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Grundsteuer online über Elster

Streifenkarl

Aktives Mitglied
Hi, wie gebe ich denn Zähler und Nenner bei der Grundstücksgemeinschaft mit 2 Inhabern ein?
Irgendwas dann mit 50 pro Person? Bin gerade bei Eigentümer / Beteiligte.

update:

"Es ist der Anteil am Eigentum des Grundstücks einzutragen. Sind Sie z. B. Alleineigentümer des Grundstücks, müssen Sie im Zähler und im Nenner jeweils 1 eintragen (1/1). Gehört das Grundstück z. B. Ehegatten je zur ideellen Hälfte, ist für jeden Ehegatten im Zähler 1 und im Nenner 2 einzutragen (1/2)."
schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform - Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hauptvordruck Zeile 51 und andere)

Einfach Zähler 1 und Nenner 2 für jeweils einen Beteiligten. Finde ich komisch. Aber okay, probiere ich jetzt.
Ja, das ist quasi einfach nur der Anteil, der dem jeweiligen Beteiligten gehört als Bruch ausgedrückt. Also 1/2 = 50%, 1/4 wäre 25%, 1/5 = 20% usw. 😅
 

Portion Control

Urgestein
achso. :rolleyes: ich bin jetzt von 100 ausgegangen und hatte deshalb eher etwas mit 50 erwartet.
So, das hat er geschluckt. Einen Hinweis gab es aber noch.

ich hätte 2 natürliche Personen angegeben aber keinen Bevollmächtigten. Ich denke das lasse ich
aber frei. Bei fremden untereinander kann ich mir vorstellen das es Sinn macht einen Empfangsbevollmächtigten zu haben der rechtskräftig für alle Beteiligten auftritt. Aber doch nicht bei meiner LG und mir.
 

Streifenkarl

Aktives Mitglied
Bei mir hakt es bei
Flurstück Zähler / Nenner
35

Dann soll ich 35 mal
1.
2.
3.
usw
das gleiche eingeben :unsure::rolleyes:
Bei Flurstück Zähler kommt die Nummer des Flurstücks rein, die im Grundbuch steht. Und wenn das Grundstück irgendwann mal geteilt wurde, gibt es dann noch einen Nenner, der das neue Teilstück bezeichnet. Ansonsten den Nenner einfach freilassen... 😅
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also wir haben das mit Papier gemacht: Nicht online. Dann einfach reinschreiben, was man denkt, das passt- dann sollen die sich melden, wenn es falsch ist. ich habs auch so satt mit diesem Elster-system😡.
Inzwischen empfehlen sie ja sogar, es mit Papier zu machen, weil vermutlich die System überlastet werden. Zumindeest schadet es glaube ich nicht, seine Angaben auszudrucken.
 

Streifenkarl

Aktives Mitglied
Der Bodenrichtwert ist es nicht , es ist der Flurstückzähler der nicht konform ist mit dem Programm
Die Frage konnte die Sachbearbeiterin vom Finanzamt selber nicht beantworten
, ich sollte eine 1 einsetzen
Habe ich dann so erledigt😅
Beim Zähler kommt die Flurstücksnummer rein, den Nenner kannst du freilassen.


Hast du da mal dein Grundstück gesucht und angeklickt? Da wird dir dann direkt der Flurstückszähler angezeigt.
 

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