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Gast
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Hallo Schuldnerin
Den Gerichtsvollzieher musst Du nicht wirklich in deine Wohnung lassen und in der Wohnung eines anderen hat er schon mal überhaupt nichts zu suchen!
Was natürlich daraus resultiert wenn Du ihn nicht rein lässt wäre die Abgabe einer Schuldnerauskunft(Eidesstattliche Versicherung) mit dem Resultat eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis.
Was für ein gefährliches halbwissen....du verwechselst den GV mit der GEZ.
Wenn man den GV nixht reinlässt kommt der mit Schlüsseldienst Polizei und Durchsuchungsbeschluss ubd Du zahlst auch noch 500 euro für den schlüsselsienst und danch noch die tür. Wer einen GV nicht reinlässt, ist oberdämlich!
Ob das Untermietverhältnis anerkannt wird, hängt von der Glaubwürdigkeit ab.....mal klappt es, mal nicht.
Ich empfehel klar getrennte Räume....es kommt nämlich auf den Gewahrsam an und erst Sekundär auf das Eigentum.. ...über letzteres kann man si h dann zwar über 766 Zpo streiten aber die Kosten zahlt man auch erst mal selbst.
Also lieber gleich für Klarheit sorgen und kooperativ sein!