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Gerichtsvollzieher und ich wohne zur Untermiete

  • Starter*in Starter*in Schuldnerin
  • Datum Start Datum Start
Hallo Schuldnerin

Den Gerichtsvollzieher musst Du nicht wirklich in deine Wohnung lassen und in der Wohnung eines anderen hat er schon mal überhaupt nichts zu suchen!
Was natürlich daraus resultiert wenn Du ihn nicht rein lässt wäre die Abgabe einer Schuldnerauskunft(Eidesstattliche Versicherung) mit dem Resultat eines Eintrags im Schuldnerverzeichnis.

Was für ein gefährliches halbwissen....du verwechselst den GV mit der GEZ.

Wenn man den GV nixht reinlässt kommt der mit Schlüsseldienst Polizei und Durchsuchungsbeschluss ubd Du zahlst auch noch 500 euro für den schlüsselsienst und danch noch die tür. Wer einen GV nicht reinlässt, ist oberdämlich!

Ob das Untermietverhältnis anerkannt wird, hängt von der Glaubwürdigkeit ab.....mal klappt es, mal nicht.

Ich empfehel klar getrennte Räume....es kommt nämlich auf den Gewahrsam an und erst Sekundär auf das Eigentum.. ...über letzteres kann man si h dann zwar über 766 Zpo streiten aber die Kosten zahlt man auch erst mal selbst.

Also lieber gleich für Klarheit sorgen und kooperativ sein!
 
hallo, Schuldnerin,

ich frage mich, wie der Gerichtsvollzieher zu der Adresse kommt. Hast Du Dich unter der Adresse angemeldet?

Wenn Du Dich dort nicht angemeldet hast, bist Du dort Besucherin.... und dann hat der Gerichtsvollzieher dort auch nichts zu suchen.

Wenn Du Dich dort angemeldet hast, dann ist ein offenes Wort mit Deiner Vermieterin sehr wichtig, damit sie nicht überrascht ist und Vorsorgemaßnahmen treffen kann. Vorsorgemaßnahme wäre ein Untermietvertrag für das Zimmer X und in diesem Zimmer dürfen sich nur Deine Sachen befinden.

Im übrigen liest es sich nicht nach einer klugen Lösung, wenn Du mal hier und mal da irgendwelchen Gläubigern etwas zahlst. Da ist eine Vereinbarung abzuschließen.... oder Privatinsolvenz anzumelden. Hast Du denn keine gute Beratung? 😕 Ohne Vereinbarungen und ohne Privatinsolvenz bist Du 30 Jahre lang pfändbar, es sei denn, Du kannst vorher alle Schulden tilgen! Das müsste doch geschickter angestellt werden können.

LG, Nordrheiner
 
Was für ein gefährliches halbwissen....du verwechselst den GV mit der GEZ.

Wenn man den GV nixht reinlässt kommt der mit Schlüsseldienst Polizei und Durchsuchungsbeschluss ubd Du zahlst auch noch 500 euro für den schlüsselsienst und danch noch die tür. Wer einen GV nicht reinlässt, ist oberdämlich!

Ob das Untermietverhältnis anerkannt wird, hängt von der Glaubwürdigkeit ab.....mal klappt es, mal nicht.

Ich empfehel klar getrennte Räume....es kommt nämlich auf den Gewahrsam an und erst Sekundär auf das Eigentum.. ...über letzteres kann man si h dann zwar über 766 Zpo streiten aber die Kosten zahlt man auch erst mal selbst.

Also lieber gleich für Klarheit sorgen und kooperativ sein!

Du mußt keinen GV in deine Wohnung lassen! bei mir stand schon mehr als einmal der GV vor der Tür.(die Betonung liegt auf"vor der Tür")von daher nix gefährliches Halbwissen.
Ich musste mich gezwungenermaßen die letzten 10 Jahr oft genug mit Gerichten,Gerichtsvollziehern, Richtern,Rechtsanwälten und Co.auseinandersetzen und beschäftigen.
Was natürlich nicht heißt das Du einfach nicht öffnest.
Und natürlich mußt Du dann die eidesstattliche Versicherung abgeben.
Ansonsten tritt selbstverständlich der von dir geschilderte Fall ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schuldnerin, hallo sonstige Community, ich finde es immer wieder interessant wie sich doch die eine Meinung zur anderen gesellt. Letztlich muss ich allerdings hier schreiben: "Es gilt ganz nüchtern und faktisch betrachtet" eine feste Basis für das weitere, doch lebenswerte Leben zu gestalten! Sofern man sich selbst gegenüber realistisch und auch ehrlich ist sollte eine Schuldnerin oder ein Schuldner Bilanz ziehen. Fragestellung: Was ist tatsächlich ( schonungslos vollständig ) an Schulden gegeben ? Kann ich mit den "überflüssigen" Finanzen, die auch monatlich wirklich verfügbar sind, in 5 Jahren alle Forderungen getilgt haben ? Bedenke - das tägliche Leben geht weiter und kostet Geld! Daher: "welche Finanzen sind tatsächlich überflüssig" oder können für Rückzahlungen eingespart werden ? Volle 5 Jahre lang! Man sollte selbstverständlich mit jedem einzelnen Gläubiger einen Rückzahlungsplanvereinbaren und sich auch an diesen Plan halten. Möglicherweise ist auch ein Vergleich mit dem Gläubiger drin. Bevor dieser nichts zurück bekommt.... Um eine erste persönliche Ruhephase von 3 Jahren zu bekommen könnte man zunächst eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher / Amtsgericht abgeben. Sind tatsächlich so viele Schulden und Gläubiger gegeben und eine Verbraucherinsolvenz ist unumgänglich würde ich grundsätzlich empfehlen einen Rechtsanwalt, der auch als Treuhänder agiert, aufzusuchen. Keine Wartezeit und auch professionelle Hilfe ist gegeben. Problem "wirklich" gelöst! Nach sechs Jahren absolut Schuldenfrei sein sofern kein Betrugsverdacht gegeben ist. Sofern irgendwer textet für Schuldner ist alles kostenfrei, so stimmt dies einfach nicht. Kosten werden lediglich auf Antrag gestundet.Nichts, aber auch wirklich nichts ist umsonst.....
 
Hilfe! Liebe Community, ich wohne bei einer Witwe zur Untermiete. Die Frau hat mich aus Mitleid in ihre Wohnung reingelassen, weil ich vor lauter Schufa und co. einfach keine Aussichten auf eigene Wohnung habe. Ich habe mich mit ihrer 10-jährigen Tochter angefreundet und das zusammenleben klappt auch. Nun hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt wegen meinen zahlreichen Schulden. ich persönlich habe nichts zu bieten und wenn der GV meint, etwas von meinen Sachen kann verwertet werden, dann freue ich mich. aber das wird eher nicht der Fall sein. Dagegen besitzt meine Vermieterin Wertsachen.
Also ich weiß nicht, wie ich ihr es sagen soll, dass ein GV kommt und was genau es für SIE heißt. Natürlich will sie nicht, dass ein fremder Mensch in ihren Sachen rumwühlt oder, um Himmels Willen in Sachen ihrer Tochter! Ich würde ihr so gerne versichern, dass der GV nicht in ihre Räume hereinschauen darf, sondern nur in meinem Zimmer durchsucht...aber ich weiß nicht, ob das stimmt. Ich habe solche Angst, dass sie mich rauswirft, wenn ich sage, dass jemand kommt um etwas zu pfänden. Sie weiß zwar von meinen Schulden, aber mit so etwas wie GV rechnet sie nicht, weil solche Probleme sehr weit von ihr entfernt sind.
Also..wer kennt sich da aus?

Deine Vermieterin steht zu Dir in keinem schuldrechtlichen Verhältnis außer im Bezug auf die Miete. Wenn Deine Habe strikt von ihrem Eigentum getrennt ist, sollte das kein Problem darstellen. Im Mietvertrag stehen doch bestimmt die Räume, die an Dich vermietet sind? Nur dort sollte sich Eigentum von Dir befinden und nur dort darf der GV dann auch suchen. Sollte jedoch ein goldener Löffel (Du wirst keinen besitzen) aus Deinem Eigentum in ihrem Besteckkasten gefunden werden, wird's schwierig. Dann könnte der Vorwurf der Untreue bzw. Unterschlagung im Raum stehen und Deine Vermieterin brauchte dann für all ihre Wertsachen einen Eigentumsnachweis (Rechnungen, Quittungen o. ä.).

Viele Grüße
 

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