Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Grundsteuer online über Elster

Es gibt inzwischen einen etwas einfacheren Weg als Elster vom Bundesfinanzministerium. Heißt "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Ist für die typischen einfachen Fälle wie Einf- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung von Privatleuten. Nicht für Firmen, Erbengemeinschaften, Denkmalschutz etc. Ist ein kostenloses Angebot.
Darüber habe ich das gemacht. Das war sehr leicht und intuitiv. Mit Fragen, die man einfach mit Ja/Nein-Button beantworten kam und auch alles sehr verständlich formuliert und logisch aufgebaut. Also ich war echt begeistert. Ein Riesenfortschritt zu dem Elsterformular.
Kann ich empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer seine Erklärung bis nächste Woche nicht schafft, sollte auf jeden Fall einen Fristverlängerungsantrag beim Finanzamt stellen.
Kurzes Anschreiben mit Angabe des Aktenzeichens und Gemarkung, Flur, Flurstück und einer kurzen Begründung. Und einem Zeithorizont bis wann man die Erklärung abgeben kann, z.B. Ende Februar.
 
Mann und Schwiegersohn sind auch grad dran (sozusagen auf den letzten Drücker😏). Und sie haben das mal durchgerechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der neuen Berechnung (Bayern) 4nal!! so viel Grundsteuer zu zahlen sein wird.
Kann das sein?
Das schockiert mich schon.
Ich weiß nicht wie es in Bayern ist, aber in NRW sinkt die Grundsteuermesszahl. Damit soll der gestiegene Grundstückswert kompensiert werden.
Der Grundsteuerwert des Grundstücks wird mit dieser Messzahl multipliziert.
Bisher waren das in NRW für ein Einfamilienhaus 0.35 % und zukünftig soll das 0.031 % sein.
Und der dadurch vom Finanzamt ermittelte Wert wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Ob und wie sich der Hebesatz einer Gemeinde für 2025 verändert, wird erst 2024 bekannt.

Trotzdem wird es zu Verschiebungen bei diversen Eigentümern kommen. Hohe Bodenrichtwerte oder große Grundstücke werden sich auswirken. Früher wurde z.B. bei besonders großen oder ungünstig geschnittenen Grundstücken Vorder- und Hinterland des Grundstückes unterschiedlich bewertet. Das ist bei der neuen Grundsteuer wohl nicht mehr so.
Es gibt aber wohl immer noch den Weg, ein Gegengutachten einzuholen, um zu beweisen, daß der Bodenrichtwert für das Wohngebiet für das eigene Grundstück z.B. aufgrund des Grundstückszuschnitts, Hanglage etc. nicht passt.
Wenn Dein Bescheid vom Finanzamt eine Deiner Meinung nach zu hohen Grundstückswert ausweist, solltest Du auf jeden Fall Einspruch einlegen. Begründung, warum Du glaubst der Wert ist geringer z.B. mangels Nutzbarkeit großer Grundstücksteile, kannst Du nachreichen, wenn Du erst mal fristwahrend Einspruch eingelegt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt inzwischen einen etwas einfacheren Weg als Elster vom Bundesfinanzministerium. Heißt "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Ist für die typischen einfachen Fälle wie Einf- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung von Privatleuten. Nicht für Firmen, Erbengemeinschaften, Denkmalschutz etc. Ist ein kostenloses Angebot.
Darüber habe ich das gemacht. Das war sehr leicht und intuitiv. Mit Fragen, die man einfach mit Ja/Nein-Button beantworten kam und auch alles sehr verständlich formuliert und logisch aufgebaut. Also ich war echt begeistert. Ein Riesenfortschritt zu dem Elsterformular.
Kann ich empfehlen.
aber das ist wohl nur in einigen Bundesländern möglich....🙄
 
Es gibt inzwischen einen etwas einfacheren Weg als Elster vom Bundesfinanzministerium. Heißt "Grundsteuererklärung für Privateigentum". Ist für die typischen einfachen Fälle wie Einf- oder Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung von Privatleuten. Nicht für Firmen, Erbengemeinschaften, Denkmalschutz etc. Ist ein kostenloses Angebot.
Darüber habe ich das gemacht. Das war sehr leicht und intuitiv. Mit Fragen, die man einfach mit Ja/Nein-Button beantworten kam und auch alles sehr verständlich formuliert und logisch aufgebaut. Also ich war echt begeistert. Ein Riesenfortschritt zu dem Elsterformular.
Kann ich empfehlen.

Darüber habe ich es auch gemacht , das war gut zu schaffen mit allen vorliegenden Bodenwerten und Angaben .. konnte man auch online schauen .
Erstaunt hat mich , dass ich mir auch alle Nachbarhäuser online von den Werten anschauen konnte….

Morgen muss ich trotzdem noch einmal telefonieren , wegen der Eingabe Flurgrösse steht bei mir die 35 als Grösse
und das Programm möchte dann 35 mal
1x Flur erklärt haben , da stimmt was nicht mit dem Wert..
War das bei Dir auch ?

Über Elster habe ich mir die Formulare angeschaut , sehen sehr kompliziert aus.


Dann gibt es noch smartsteuer.de für 34.95€
ohne Elster Zugang
Vielleicht für @Streifenkarl geeignet …
 
Darüber habe ich es auch gemacht , das war gut zu schaffen mit allen vorliegenden Bodenwerten und Angaben .. konnte man auch online schauen .
Erstaunt hat mich , dass ich mir auch alle Nachbarhäuser online von den Werten anschauen konnte….

Morgen muss ich trotzdem noch einmal telefonieren , wegen der Eingabe Flurgrösse steht bei mir die 35 als Grösse
und das Programm möchte dann 35 mal
1x Flur erklärt haben , da stimmt was nicht mit dem Wert..
War das bei Dir auch ?

Über Elster habe ich mir die Formulare angeschaut , sehen sehr kompliziert aus.


Dann gibt es noch smartsteuer.de für 34.95€
ohne Elster Zugang
Vielleicht für @Streifenkarl geeignet …
Es gibt Flur, Flurstück und Flurgröße.
Bei welcher Angabe hakt es?
 
Dann gibt es noch smartsteuer.de für 34.95€
ohne Elster Zugang
Vielleicht für @Streifenkarl geeignet …

Wieso für mich? Du meinst bestimmt Nikos, oder? 🤔 😅

Ich hab meine 4 Erklärungen für insgesamt 37 Flurstücke (ich musste für mein Wohngrundstück 2 Erklärungen machen, jeweils für den Teil, der Bauland ist und für den, der Ackerland ist und dann noch jeweils eine für die anderen Flurstücke mit Ackerland und eine für die mit Wald) alle über Elster online gemacht und fand das eigentlich gar nicht so schwer. Wenn mal was unklar war, hatte man ja diese kleinen Fragezeichen zum draufklicken überall und hier in Thüringen hat man ja alle relevanten Daten sehr gut in einem GIS-Viewer (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html) aufbereitet.
 
Morgen muss ich trotzdem noch einmal telefonieren , wegen der Eingabe Flurgrösse steht bei mir die 35 als Grösse
und das Programm möchte dann 35 mal
1x Flur erklärt haben , da stimmt was nicht mit dem Wert..
War das bei Dir auch ?

Also was du mit Flurgröße meinst, weiß ich jetzt nicht. Ist da vielleicht die Anzahl der Flurstücke gemeint, die du besitzt? So sieht das bei mir online aus, das sind eigentlich alle Angaben, die man braucht, abgesehen vom Grundbuchblatt und der Wohnfläche:

Screenshot 2023-01-29 165030.png
 
Hi, wie gebe ich denn Zähler und Nenner bei der Grundstücksgemeinschaft mit 2 Inhabern ein?
Irgendwas dann mit 50 pro Person? Bin gerade bei Eigentümer / Beteiligte.

update:

"Es ist der Anteil am Eigentum des Grundstücks einzutragen. Sind Sie z. B. Alleineigentümer des Grundstücks, müssen Sie im Zähler und im Nenner jeweils 1 eintragen (1/1). Gehört das Grundstück z. B. Ehegatten je zur ideellen Hälfte, ist für jeden Ehegatten im Zähler 1 und im Nenner 2 einzutragen (1/2)."
schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform - Anteil am Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Hauptvordruck Zeile 51 und andere)

Einfach Zähler 1 und Nenner 2 für jeweils einen Beteiligten. Finde ich komisch. Aber okay, probiere ich jetzt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben