Lenni
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Diese Fremdgefährdung muss aber erst mal festgestellt werden:Das ist unerheblich. Da sie nicht in ein Gefängnis können, können sie erstmal nur geschlossen untergebracht werde . So sieht es das Gesetz vor bei Fremdgefährdung. Sei es in der Psychiatrie oder in einer geschlossenen Wohngruppe.
Das eingeschaltete Jugendamt könnte Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens laut wa.de. Zudem würden die familiären Hintergründe durchleuchtet. Den mutmaßlichen Täterinnen drohe eine Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Genehmigung eines Familiengerichts. Laut § 1631b BGB erfolgt diese, „wenn dies zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.
Luise (12) getötet: Freudenberg von Hass-Welle geschockt – Familien der Täterinnen verlassen Wohnort
Luise (12) aus Freudenberg soll von zwei Kindern erstochen worden sein. Die Polizei hält sich bei vielen Details zurück. Der News-Ticker.
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