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Gerichtsvollzieherin war heut da, war aggressv und drohte mit Poiizei

Nun, eine kleine Gerichtsvollzieherin ist im Gegensatz zu Jesus oder Frau Merkel keine Person des öffentlichen Lebens und demzufolge muß sie sich nicht gefallen lassen, daßjemand anders ihren Namen ins Internet schreibt.
Und es kann theoretisch mehrere Damen in dem Job mit dem Namen geben und schon kann sich eine angesprochen und verleumdet fühlen, die gar nicht angesprochen war.

Ja der Name Merkel oder Jesus, solltest du mal googeln... da gibt es viele...

Beamte und Angestellte erfüllen Aufgaben zur Sicherung des öffentlichen Lebens, daher dürfen sie auch mit Namen genannt werden, weil sie als solche den Staat repräsentieren.

Aus dem Text geht zudem unzweifelhaft hervor, die GV'in war in dieser Eigenschaft tätig.
Ein Schutz dieser Person als bloße Person und nicht als Amtsträgerin, kann also nur die Privatsphäre der Frau betreffen. Doch davon war hier nicht die Rede.
 
Wie ich schon schrieb, denke ich dass dies damit nicht gemeint ist.
Wenn es im Punkt 7 nur um eigene Namen geht, sollte das Wörtchen "eigene" dabei stehen, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Sonst wäre es ja vollkommen legitim, wenn ich, wenn ich deinen Namen kennen würde, ich diesen hier reinschreiben darf. Ist ja nicht meiner.
Und wenn eine Hilfesuchende das meint so schreiben zu wollen, sollte man daraus keine "Geschmacksfrage" machen, sondern einfach akzeptieren.
Fühlt sich jemand persönlich getroffen, dann sollte die Person eben zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Dein oder mein Bier ist das damit noch lange nicht.
Genauso darf ich, wenn hier öffentlich geschrieben wird, meine Meinung dazu äußern. Vollkommen unerheblich, ob es gerade dir paßt oder du damit einverstanden bist.

Und nur weil das Hilfeersuchen im Vordergrund steht, muß ich dem Hilfesuchenden nicht nach dem Munde reden. Hilfe zur Selbsthilfe - und wenn ich der Meinung bin, das Verhalten der TE war ebenfalls fragwürdig, daß äußere ich das.

Und nun bin ich raus, ich hab noch anderes zu tun als mich seitenweise OT auszulassen. Ich lasse dir gerne das letzte Wort, welches unzweifelhaft noch kommen wird.
 
Wenn es im Punkt 7 nur um eigene Namen geht, sollte das Wörtchen "eigene" dabei stehen, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Sonst wäre es ja vollkommen legitim, wenn ich, wenn ich deinen Namen kennen würde, ich diesen hier reinschreiben darf. Ist ja nicht meiner.

Ich fürchte du verstehst den Vorgang nicht.
"Name" ist zu allgemein und beinhaltet ja z.B. auch meinen Nickmamen...

Genauso darf ich, wenn hier öffentlich geschrieben wird, meine Meinung dazu äußern. Vollkommen unerheblich, ob es gerade dir paßt oder du damit einverstanden bist.

Habe ich dir den Eindruck vermittelt?
Das ist ganz und gar nicht meine Absicht.
Vielmehr zitiere ich aus dem Beamtengesetz und der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes...

Ich bin hingegen der Meinung, dass nach der bisher geltenden Forengewohnheit das Hilfeersuchen Vorrang haben soll. Wohingegen Stilfragen zurückstehen sollten.

Und nur weil das Hilfeersuchen im Vordergrund steht, muß ich dem Hilfesuchenden nicht nach dem Munde reden. Hilfe zur Selbsthilfe - und wenn ich der Meinung bin, das Verhalten der TE war ebenfalls fragwürdig, daß äußere ich das.

Dafür gab es in der Vergangenheit bisweilen Punkte... Bin aber diesbezüglich nicht auf dem neuesten Stand... 🙂

Und nun bin ich raus, ich hab noch anderes zu tun als mich seitenweise OT auszulassen. Ich lasse dir gerne das letzte Wort, welches unzweifelhaft noch kommen wird.

Du scheinst vernünftig zu sein... :blume:
 

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