Rhenus
Sehr aktives Mitglied
Nun, eine kleine Gerichtsvollzieherin ist im Gegensatz zu Jesus oder Frau Merkel keine Person des öffentlichen Lebens und demzufolge muß sie sich nicht gefallen lassen, daßjemand anders ihren Namen ins Internet schreibt.
Und es kann theoretisch mehrere Damen in dem Job mit dem Namen geben und schon kann sich eine angesprochen und verleumdet fühlen, die gar nicht angesprochen war.
Ja der Name Merkel oder Jesus, solltest du mal googeln... da gibt es viele...
Beamte und Angestellte erfüllen Aufgaben zur Sicherung des öffentlichen Lebens, daher dürfen sie auch mit Namen genannt werden, weil sie als solche den Staat repräsentieren.
Aus dem Text geht zudem unzweifelhaft hervor, die GV'in war in dieser Eigenschaft tätig.
Ein Schutz dieser Person als bloße Person und nicht als Amtsträgerin, kann also nur die Privatsphäre der Frau betreffen. Doch davon war hier nicht die Rede.