Streifenkarl
Aktives Mitglied
Ja, das ist quasi einfach nur der Anteil, der dem jeweiligen Beteiligten gehört als Bruch ausgedrückt. Also 1/2 = 50%, 1/4 wäre 25%, 1/5 = 20% usw. 😅Hi, wie gebe ich denn Zähler und Nenner bei der Grundstücksgemeinschaft mit 2 Inhabern ein?
Irgendwas dann mit 50 pro Person? Bin gerade bei Eigentümer / Beteiligte.
update:
"Es ist der Anteil am Eigentum des Grundstücks einzutragen. Sind Sie z. B. Alleineigentümer des Grundstücks, müssen Sie im Zähler und im Nenner jeweils 1 eintragen (1/1). Gehört das Grundstück z. B. Ehegatten je zur ideellen Hälfte, ist für jeden Ehegatten im Zähler 1 und im Nenner 2 einzutragen (1/2)."
schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform - Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hauptvordruck Zeile 51 und andere)
Einfach Zähler 1 und Nenner 2 für jeweils einen Beteiligten. Finde ich komisch. Aber okay, probiere ich jetzt.