)

Wenn die Erbengemeinschaft NOCH BESTEHT wird eine einzelne Verfügung (glaub ich ) schwer!
 
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