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grundstück in der pfalz

Ja,es kommt wirklich darauf an,wie es im Grundbuich steht: sind es nur 30% z.B. oder ist es ein definierter Teil etc.--
Da würde ich mir an Deiner Stelle eine notariell beglaubigte Vollmacht geben lassen,die genau diese Handlungen einschließt( Veräußerungsprüfung etc.) und mich bei einem Notar erkundigen,ob die anderen zustimmen müssen oder nicht.
Wichtig auch: eingetragene Rechte (Wegerecht,Bebaubarkeit, wie ist es gewidmet--Bauland,Acker,Grünland ...)

Wenn die Erbengemeinschaft NOCH BESTEHT wird eine einzelne Verfügung (glaub ich ) schwer!


Wenn es ein definierter Teil wäre, dann wäre das Grundstück parzelliert und jede Parzelle hätte einen eigenen Eigentümer.

Ich gehe mal davon aus, dass dies hier nicht der Fall ist.
 
nein das grundstück ist zusammen und nicht in teile


Also gibt es eine Eigentümergemeinschaft, wobei jeder über einen ideellen Anteil verfügt.

Wie ist es genau im Grundbuch formuliert:

Als Eigentümergemeinschaft mit den Namen

oder

die einzelnen Namen mit x % Anteil ?
 
Eigentümergemeinschaft und Erbengemeinschaft sind aber
verschieden zu behandeln..hat mir jedenfalls mal 'ne alte Notarin gesagt.

Da ging es um die Frage,warum nix vorwärts geht bei alten Häusern...es müssen ALLE Erben mitziehen..
oder einen notariell Bevollmächtigten einsetzen!

Bei Eigentümergemeinschaft kann ich mit meinem Teil machen ,was ich will (belasten z.B. oder verkaufen!) .

Deshalb geht es evl.nicht so einfach?

Wenn Du einen unbeglaubigten Grundbuchauszug hast,kannst Du ja mal anonymisiert schreiben,WIE die Eigentümer eingetragen wurden!

Und was in den anderen Abteilungen steht...Rangfolge von evl.Belastungen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
es sind auf jeden fall eigentümer ,den das grundstück wurde ja gekauft und bisher nicht vererbt.ist schuldenfrei.meine mutter sowie die mutter meiner brüder haben das grundstück geauft und es sollte nach deren tod unter uns damals vier kids aufgeteilt werden.jede der beiden frauen hatte eine hälfte .die an die eigenen kinds geht meine mutter zwei töchter die mutter meiner brüder an ihre beide söhne. aufgeteilt ist es jetzt so meine mutter ein viertel meine schwester ein viertel mein bruders mutter ein halbes was mein bruder bekommt.
 
Hallo,evma,
natürlich könntest Du (bzw.Deine Mom) dann die 25% verkaufen oder verschenken oder auch nur deren Nutzungsrechte an jemanden übertragen.
Ehrlicherweise mußt Du aber zugestehen,da ja keine "Teilung" erfolgte --daß der so Bedachte nur "anteilige Rechte" hat am Gesamtgrundstück.

Weder kann er es bebauen,noch frei nutzen. Er müßte sich einigen...

Alle Eigentümer haften jeweils ggü. den Lasten ( Nebenkosten wie z.B. Grundsteuer) zu 100% im Zweifelsfall (der Rechnungssteller kann sich den "Schuldigen" aussuchen,was ja schon so gemacht wird --im Innenverhältnis steht dann eine nervige "Auseinandersetzung" bevor.
Eigentlich geht es nach definierter Grundbucheintragung ( hier vier Rechnungen jedesmal) -aber-- das ist Theorie.

Solange es keinen Vertrag über die interne Handlungsweise gibt (z.B.: je nach innegehabtem Anteil Stimmmacht),kann jeder jeden blockieren.
Das hätte man beim Erwerb in den Kaufvertrag setzten lassen können/müssen.

Deshalb habt Ihr bisher auch keinen Interessenten gefunden?

Wenn es ein vollvermietes ,nicht selbstgenutztes MFH wäre,sähe das besser aus: dann hat ein Miteigentümer auch einklagbare Anrechte auf Ertragsüberschüsse und kann in seiner Steuererklärung auch alle Werbungskosten geltend machen. Das allein lohnt sich oft.

Als Interessent (von Euch Beschenkter) würde ich hier gucken,komme ich mit den Miteigentümern hin...dann stünde immer noch das Recht zur selbstvorauszufinanzierenden Teilungsvollstreckung.
Da könnte man ja die anderen Anteile günstig erwerben....oder es versuchen.

Eine Realteilung ist auch möglich..aber..Aufwand und Nutzen?
Oder ist Dein Satz : "Aufgeteilt ist es .." so zu verstehen?

Viel Glück beim Lösen des gordischen Knotens...ich würde Teilungsversteigern. Wenn niemand bietet--kann man selbst 100% erwerben.Und dann vermieten/verpachten..

Micky
 
habe gerade ein anruf gehabt vom bürgervorsteher aus berg.die gemeinde möchte das teil haben.allen anschein nach hat jemand gesagt das ich hier geschrieben habe.und mit mal gehts weiter.
 
habe gerade ein anruf gehabt vom bürgervorsteher aus berg.die gemeinde möchte das teil haben.allen anschein nach hat jemand gesagt das ich hier geschrieben habe.und mit mal gehts weiter.

Soviel zum Thema Internet und Anonymität. 😀

evma, es freut mich, dass sich etwas bewegt in dieser Angelegenheit. Dann hat der ewige Ärger bald ein Ende.

Liebe Grüße
Sisandra
 

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