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GEZ Pfändet Konto

Dann muß man denen halt einen Mahnbescheid schicken und zusätzlich mit einer Anzeige wegen Betrug drohen. Da ginge es bei mir nicht um das Geld, sondern um die Sportlichkeit.😀
 
Die GEZ macht sich selbst schwer. Irgendwo habe ich mal einen Lösungsvorschlag gelesen, welcher sicher von jedem Bundesbürger akzeptiert werden würde. Wenn es einen Standartbetrag geben würde, welchen jeder Bürger zahlen müsste (z.b. 2,50€) würden die die schwarzsehen, sicher bezahlen und die GEZ müsste nicht auf fragwürdige Methoden zurückgreifen. Bei 80x 2,5 ergibt eine schöne Summe. Geht diese so und mit der jetzigen Regelung ein? Glaube ich nicht.
 
Wir haben es nicht mit Jedermann sondern mit der GEZ zu tun.
Ich kann mir vorstellen,dass die GEZ die Kontonummer eines
Zahlungsunwilligen bei einer Behörde erfahren kann.

z.B. beim Finanzamt

Darf das Finanzamt solche Daten einfach rausgeben, nur weil die GEZ Geld für etwas möchte, dass Sie dem "Zahlungsunwilligen" noch nicht bewiesen hat - nämlich den Besitz von Rundfunkgeräten?
 
Ich sag doch, der EIngangsbeitrag der TE ist vielleicht nicht ganz vollständig. EInfach Rechnungen schicken und dann abbuchen, wenn man selsbt nicht zahlt, funktioniert nicht ohne das vorher irgendwelche Vollstreckungsbescheide einflattern.
 
@ john sullivan

Diese Bescheide wurden zugestellt.
Es wurde nicht darauf reagiert.

Ok. Diesen Part habe ich nicht gesehen. Ich hatte also nur den Eingangsbeitrag in Erinnerung und aus diesem geht nur hervor, das "Laut Steuer & Kassenamt etc.) etwas vorliegt. Dort wurde noch nicht erwähnt, dass Bescheide zugestellt und nicht beantwortet wurden.
Ich gelobe aufmerksamer zu lesen. 🙂
 
Ganz einfach: Die GEZ schickt vollstreckung an die Steuer & Kassenamt und Steuer & Kassenamt pfändet konto. Die hollen wiederum konto infos von Finanzamt.

Ich habe Mai 1994 GEZ angemeldet und Dezember 1996 wieder abgemeldet, danach nie wieder angemeldet. Die forderungen von GEZ sind vom 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005.

ich habe GEZ x mal angeschrieben dass ich keine Rundfunkgeräte mehr habe, als antwort habe ich immer Zahlungsanforderung oder bedrohung mit der Vollstreckung bekommen.

wer kennt diesen Verjährungsurteile? sind die Urteile noch aktuell?

Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs

Beginn der Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs
Die Verjährung des Rundfunkgebührenanspruchs beginnt in entsprechender
Anwendung der §§ 198, 201 BGB unabhängig von der Kenntnisnahme der
Rundfunkanstalt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

(BayVGH, Urteil vom 03.07.1996 - 7 B 94.706 (NVwZ-RR 1997,230);
VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1993 - 5 UE 2259/91 (AfP 1994,252))

LG
Ilayda
 

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