Trekkie
Mitglied
Hallo Micky,
kannst oder willst Du mich nicht verstehen?
Ich habe nichts gegen Sozialhilfeempfänger, das vorab. Eine Grundsatzdiskussion über das für und wider eines Sozialstaates anzuzetteln läge zudem nicht im Focus dieses Topics.
Letztendlich bleibt natürlich jedem die freie Wahl seines Wohnortes. Aber das Amt übernimmt nunmal keine Umzugskosten ohne triftigen Grund für einen Wohnungswechsel und das ist meiner persönlichen Meinung nach (auf die von mir aus geschi**en werden kann) auch GUT SO.
Wo mir das Verständis fehlt, ist das Wehklagen des TE. Ich kenne den Wohnungsmarkt in Düsseldorf, dort gibt es ein Angebot und verhältnismäßig dazu viel Nachfrage - besonders nach niedrigpreisigem Wohnraum. Wenn sich Vermieter einen Mieter aussuchen können, stehen Sozialhilfeempfänger meistens hinten an. Es gibt einfach bestimmte Erfahrungen und Statistiken, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, sonst legt mir Micky gleich noch Betonschuhe an und es heißt wieder "TREKKIE WIE KANN DU NUR". Und wie vorhin schon geschrieben kann man sich vom Amt eine Wohnung zuweisen lassen, für die es öffentliche Belegungsrechte gibt. Aber wenn diese Wohnungen alle belegt sind oder den Ansprüchen des TE nicht genügen... tja... soll man dafür andere Bewohner rauswerfen oder dem TE auf Staatskosten eine neue Wohnung bauen?. Eine Sozialwohnung ist in erster Linie nunmal zur Absicherung eines GRUNDBEDÜRFNISSES da und dieses Grundbedürfnis kann in JEDER Stadt befriedigt werden.
@Micky: warum Du meinen Beitrag so überziehst, weiß ich nicht. Von "Arrestierung" und "Verbannung" hat niemand gesprochen, nur Du. Auch wenn Deine scherzhaft gemeinten Gedankengänge aus rein finanziellen Aspekten für den erwerbstätigen Steuerzahler interessant wären, würde es andere Gegengründe geben, die ich selber kenne und respektiere.
kannst oder willst Du mich nicht verstehen?
Ich habe nichts gegen Sozialhilfeempfänger, das vorab. Eine Grundsatzdiskussion über das für und wider eines Sozialstaates anzuzetteln läge zudem nicht im Focus dieses Topics.
Letztendlich bleibt natürlich jedem die freie Wahl seines Wohnortes. Aber das Amt übernimmt nunmal keine Umzugskosten ohne triftigen Grund für einen Wohnungswechsel und das ist meiner persönlichen Meinung nach (auf die von mir aus geschi**en werden kann) auch GUT SO.
Wo mir das Verständis fehlt, ist das Wehklagen des TE. Ich kenne den Wohnungsmarkt in Düsseldorf, dort gibt es ein Angebot und verhältnismäßig dazu viel Nachfrage - besonders nach niedrigpreisigem Wohnraum. Wenn sich Vermieter einen Mieter aussuchen können, stehen Sozialhilfeempfänger meistens hinten an. Es gibt einfach bestimmte Erfahrungen und Statistiken, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, sonst legt mir Micky gleich noch Betonschuhe an und es heißt wieder "TREKKIE WIE KANN DU NUR". Und wie vorhin schon geschrieben kann man sich vom Amt eine Wohnung zuweisen lassen, für die es öffentliche Belegungsrechte gibt. Aber wenn diese Wohnungen alle belegt sind oder den Ansprüchen des TE nicht genügen... tja... soll man dafür andere Bewohner rauswerfen oder dem TE auf Staatskosten eine neue Wohnung bauen?. Eine Sozialwohnung ist in erster Linie nunmal zur Absicherung eines GRUNDBEDÜRFNISSES da und dieses Grundbedürfnis kann in JEDER Stadt befriedigt werden.
@Micky: warum Du meinen Beitrag so überziehst, weiß ich nicht. Von "Arrestierung" und "Verbannung" hat niemand gesprochen, nur Du. Auch wenn Deine scherzhaft gemeinten Gedankengänge aus rein finanziellen Aspekten für den erwerbstätigen Steuerzahler interessant wären, würde es andere Gegengründe geben, die ich selber kenne und respektiere.