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Gewalt in der Ehe wegen Trennung

J

Jessy

Gast
Hallo,
ich wollte mal fragen ob hier jemand auch sowas erlebt hat wie ich.
ich trennte mich von meinem noch mann im juli 04,er hat dann die scheidung eingereicht.Soweit war alles okay für mich,bis diese scheidungsfolgevereinbarung kam.Ich wohnte zu diesem Zeitpunkt noch im selben haushalt wie mein ex.Als ich ihm sagte das ich dieses schreiebn von seinem anwalt nicht unterzeichnen werde(wo drin steht das das kind bei ihm bleiben soll) wurde er gewalttätig, er hielt mir ein kuttermesser an den hals und meinte nur ich werde dieses schriftstück unterzeichnen.die weiteren tage waren ein albtraum immer wenn er wütend war bekam ich dies auch zu spüren er schlug mich und würgte mich.am 10.8.2004 unterschrieb ich auf druck und unter androhung vom gewalt die scheidungsfolgevereinbarung.
Ich hielt mich jedoch nicht an diese und hollte mein Kind nach.
amtgericht Pankow/weißensee entschied nun das das kind zurück zum vater muss,weil ich dieses schreiben unterschrieben habe.Die richterin glaubte mir nicht und die zeugen die draussen, vor dem gerichtsaal saßen wollte sie garnicht hören,obwohl die bezeugen konnte das ich blaugeschlagen wurde.
Mein Sohn lebt nun schon 2 1/2 monate bei seinem vater,in den besuchwochenenden die ich hatte stellte ich fest das das kind 4 kg abgenommen hat und außerdem hatte der kleine (3 1/2 jahre alt) einen riesigen bluterguß im mund und von aussen sah man auch einen deutlichen blauen fleck.Ich fragte meinen sohn was passiert ist und er sagte nur bei papa,als ich ihn weiter fragte wich er aus.
Beim gleichen besuchwochenende erzählte mir der kleine dann noch er träumt von roten muschis,ich war geschock.ich rief meinen lebensgefährten hinzu und er nam das gespräch dann auf,der kleine sagte namen wo er das gesehen hat.dem jugendamt teilte ich am montag dann sofort mit was passiert ist, die aber meinten nur:da müssen wir erstma ihren mann zu befragen.
der kleine erzählt ausserdem das er nicht malen darf, da frage ich mich warum darf ein kind nicht malen??? Das jugendamt schreitet jedoch nicht ein.
ich weiss nicht mehr was ich noch machen soll.
ich hab gegen die richterin eine dienstaufsicht beschwerde geschrieben,anzeige gemacht wegen KV sowie nötigung.
Und das Jugendamt was für mich zuständig ist handelt auch nicht obwohl eine anfrage auf behilfe da liegt.

KEINER HANDELT WAS IST IN DEUTSCHLAND NUR LOS,DARF HIER JEDERMACHEN WAS ER WILL?

freue mich auf antworten, gruss jessy

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Scheidungsfolgevereinbarungen sind ungültig unter Druck....
Mach eine eidesstattliche Erklärung und reiche sie dem Gericht ein!!!

Heute gibt es das Gewaltenschutzgesetz.
Ich kenne noch Zeiten...wo es nicht mal das gab...und gekaufte "Zeugen" und abweisende Ämter....und bestochene Richter....
Ich hatte Glück...meine Kinder blieben bei mir.Und hielten zu mir.
Ich hätte mich wohl umbringen lassen...jedenfalls blieb ich stur.
Aber: auch ich habe später in einigen Sachen(leider)nachgegeben...geglaubt an faire Einigung...und dazugelernt.

Bitte: wechsle evl.den Anwalt!

ICH würde heute nicht so feige sein( wie ich damals angsterstarrt war)....heute würde ich zu einem Detektiv gehen...z.B. Wanzen in die Bude vom Ex setzen lassen...ob es legal ist oder nicht....Aber: Deinem Kind geht es da nicht gut!

Bitte: mach eine Anzeige gegen Deinen Ex!! Ein Staatsanwalt darf nicht so "lässig" Deine Anschuldigungen abbügeln ,wie das Familiengericht.
Meine Erfahrung dort: es wird überhaupt nicht richtig hingeguckt...alle Aussagen werden als "Ehezwist" runtergespielt.
Wenn Du selbst unter Eid aussagst...evl.biete an "Lügendedektor" (auch,wenn das nicht zählt hierzulande...aber: Du bekräftigst damit Deinen Ernst!!!).
Zeige ihn auch an wegen Kindesmißhandlung!
Sobald ihn ein halbwegs sachlicher Staatsanwalt verhört...wird der merken,wer lügt!!!
Deine Chance,Dein Kind wiederzubekommen,geht wohl nur so!
Laß Dich nicht vertrösten!Dein Ex wird lammfromm sein ggü.dem JA...
evl.beantrage eine psychologisches Gutachten über Dein Kind....
Bitte...wenn Du einen lahmen Anwalt hast,geh zum Weißen Ring!!! Frag dort um Rat!!

Ganz herzliche Grüße von der
Micky
 
Danke für eure antworten.
ich habe ihn angezeigt wegen Verdacht auf Kindesmissbrauch und wegen HG mit nötigung bedrohung und KV.
Bloss das Problem ist die sind alle zu langsam.
Ich bekomme prozesskostenhilfe und man sagte mir das es schwierig werden könnte den anwalt zu wechseln.
LG Jessy
 
Kann man nicht eine sofortige(!)einstweilige Verfügung beantragen?
Daß Dein Kind zu Dir kommt!!!!
Kannst Du nicht einen kostenlosen Anwalt hinzuziehen?
So,wie er Anträge stellen kann,kannst Du das doch auch?
Gerade bei Kindesmißhandlung muß der Richer handeln!
Immerhin haftet der dann,wenn Deinem Kind was passiert?
Bitte...geh noch mal zur Staatsanwaltschaft mit einem Zeugen (frag beim Telefon des Vertrauens nach!Dort müßte für solche Härtefälle auch Begleitpersonal sein...)...Und...eine Forumsteilnehmerin hat hier mal geschildert,daß sie zu Bossi geschrieben hat.....guck mal im Forum "Jurathek" nach!
Stell mal dort Deinen Fall vor!!!
Habe dort sehr fundierte Antworten gefunden!Ist zu empfehlen!

Gruß von der
Micky
 
Hallo ihr lieben
hab den anwalt gewechselt ! Staatsanwaltschaft weiss bescheid handelt jedoch nicht,genauso wenig wie das jugendamt.
Hab schon den kinderschutz bund angerufen und mich beraten lassen,ich kann nichts tun,ich mache mich sonst strafbar.
zu alle dem hat er das alleinige sorgerecht beantragt mit der begründung ich rede dem kind alles ein und er bock immer rum wenn er von mir kommt.ich kann mir schon vorstellen warum er rumbockt er will nicht zurück zu seinem vater das hat er schon oft gesagt und das hab ich auch schon mehrmals auf vidoe.bei seiner begrünmdung schreibt er das ich ihn bedrohe weil ich immer mit vielen leuten komme,ich komm meistens mit meiner mama oder meinen freund um das kind zu holen,ich will inicht allein das kind abholen so hätte er wieder die chance mich zu verprügelt oder sonstiges.
würde mich auch wieder auf antworten freuen
LG Jessy
 
Hallo liebe Jessy, ich greife hier jetzt einfach nochmal auf Mickys Beiträge zurück. Weil ich denke dass diese Punkte nicht Vergessenheit geraten dürfen.
Sonst zieht man es nicht mehr in Betracht und dabei wäre hier schon die Lösung gewesen. Wie sieht der neue Anwalt das mit deiner Unterschrift die du unter Druck geleistet hast? Hält er die Scheidungsfolgevereinbarung für ungültig? Hast du eine eidesstattliche Erklärung dem Gericht eingereicht?
Und auch schon eine Anzeige gegen deinen Ex gemacht? Den Staatsanwalt gebeten deine Anschuldigungen ernstzunehmen und es nicht als Ehezwist zu sehen sondern dass es hier einzig und allein um das Kind geht. Sogar angeboten es unter Eid oder Lügendetektor zu bestätigen. Hauptsache er handle als Staatsanwalt. Auch Gelegenheit gehabt ein psychologisches Gutachten für dein Kind zu beantragen was ja sicher im Sinne deines Ex ist weil das Kind bockt wenn es von dir kommt. Warst du beim weissen Ring oder konntest du im Internet unter Jurathek deinen Fall vorstellen? Wie siehts mit sofortiger einstweiliger Verfügung aus hast du das mit deinem neuen Anwalst schon besprechen können? Jessy ich weiss viele Fragen, drucks aus und geh es Punkt für Punkt mit deinem Anwalt durch. Denn ich denke schon dass Mickys Aussagen dir was bringen. Wäre schade wenn wir ihre Vorschläge übergangen wären. Viel Kraft und gute Nerven! Liebe Grüße, Cindy
 
Hallo
Habs ausgedrückt,das meisten hab ich schon in angriff genohmen
Beantragt ist:
-Pyscho-test Kind und Ex(da er gewaltätig ist)
-Allgemeine untersuchung für ex ,da er an krebs mal erkrankt war und wieder aussieht als ob er das hat.
-antrag auffenthaltsbestimmungsrecht beantragt mit begründung das der kindesvater vorm kind mir droht.
und am donnerstag werde ich weitere schritte gegen ihn einleiten.
Danke ganz dolle
Jessy
 
Hallo Jessy,

ich bin alleinerziehender Vater, und suche zur zeit informationen über das familiengericht pankow / weissensee.
auch ich habe eine sehr fragwürdige entscheidung dieses gerichtes über mich ergehen lassen müssen. es wäre interessant den namen der richterin zu wissen, da es anscheinend in diesem Gericht namentlich bekannte richterinnen gibt, welche recht eigenwillige urteile fällen. auch ich werde meine richterin in zukunft wegen befangenheit ablehnen

gruß sven
 

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