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GEZ Pfändet Konto

Vielleicht hat sie doch was unterschrieben, was sie nicht hätte unterschreiben sollen.


Man muß nicht unterschreiben um mit einer Forderung konfrontiert zu werden.
Man muß , sobald man von einer Forderung in Kenntnis gesetzt wird,
an der Stelle welche diese Forderung stellt,widersprechen,
sollte diese Forderung ungerechtfertigt sein.
Macht man das nicht, geht die Angelegenheit ihren Gang.

(Man hat nicht widersprochen, erkannte somit die Schuld und das Besitzen von Rundfunkgeräten an,muß zahlen.
Die Schuld läuft weiter.
Solange, bis man seine angeblich vorhandenen Geräte
bei der GEZ abmeldet.)


L.G.Karin
 
Das ist doch Quatsch.

Eine "Forderung" kann jeder erheben, deswegen muss man noch lange nicht zahlen. Auch nicht, wenn man keinen Widerspruch eingelegt hat.

Eine andere Geschichte ist, wenn der, der die Forderung erhebt, den juristischen Weg geht und sich an ein Gericht wendet. Bekommt man Post vom Gericht, dann und nur dann, muss man Widerspruch einlegen.

Das ist der übliche Ablauf.

Allerdings passt dieser übliche Ablauf meiner Meinung nach nicht zu der Geschichte. Die GEZ kann nicht einfach von sich aus sagen, dass jemand Rundfunkgeräte besitzt und dann Forderungen erheben. Sie, falls der Fall wirklich so ist wie geschildert, muss da schon irgendwas in der Hand haben.
 
Zitat:

bevor ihr euch über meine Meinung weglacht, erklärt mir bitte
auf welche Art die GEZ Zugriff zu diesem Konto erlangen konnte,
wenn sie keinerlei Handhabe hatten ?
-------------------------------------------------------------

Geht nur wenn die GEZ das Konto kennt.
Also schon mal von diesem Konte z.B. per Überweisung oder Scheck Geld bekommen hat..........

Kann nicht mal jemand nachsehen - oder weiß es sicher - ob die GEZ selber Pfändungen ausstellen darf. ich kann´s mir nämlich auch nicht vorstellen.
( auch ein Nie-Zahler in der BRD - ist aber verjährt )
 
(Man hat nicht widersprochen, erkannte somit die Schuld und das Besitzen von Rundfunkgeräten an,muß zahlen.
Solange, bis man seine angeblich vorhandenen Geräte
bei der GEZ abmeldet.)

Ergibt, wenn man das näher betrachtet keinen Sinn.
Die GEZ würde somit eine Zwangsanmeldung einleiten müssen, ohne stichhaltige Beweise zu haben, dass XY über Rundfunkgeräte in seiner Wohnung verfügt. Ein "an der Tür horchen" ist hier z.b. nicht ausreichend.
Um sich abzumelden, soll es Heute nicht unüblich sein, die Verkaufsquittung die den Verkauf der Rundfunkgeräte bescheinigt, vorzulegen. Nun die magische Frage: Woher soll jemand der keine Geräte besitzt, so eine Verkausbescheinigung herzaubern?
Wenn jemand keine Geräte hat, endet so eine Unterstellung vor einem Gericht und die GEZ müsste zahlen und es gäbe Schlagzeilen.
Es bleibt also die Vermutung, dass die TE entweder nicht die ganze Geschichte erzählt hat, oder aber es gab in der Vergangenheit eine Abbuchungserlaubnis an die GEZ, welche nicht schriftlich widerrufen wurde. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
 
Was ist eine Zwangsanmeldung?

Wenn ein Bürger nicht freiwillig Geräte bei der GEZ anmeldet, wird er neuerdings immer öfter zwangsangemeldet. Man bekommt also ganz frech die "Bestätigung" einer "Anmeldung", so als hätte man selbst eine Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben. Die Anmeldung wird also "freundlicherweise" von jemand anderem durchgeführt. In den weitaus meisten Fällen wird dies von den Gebührenbeauftragten erledigt (die ja runde 45% der Beute bei Nachzahlungen bekommen). Es kann aber auch sein, dass, wie vermutlich in meinem Fall, die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalt selbst zum Anmeldebogen greift und diesen bizarren Service am Bürger durchführt. Theoretisch könnte es aber auch sein, dass Ihr verschmähter Liebhaber oder Ihre verschmähte Liebhaberin eine solche Anmeldung über das Internet durchführt. Die GEZ stellt nämlich auf ihrer Seite Onlineanmeldungen zur Verfügung.

Wer auch immer es war: Sie haben damit erstmal ein Problem!
......


Was geschieht bei und nach einer Zwangsanmeldung?
...........

Nun folgen weitere Zahlungsaufforderungen (alle ohne Rechtsmittelbelehrung - also nicht widerspruchsfähig), einige aber schon mit einer Säumnisgebühr versehen. Viele Bürger geben schon hier auf und zahlen, weil sie sich einer staatlichen Allmachtsbehörde ausgeliefert sehen, gegen die man ohnehin nichts machen kann.

Dann, irgendwann, kommt er aber doch, der Gebührenbescheid mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsmöglichkeit.

Einen Monat hat man also Zeit, Widerspruch einzulegen, danach ist Schluss.......

Zwangsanmeldungen
 
Gut, die Frage war aber, ob die GEZ selbst eine Kontenpfändung durchführen kann - oder ob das nicht über ein normales Gericht laufen muß.


Im öffentlichen Recht (und darum handelt es sich hierbei) funktionieren viele Dinge anders, als im Privatrecht. Die Behörde braucht sich z.B. keinen Vollstreckungstitel vor Gericht erstreiten, sondern sie kann sich ihre Titel selber ausstellen. Die Rundfunkanstalt darf hier wie eine Behörde handeln. Die Gebühren, die sie verlangt, kann sie also (fast) ohne weiteres auch abkassieren. Es sei denn, der Bürger ergreift die Initiative und wehrt sich auf dem vorgeschriebenen Weg. Wenn er da Fehler macht, ist sein Geld allerdings in der Regel weg.

http://gez-abschaffen.de/Zwangsanmeldungen.htm#Wasist
 
Dann, irgendwann, kommt er aber doch, der Gebührenbescheid mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsmöglichkeit.

Einen Monat hat man also Zeit, Widerspruch einzulegen, danach ist Schluss.......

Zwangsanmeldungen
Das Ding geht doch noch weiter 😉:

Diese Möglichkeit des Staates ist im Prinzip sinnvoll. Problematisch wird es allerdings, wenn so ein Verfahren missbraucht wird. Bei den mir vorliegenden Fällen von Zwangsanmeldungen wurde zudem mit Täuschungen und Drohungen gearbeitet, scheinbar um die Bürger zu verwirren und ihnen ihre letzten Kräfte zu rauben

Ist doch schon ein Widerspruch in sich. Wenn so ein GEZ-Fuzzi einfach eine Anmeldung ausfüllt, ohne in der Wohnung gewesen zu sein, erfüllt er den oben erwähnten Tatbestand der Täuschung. Am Ende ist und bleibt die GEZ Beweispflichtig!
 
Dann erklär mal wie man am Ende wieder an sein Geld kommt,wenn die
GEZ sich bereits am Konto bedient,weil man gegen den ergangenen
Gebührenbescheid keinen Widerspruch eingelegt ,
sondern über den Papierkorb entsorgt hat.

L.G.Karin

Das kann ich nicht erklären, weil ich mich damit nicht auskenne.
Darum ist es ja auch naheliegend, dass die Eingangsgeschichte nicht die ganze Geschichte sein kann. Meine Kontonummer hat auch nicht jeder und somit kann da auch nicht jeder einfach Geld abheben, nur weil ich Forderungen nicht beantwortet und diese im Papierkorb entsorgt habe.
 

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