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Gesetzesalter für Strafmündigkeit herabsetzen?

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Lenni

Aktives Mitglied
Das ist unerheblich. Da sie nicht in ein Gefängnis können, können sie erstmal nur geschlossen untergebracht werde . So sieht es das Gesetz vor bei Fremdgefährdung. Sei es in der Psychiatrie oder in einer geschlossenen Wohngruppe.
Diese Fremdgefährdung muss aber erst mal festgestellt werden:

Das eingeschaltete Jugendamt könnte Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens laut wa.de. Zudem würden die familiären Hintergründe durchleuchtet. Den mutmaßlichen Täterinnen drohe eine Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Genehmigung eines Familiengerichts. Laut § 1631b BGB erfolgt diese, „wenn dies zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Das geschieht nicht automatisch.
 

Callia80

Aktives Mitglied
Ich finde die Pauschalisierung schwierig und daher auch froh daß es an dieser Stelle Experten, Gutachter und andere Menschen gibt, die das beurteilen. Nicht jeden Kind reift gleich. Es darf in der Herabsetzung nicht darum gehen, dass alle gleich behandelt werden können, die man nicht gleich behandeln kann. Ein 12 jähriges Kind, auf dem emotionalen Stand von 8, kann nicht mit einem 12 jährigen Kind, das weiterentwickelt ist gleichgesetzt werden.

Wenn nie Reue einsetzt, dann ist das für mich krankhaft. Ein "gesunder" Mensch empfindet Reue.
 

Daoga

Urgestein
Zudem nochb das es Mädchen waren denen man mit Fug und Recht ein sanftmütigeres Wesen zuschreibt als es bei Jungs der Fall ist.
Von wegen sanftmütig. Wo Jungs zuschlagen, stechen Mädchen ihrem Opfer verbal und wie man inzwischen sieht, auch hin und wieder sehr real das Messer rein. Beim Mobben als Täter stehen die Mädchen den Jungs auch nicht viel nach. Cybermobbing: Mädchen häufiger betroffen als Jungen – SCHAU HIN! (schau-hin.info) Ich weiß nicht ob die Zahlen bei den Mobbern stimmen, rein gefühlsmäßig mobben Mädchen sogar häufiger, weil bei ihnen der Gruppendruck höher ist, bei Jungs gibt es schon im frühen Alter mehr selbstbewußte Einzelgänger die einfach nicht mitmachen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Mein Vorschlag wäre das ab 13 bei Mord 15 Jahre Jugendhaft angeordnet werden ohne Möglichkeit auf Bewährung.
Bei Erwachsenen Mördern und Vergewaltigern 25 Jahre ohne jede Möglichkeit der Bewährung.

Vergewaltiger 20 Jahre Haft und Zwangssterelisierung und ausländischer Mörder und Vergewaltiger anschieben in die jeweilige Heimat ungeachtet der dort herrschenden Zustände oder der möglichen Todesstzrafe.

Noch Minderjährige sonstige Straftäter ins Bootkamp und ich als Aufseher. 16h militärischwer Drill und harsche Bestrafung bei Zuwiederhandlungen.
Das ist aus rechtsstaat Gründen mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar. Jede Strattat muss individuell nachgewiesen, abgeurteilt und die Strafzumessung nach dem individuellen Maß der Schuld vorgenommen werden.

Man könnte natürlich die abstrakte Strafandrohung im Gesetz erhöhen. Die lautet im Erwachsenenstrafrecht bei Mord aber bereits jetzt schon lebenslänglich.

Wenn im konkreten Einzelfall Freiheitsstrafen ab 2 Jahre verhängt werden, bedeutet dies immer ohne Bewährung.

Hinzu kommt, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht wird. Jugendknast ist nicht dasselbe wie Erwachsenenknast.
 

Dunkle Prinzessin

Moderator
Teammitglied
Im TV wurde gesagt die Eltern der beiden Täterinnen sind aus dem Ort weggezogen, das besten was sie tun konnte, die tun mir echt leid, und die beiden hatten ein ganz niederes Motiv, Neid oder Eifersucht wurde gesagt. Also einsperren und den Schlüssel wegerfen, egal wie alt, die wussten genau was sie taten die sollen noch versucht haben das auf Social Media zu vertuschen, nix Kinder, eiskalte Verbrecherinnen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Das ist aus rechtsstaat Gründen mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar. Jede Strattat muss individuell nachgewiesen, abgeurteilt und die Strafzumessung nach dem individuellen Maß der Schuld vorgenommen werden.

Man könnte natürlich die abstrakte Strafandrohung im Gesetz erhöhen. Die lautet im Erwachsenenstrafrecht bei Mord aber bereits jetzt schon lebenslänglich.

Wenn im konkreten Einzelfall Freiheitsstrafen ab 2 Jahre verhängt werden, bedeutet dies immer ohne Bewährung.

Hinzu kommt, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht wird. Jugendknast ist nicht dasselbe wie Erwachsenenknast.
Blödsinn es bedarf hierzu lediglich einer Änderung der Strafgesetze und eine Änderung des STGB.
 

Callia80

Aktives Mitglied
In dem Moment in dem ein Mensch fremdgefährdet ist, muss ein Unterbringung erfolgen.
Wenn es noch so ist, darf man Menschen dann nach Paragraph 10, für 24h gegen ihren Willen festhalten. In der Zeit muss ein Richter kommen und den Beschluss der Unterbringung veranlassen, egal ob in einer Wohngruppe oder Psychiatrie. Die Freiheitsentzug kann/darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Blödsinn es bedarf hierzu lediglich einer Änderung der Strafgesetze und eine Änderung des STGB.
Nein, so einfach ist das leider nicht. Für eine solche Änderung braucht man entsprechende politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Selbst wenn man diese bekommt, hat so ein Gesetz nur dann Bestand, wenn es mit höherrangigem Recht, sprich: dem Grundgesetz, vereinbar ist.

Ich an deiner Stelle wäre vorsichtig, das, was andere Leute hier schreiben, einfach als "Blödsinn" abzuqualifizieren. Das empfinde ich als respektlos. Es wundert mich sehr, dass solche Abwertungen mit den Forenregeln vereinbar sind.

Die Tat in Freudenberg, die sittlich auf niedrigster Stufe steht, finde ich auch grauenhaft und sehe hier dringenden Handlungsbedarf. Gerade weil ich Volljuristin bin, weiß ich aber auch, dass das Parlament nicht einfach Gesetze beliebigen Inhalts verabschieden kann, ohne Gefahr zu laufen, dass diese vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt werden. Und ich weiß auch, wie langwierig und kompliziert Gesetzgebung ist. Das StGB ist überdies ein Bundesgesetz, bei dem über den Bundesrat auch noch die Länder zu beteiligen sind.

Darüber hinaus frage ich mich, ob es hier mit strengen Strafen oder einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters allein getan ist. Dämmt dies in Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden oder Großbritannien - wo auch schon Kinder unter 14 Jahren strafmündig sind oder es unter bestimmten Voraussetzungen sein können - die Gewaltbereitschaft bei Kindern in dem Alter ein? Sollte man eine Altersgrenze pauschal festsetzen oder sie an der Art bzw. Schwere der Straftat festmachen? Muss das Kind psychologisch oder fachpsychiatrisch begutachtet werden? Wie ist nach dem heutigen Stand der Entwicklungspsychologie die intellektuelle, psychische und emotionale Reife von Kindern im Alter von 10 bis 13 Jahren im Schnitt einzuschätzen? Gibt es dafür geeignete Testverfahren?

Wie kommt es überhaupt zu einer derart gefühlsmäßigen Verrohung? Was ist im Elternhaus falsch gelaufen, dass immer mehr Kinder keinerlei Empathievermögen mehr besitzen, sondern schon in dem Alter so gewaltbereit sind, wie es früher nur kriminelle Erwachsene waren? Was läuft in unserer Gesellschaft und an den Schulen falsch? Wie kann man am effektivsten gegensteuern?

Das Ganze ist extrem komplex, und hier muss man an ganz vielen Stellen gleichzeitig ansetzen.
 
Status
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