S
Stan
Gast
Ja,es kommt wirklich darauf an,wie es im Grundbuich steht: sind es nur 30% z.B. oder ist es ein definierter Teil etc.--
Da würde ich mir an Deiner Stelle eine notariell beglaubigte Vollmacht geben lassen,die genau diese Handlungen einschließt( Veräußerungsprüfung etc.) und mich bei einem Notar erkundigen,ob die anderen zustimmen müssen oder nicht.
Wichtig auch: eingetragene Rechte (Wegerecht,Bebaubarkeit, wie ist es gewidmet--Bauland,Acker,Grünland ...)
Wenn die Erbengemeinschaft NOCH BESTEHT wird eine einzelne Verfügung (glaub ich ) schwer!
Wenn es ein definierter Teil wäre, dann wäre das Grundstück parzelliert und jede Parzelle hätte einen eigenen Eigentümer.
Ich gehe mal davon aus, dass dies hier nicht der Fall ist.