D
Deichgräfin
Gast
Vielleicht hat sie doch was unterschrieben, was sie nicht hätte unterschreiben sollen.
Man muß nicht unterschreiben um mit einer Forderung konfrontiert zu werden.
Man muß , sobald man von einer Forderung in Kenntnis gesetzt wird,
an der Stelle welche diese Forderung stellt,widersprechen,
sollte diese Forderung ungerechtfertigt sein.
Macht man das nicht, geht die Angelegenheit ihren Gang.
(Man hat nicht widersprochen, erkannte somit die Schuld und das Besitzen von Rundfunkgeräten an,muß zahlen.
Die Schuld läuft weiter.
Solange, bis man seine angeblich vorhandenen Geräte
bei der GEZ abmeldet.)
L.G.Karin