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Grundsicherung,Mietwohnung

G

Gast

Gast
Guten Tag,

ich bin 69 Jahre alt und meine Frau 60 Jahre alt. Ich bin erst mit ungefähr 50 Jahren nach Deutschland gekommen aus der Ukraine. Wir leben nun in einer Kleinstadt in Deutschland. Die Wohnung wird vom Grundsicherungsamt (Sozialamt) bezahlt. Nun suchen wir eine Wohnung in einer größeren Stadt Düsseldorf.

Wenn wir uns für eine Wohnung interessieren, dann fragt der Makler,Vermieter,Hausverwalter von wem die Wohnung bezahlt wird. Wir sagen vom Sozialamt (Grundsicherungsamt kennt eh keiner).

Antwort: Nein wir vermieten nur an Berufstätige.

Frage: Sollen Sozialhilfeempfänger auf der Straße wohnen?

Uns will als Sozialhilfeempfänger absolut keiner eine Wohnung anmieten lassen.

Was sollen wir tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
 

weidebirke

Urgestein
Hallo,

versucht es doch mal über kommunale Wohnungsbaugesellschaften, die sind in der regel da offener und freuen sich im Grunde, wenn die Miete regelmäßig direkt vom Amt kommt.

Außerdem: Bist Du nicht Rentner? Dann sag doch nächstens einfach, dass Du Rentner bist.

Gruß
Weidebirke
 

Trekkie

Mitglied
Deine Frage: Frage: Sollen Sozialhilfeempfänger auf der Straße wohnen?

Meine Antwort: Nein, tut doch auch keiner. Ihr bekommt Eure Wohnung in der Kleinstadt doch bezahlt. Mich würde interessieren, warum Ihr nach Düsseldorf ziehen wollt. Ohne triftigen Grund "nur weil es da schöner ist" wird kein Sozialamt die durchweg höhere Miete in Großstädten wie Düsseldorf bezahlen und handelt damit im Interesse der Allgemeinheit. Wenn Ihr jedoch einen guten Grund für den Umzu habt, wird Euch das Sozialamt auch eine Wohnung zuweisen können.
 
G

Gast

Gast
Deine Frage: Frage: Sollen Sozialhilfeempfänger auf der Straße wohnen?

Meine Antwort: Nein, tut doch auch keiner. Ihr bekommt Eure Wohnung in der Kleinstadt doch bezahlt. Mich würde interessieren, warum Ihr nach Düsseldorf ziehen wollt. Ohne triftigen Grund "nur weil es da schöner ist" wird kein Sozialamt die durchweg höhere Miete in Großstädten wie Düsseldorf bezahlen und handelt damit im Interesse der Allgemeinheit. Wenn Ihr jedoch einen guten Grund für den Umzu habt, wird Euch das Sozialamt auch eine Wohnung zuweisen können.
Wir möchten nach Düsseldorf, weil wir in unserer Kleinstadt keine Bekannten,Verwandten oder Freunde haben.

Außerdem ist im Badezimmer die ganze Decke voll mit dem Schimmel. Der Vermieter tut nichts. Deswegen haben wir ein OK vom Amt erhalten. Dir weist doch keiner eine Wohnung zu!
 
G

Gast

Gast
Hallo Gast,

sieh dir die Infos der Stadt Düsseldorf hier an. Im 23. Link gibt es Adressen von Wohnungsanbietern. Vielleicht hilft es dir.

Landeshauptstadt Düsseldorf - Vermittlung von Sozialwohnungen

http://www.duesseldorf.de/wohnen/pdf/wohnungsanbieter.pdf
Viel Glück
Gemini
Danke. Genau an die Wohnungsbauten habe ich schon zig Faxe,e-Mail,Telefonate und Formulare ausgefüllt. Da meine Frau keine Treppen steigen kann, und Erdgeschoss kommt nicht in Frage, haben wir nur die Möglichkeit eine Wohnung mit Aufzug zu nehmen. Doch die Wohnungsbauten haben ca. 2000 Wohnungsanwerber.

Wieso wollen die Verwalter keine Sozialhilfeempfänger als vor ca. 9 Jahren war das nicht so?!
 

Trekkie

Mitglied
Wir möchten nach Düsseldorf, weil wir in unserer Kleinstadt keine Bekannten,Verwandten oder Freunde haben.

Außerdem ist im Badezimmer die ganze Decke voll mit dem Schimmel. Der Vermieter tut nichts. Deswegen haben wir ein OK vom Amt erhalten. Dir weist doch keiner eine Wohnung zu!
Je nachdem über welchen Förderweg (Immobilienfinanzierung) bestimmte Wohnungen in der Stadt errichtet wurden, hat die Stadt Belegungsrechte - sprich: kann eine Wohnung zuweisen. Aber bei Euren Ansprüchen solltet Ihr Euch mal auch klar darüber werden, wer die Miete bezahlt - denn das seid nicht Ihr! Ich für meinen Teil habe kein Verständnis dafür, wenn aus dem großen Gemeinschaftstopf eine teure Wohnung in Düsseldorf plus der Umzug dahin bezahlt wird, nur weil dort Verwandte und Bekannte wohnen. Das Leistung des Sozialamtes ist dazu da, das Grundbedürfnis "Wohnen" zu sichern und nicht den Luxus zu bezahlen, quer durch die Republik zu ziehen wie es einem passt.

Wegen der Missstände in der jetzigen Wohnung: beim Sozialamt den Mangel der Wohnung aufzeigen, dann kann das Amt die Miete kürzen. Da das Badezimmer einen erheblichen Einfluss auf die Nutzbarkeit der Wohnung hat, wird die Mietkürzung dem Vermieter auch richtig weh tun (aufgrund der möglichen Höhe), daher wird er dann schon im eigenen Interesse handeln.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Für den Wohnort gilt erst mal das Grundgesetz (Artikel 11 insbesondere,Artikel 19).
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html

Grundsicherung wird unter Beachtung der Freigrenzen hier ergänzend zur Rente gezahlt.
Da es keinen "Umzugserlaubnis § " gibt für Rentner ,
dürfte die Beantragung der "angemessenen Wohnkosten" ein durchs
Grundgesetz gesichertes Recht sein.

Lediglich "besondere Lasten" (also z.B. der Umzug an sich!) oder ein "Innenstadtzuschlag" oder ein zusätzliches Gästezimmer,wären "unüblich für Düsseldorfer Grusi-Empfänger" .
Mit welcher BEGRÜNDUNG soll aber der NORMALE WOHNANTEIL abgelehnt werden?

Artikel 3 läßt schlußfolgern: da es Grusi-Empfänger normalerweise
auch in München,Berlin ,Heidelberg...gibt ,
kann die Übernahme GESETZLICH VERANKERTER KOSTEN
nicht versagt werden.
Das käme einer "Arrestierung" gleich. Quasi "Verbannung".

Bindung an einen Ort gibt es m.E. nur für Strafgefangene,Untersuchungshäftlinge,Asylbewerber und---minderjährige Kinder.

Auch ALG2 -Empfänger haben freie Wohnortwahl
(Reihenfolge der Rechte..Grundgesetz vor allem anderen)
--sie bekämen höchstens keine Erstattung der Umzugskosten und nur TEILWEISE ERSTATTUNG der Wohnkosten (falls zu teure Wohnung bezogen würde).

Bei einer Ablehnung eines Wohnkostenanteils innerhalb der ZUSTEHENDEN GRUSI ,bleibt der Rechtsweg,auch mit Beratungshilfeanspruch.

Keineswegs kann das Sozialgesetz oder gar Grundgesetz "subjektiv ausgehebelt" werden,weil ein Sachbearbeiter der Meinung ist,ein Grusi-Empfänger wäre " aus seiner subjektiven Sicht nur Almosenempfänger und eingeschränkt rechtlos."

Da die Wohnortwahl frei ist,kann auch nicht von "selbstverschuldeten Kosten" bei ANGEMESSENER ORTSÜBLICHER MIETE gesprochen werden.

Die vorher geäußerte "Logik" würde ja -weitergesponnen-
auch Pflegegeld für Opfer selbstverschuldeter Verkehrsunfälle ausschließen etc. therapieunwilligen Alkoholkranken die "Obdachlosenunterkunft+Sozialgeld" streitig machen lassen....

So geht es zum Glück hierzulande noch nicht.

Laßt Euch beraten von Seniorenhilfevereinen,bei größeren Städten gibt es beim Rathaus (Stadtverwaltung) die "Spezialberatung für Behinderten- u.Seniorenwohnbedarf".

Viel Glück!

Micky
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Sarkasmus und Ironie...oder Zukunft?

Also....ehrlich gesagt schockiert mich der Gedankengang von Trekkie :

Fehlt nur noch,wir sortieren die Sozialhifeempfänger nach dem bundesweiten Mietspiegel --- Umsiedlung in die menschenleeren mecklenburgischen Dörfer und die Schwedter Plattenbausiedlungen.

Und auch die Pflegeheime sind unterschiedlich kostenaufwenig... sehr ökonomisch wären Pflegedörfer in Niedriglohngebieten...am besten gleich im östlichen EU-Gebiet . :mad::mad::mad:

Und auch für umschulungsresistente ALG2-Dauerempfänger lassen sich
allgemeinkostendämpfende Lösungen finden ...

An WAS erinnert mich das bloß?

Mannoman...

Tja,Trekkie ...bisher betrifft es Dich ja noch nicht,oder?
 

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