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Gerichtsvollzieher kann er an die Sachen meiner Lebensgefährtin pfänden?

Warum sollte er das tun?
Er hat nur eine kleine Rente und kann voraussichtlich gar nicht bezahlen. Und wahrscheinlich ist die rente so gering, daß man ihm auch nichts wegnehmen kann. Wozu also?
 
Die Kosten sind deshalb so hoch, weil er jahrelang nicht auf Mahnungen reagiert hat. Da kommt im Laufe der Zeit so ein Betrag locker zusammen.

Ob er zahlen kann oder nicht, entscheidet nicht er selbst, sondern unter Vorlage aller Unterlagen das Sozialamt. Er muss seinen Vermögensstand von vor 5 Jahren nachweisen. Das Sozialamt hätte wesentlich früher eingeschaltet werden müssen, noch bevor oder als die erste Rechnung kam. Dann hätten alle Bestattungsverpflichteten ihre Einkünfte offenlegen müssen, um eine Kostenübernahme möglicherweise erreichen zu können. Ob das Sozialamt jetzt die hohen aufgelaufenen Kosten ersetzt ist fraglich.
 
Warum sollte er das tun?
Er hat nur eine kleine Rente und kann voraussichtlich gar nicht bezahlen. Und wahrscheinlich ist die rente so gering, daß man ihm auch nichts wegnehmen kann. Wozu also?


Soziale Gerechtigkeit 😉 Sonst zahlst du ja im Endeffekt für seine Schulden, die durch sein Verschulden auf diesen enormen Betrag angewachsen sind ( Mahngebühren / Gerichtsvollzieher usw. )

Als nächstes !könnte! man nun einfach einen Termin vereinbaren mit dem Gerichtsvollzieher und sich die EV abnehmen lassen, wenn man Ruhe haben will und eh nichts zu pfänden da ist.

Natürlich kann man auch dies sein lassen und einfach warten .....😉 und schauen was passiert.

Gruß
 
Ich kann nur davor warnen hier Rechtsberatungen zu geben - das ist verboten. Persönliche Meinungen in dieser Sache sollten auch als solche deutlich gemacht werden.
Zum Thema:
Meineserachtens nach kann nur gepfändet werden, was sich im Besitz des Schuldners selbst befindet, der Besitz des Ehepartners hingegen ist unantastbar. Im übrigem würde ich persönlich bei einer solchen Summe in Privatinsolvenz gehen.

Viele Grüße

Lumpi
 
Zitat:

Soziale Gerechtigkeit 😉 Sonst zahlst du ja im Endeffekt für seine Schulden, die durch sein Verschulden auf diesen enormen Betrag angewachsen sind ( Mahngebühren / Gerichtsvollzieher usw. )
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Das hat mit sozialer Gerchtigkeit nichts zu tun. Wenn jemand in eine Notlage kommt - ob schuldig oder nicht - hat am Ende u.U. der Steuerzahler aufzukommen. Das ist in dieser Gesellschaft üblich und auch richtig.
Den Satz hättest Du mal anbringen können, als der Steuerzahler mit hunderten von Milliarden für die Banken einegstanden ist....
 
Hallo 😉Hier sind ein paar § aufegelistet die genau sagen was ein Gerichtsvollzieher pfänden darf und was man tuen muss um Eigentum vor der Pfändung zu schützen.😱Deutschland § Dschungel :Ich dachte nicht das es so kompliziert sein kann.

Voraussetzung für eine wirksame Pfändung ist, dass der Schuldner allein Gewahrsamsinhaber ist. Hierfür kommt es darauf an, ob die Sachen nach dem äußeren Erscheinungsbild und nach der Verkehrsauffassung der Herrschaft des Schuldners unterliegen. Nachdem Sie mit Ihrer Freundin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, greift nicht die Eigentumsvermutung des § 1362 BGB (vgl. BGH Urteil vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 92/05), so dass nicht - wie bei Eheleuten - alle Gegenstände in dem gemeinsamen Haushalt pfändbar sind, es sei denn sie sind unpfändbar nach § 811 ZPO. Ihre Freundin wird daher bei allen Gegenständen, an denen sie Allein- oder Mitgewahrsam hat, der Pfändung widersprechen können (§ 809 ZPO), so dass die Gläubiger einen etwaigen Herausgabeanspruch nach §§ 846 f. ZPO pfänden lassen müssen. Ihre Freundin sollte dem Gerichtsvollzieher in jedem Fall die Eigentumsverhältnisse an den Sachen in der Wohnung mitteilen, was von diesem dann meist berücksichtigt wird. Sofern der Gerichtsvollzieher doch Sachen Ihrer Freundin pfändet, muss diese entweder eine Vollstreckungsgegenklage nach § 771 ZPO erheben oder Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen.

Im Übrigen ist der Gerichtsvollzieher befugt, die Schuldnerräumlichkeiten zu durchsuchen (§ 758 ZPO). Bewohnt der Schuldner eine Wohnung mit einem Dritten zusammen, so ist der Partner verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden. Mit welcher Person der Mietvertrag abgeschlossen wurde ist hierbei unerheblich. Zwar ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in die Räumlichkeiten zu lassen. Allerdings besteht bei mehrfachen erfolglosen Versuchen des Gerichtsvollziehers, in die Wohnung zu gelangen, grundsätzlich die Möglichkeit, eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu erwirken, so dass überlegt werden sollte, ob dem Gerichtsvollzieher der Zutritt verweigert wird. Hoffe das Dir das ein klein wenig weiter hilft.Gruss noPerfekt
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin.

Habe folgendes Problem.

Heute war ein Gerichtsvollzieher in meiner Abwesendheit da. Er hinterlies ein Schreiben, indem er erklärte das er bei mir Pfänden will.
Es geht wohl um die Beerdigungskosten und Überführungskosten meiner Mutter (vor 5 1/2 Jahren verstorben!)--mehr weiss ich dazu nicht.

Ich bekomme nur eine kleine Rente (Arbeitsunfähig -- als Dachdecker von einem Gerüst gefallen und seitdem Rücken kaputt)
Ich besitze nur das notwendigste zum Leben.

Ein Telefonat mit dem Gerichtsvollzieher brachte auch kein Licht ins dunkle.

Jetzt zum eigentlichen Problem.

Ich hatte vor dem Unfall vor 5 Jahren, mein PKW an meine Lebensgefährtin verkauft (mit Kaufvertrag).

Das Fahrzeug blieb aber über mich versichert, weil ich eine viel niedrigere Versicherungsstufe hatte/habe.

Jetzt sagte mir mein Schwager (der macht hier alle verrückt), das der Gerichtsvollzieher dieses Auto pfänden könnte, da es auf meinen Namen läuft.

Da spiele es keine Rolle, ob ich das Auto vor 5 Jahren an meine Freundin (mit der ich auch immer noch zusammen lebe)verkauft habe.
Weil das könnte dann jeder behaupten und nachträglich einen Kaufvertrag erstellen!?

Auch unsere Einrichtung wie Fernseher, Küche, Bett usw. hatten wir mit in die Beziehung gebracht.
Auch gab es Neuanschaffungen, wo wir beide oder jeder einzelnd Käufer waren/sind.

Muss meine Lebensgefährtin jetzt für jedes Teil nachweise erbringen, dass die Sachen ihr gehören?? (zb. 50" Fernseher den sie Anfang des Jahres gekauft hat)

Die Gesamtsumme beläuft sich auf über 14000 Euro! die der Gerichtsvollzieher haben will.
 

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