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Geschenk angenommen - kann mir die Kündigung drohen?

Tatsächlich riecht das im ersten Moment nach Lappalie. Wenn man aber recherchiert, stellt sich das völlig anders dar und ich würde einmal mehr den offiziellen Weg gehen.
Hier ein Auszusg aus ein paar Hintergrundinfos, die ich ergoogeln konnte (Quelle: https://pflegecoaching.eu/geschenke-und-zuwendungen-in-der-pflege-ein-leitfaden/)

Interessenskonflikte in der Pflege
Interessenskonflikte können in der Pflege schnell entstehen, besonders wenn persönliche Beziehungen zwischen Pflegekräften und Patienten eine Rolle spielen. Solche Konflikte können die Objektivität und Neutralität der Pflegekraft gefährden. Beispiele für solche Konflikte sind etwa die Annahme von Geldgeschenken oder die Eingehung persönlicher Verbindlichkeiten mit Patienten. Pflegekräfte müssen sich dieser Risiken bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um solche Konflikte zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen zu Geschenken und Zuwendungen
In Deutschland ist es Pflegekräften strikt untersagt, Geschenke oder Zuwendungen von Patienten anzunehmen. Diese Regelungen sollen Interessenskonflikte verhindern und sicherstellen, dass Pflegekräfte ihre Pflichten neutral und ohne Beeinflussung durch persönliche Vorteile erfüllen. Das Pflegeberufsgesetz sowie das Strafgesetzbuch (§331 StGB) sehen strenge Sanktionen für Verstöße gegen dieses Verbot vor. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass auch international ähnliche Regelungen existieren, jedoch oft weniger streng ausgelegt werden.

Vorteilsnahme und rechtliche Konsequenzen
Vorteilsnahme ist nach §331 StGB eine Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Pflegekräfte, die sich auf solche Praktiken einlassen, riskieren nicht nur ihren Job, sondern auch strafrechtliche Verfolgung. Die Annahme von Geschenken oder Darlehen kann schnell als unzulässige Vorteilsnahme gewertet werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschieht.

Die Rolle des Arbeitgebers bei Regelverstößen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Vorgaben durch ihre Angestellten zu überwachen. Bei Verstößen haben sie das Recht und oft auch die Pflicht, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur fristlosen Kündigung reichen können. Arbeitgeber müssen klare Richtlinien vorgeben und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter diese kennen und einhalten.
 
Tatsächlich riecht das im ersten Moment nach Lappalie. Wenn man aber recherchiert, stellt sich das völlig anders dar und ich würde einmal mehr den offiziellen Weg gehen.
Hier ein Auszusg aus ein paar Hintergrundinfos, die ich ergoogeln konnte (Quelle: https://pflegecoaching.eu/geschenke-und-zuwendungen-in-der-pflege-ein-leitfaden/)

Interessenskonflikte in der Pflege
Interessenskonflikte können in der Pflege schnell entstehen, besonders wenn persönliche Beziehungen zwischen Pflegekräften und Patienten eine Rolle spielen. Solche Konflikte können die Objektivität und Neutralität der Pflegekraft gefährden. Beispiele für solche Konflikte sind etwa die Annahme von Geldgeschenken oder die Eingehung persönlicher Verbindlichkeiten mit Patienten. Pflegekräfte müssen sich dieser Risiken bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um solche Konflikte zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen zu Geschenken und Zuwendungen
In Deutschland ist es Pflegekräften strikt untersagt, Geschenke oder Zuwendungen von Patienten anzunehmen. Diese Regelungen sollen Interessenskonflikte verhindern und sicherstellen, dass Pflegekräfte ihre Pflichten neutral und ohne Beeinflussung durch persönliche Vorteile erfüllen. Das Pflegeberufsgesetz sowie das Strafgesetzbuch (§331 StGB) sehen strenge Sanktionen für Verstöße gegen dieses Verbot vor. Ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass auch international ähnliche Regelungen existieren, jedoch oft weniger streng ausgelegt werden.

Vorteilsnahme und rechtliche Konsequenzen
Vorteilsnahme ist nach §331 StGB eine Straftat, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Pflegekräfte, die sich auf solche Praktiken einlassen, riskieren nicht nur ihren Job, sondern auch strafrechtliche Verfolgung. Die Annahme von Geschenken oder Darlehen kann schnell als unzulässige Vorteilsnahme gewertet werden, insbesondere wenn dies im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschieht.

Die Rolle des Arbeitgebers bei Regelverstößen
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen und ethischen Vorgaben durch ihre Angestellten zu überwachen. Bei Verstößen haben sie das Recht und oft auch die Pflicht, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur fristlosen Kündigung reichen können. Arbeitgeber müssen klare Richtlinien vorgeben und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter diese kennen und einhalten.
Wenn man im Internet recherchiert finde man immer irgendwelche beschriebene Stolpersteine, die auftreten könnten.
Ein gewisses Risiko muss aber jeder Mensch eingehen und dieses Risiko würde ich persönlich eingehen. Erstens weiß die Praktikantin nicht wie teuer das Tuch war, vielleicht war es ja auch nicht mehr neu. Normalerweise lässt auch keiner den Preis am Tuch haften.
Die ganze Geschichte ist schon komisch.
In der Pflege wird auch nicht wegen sowas gekündigt. Das machen die nur, wenn sie einen Grund suchen und genug Ersatzpersonal zur Verfügung stehen.
Was anderes wäre es, wenn sie 40 € aus dem Zimmer einer Bewohnerin ohne deren Wissen, hätte mitgehen lassen.
 
Das ist aber kein Stolperstein, sondern ein glasklarer Compliance Verstoß. Die TE hat durch Unterschrift unter ihrem Arbeitsvertrag bestätigt, dass sie die Regeln anerkennt.
Sagst du @carrot eigentlich auch, wenn jemand im Supermarkt Kaugummi klaut, "Ach, ist doch nicht so wild, ist ja nur Kaugummi?"
 
Te du hast doch sehr schnell gemerkt, dass das Geschenk nicht o. K ist. Dann sprich mit der Vorgesetzten, dass du erst im Nachhinein gemerkt hast, dass das so ein teures Geschenk ist.

Natürlich hättest du gleich ablehnen können und müssen.
 
Das ist aber kein Stolperstein, sondern ein glasklarer Compliance Verstoß. Die TE hat durch Unterschrift unter ihrem Arbeitsvertrag bestätigt, dass sie die Regeln anerkennt.
Sagst du @carrot eigentlich auch, wenn jemand im Supermarkt Kaugummi klaut, "Ach, ist doch nicht so wild, ist ja nur Kaugummi?"
Kaugummi klauen ist was völlig anders als ein Geschenk (in diesem Mini-Umfang) annehmen.
Ganz andere Rechtslage.
 
Nachdem es auch sein könnte, dass dieses Halstuch ehemals für die Dame selber gekauft hätte worden sein (Du musst ja nicht erzählen dass extra für dieses Tuch und Dich eingekauft wurde) wäre es dann nicht mehr so dramatisch.

Bei uns im Pflegeheim wurde alles Geld der Pflegeheimleitung gegeben von den Verwandten und dann von der Pflegeheimleitung verteilt.

Das Problem ist, dass es Bewohner gibt die arm sind und keine Geschenke machen können und es kann so wirken, als wären dann die Schenkenden besser behandelt. Also ich würde es auch sagen - Deiner Freude tut es ja keinen Abbruch; ob du das Tuch hast oder nicht.

Gruß von Grisu
 
Wenn das rauskommt, dass ein teures Geschenk angenommen wurde und was anderes war es ja nicht, dann könnte das durchaus Probleme geben. Daher würde ich offensiv damit umgehen und der Chefin bescheid sagen.
 
An dem Tuch hing noch ein Etikett mit dem Namen der Firma. Ich guckte im Internet nach und sah, dass die Tücher mindestens 40 Euro kosten!

Vielleicht war das Tuch ja nicht mehr neu sondern gebraucht oder aus der Mode gekommen und ist nur 5 € Wert.
Das zählt wohl mehr der ideelle Wert.
Die Frage war ja, kann eine Kündigung kommen.
Ich würde sagen nein, höchstens eine Abmahnung und das ist auch eher unwahrscheinlich aber nicht ganz ausgeschlossen.
 

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