Hallo
😉Hier sind ein paar § aufegelistet die genau sagen was ein Gerichtsvollzieher pfänden darf und was man tuen muss um Eigentum vor der Pfändung zu schützen.
😱Deutschland § Dschungel :Ich dachte nicht das es so kompliziert sein kann.
Voraussetzung für eine wirksame Pfändung ist, dass der Schuldner allein Gewahrsamsinhaber ist. Hierfür kommt es darauf an, ob die Sachen nach dem äußeren Erscheinungsbild und nach der Verkehrsauffassung der Herrschaft des Schuldners unterliegen. Nachdem Sie mit Ihrer Freundin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, greift nicht die Eigentumsvermutung des
§ 1362 BGB (vgl. BGH Urteil vom 14.12.2006, Az.:
IX ZR 92/05), so dass nicht - wie bei Eheleuten - alle Gegenstände in dem gemeinsamen Haushalt pfändbar sind, es sei denn sie sind unpfändbar nach
§ 811 ZPO. Ihre Freundin wird daher bei allen Gegenständen, an denen sie Allein- oder Mitgewahrsam hat, der Pfändung widersprechen können (
§ 809 ZPO), so dass die Gläubiger einen etwaigen Herausgabeanspruch nach
§§ 846 f. ZPO pfänden lassen müssen. Ihre Freundin sollte dem Gerichtsvollzieher in jedem Fall die Eigentumsverhältnisse an den Sachen in der Wohnung mitteilen, was von diesem dann meist berücksichtigt wird. Sofern der Gerichtsvollzieher doch Sachen Ihrer Freundin pfändet, muss diese entweder eine Vollstreckungsgegenklage nach
§ 771 ZPO erheben oder Erinnerung nach
§ 766 ZPO einlegen.
Im Übrigen ist der Gerichtsvollzieher befugt, die Schuldnerräumlichkeiten zu durchsuchen (
§ 758 ZPO). Bewohnt der Schuldner eine Wohnung mit einem Dritten zusammen, so ist der Partner verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden. Mit welcher Person der Mietvertrag abgeschlossen wurde ist hierbei unerheblich. Zwar ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in die Räumlichkeiten zu lassen. Allerdings besteht bei mehrfachen erfolglosen Versuchen des Gerichtsvollziehers, in die Wohnung zu gelangen, grundsätzlich die Möglichkeit, eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu erwirken, so dass überlegt werden sollte, ob dem Gerichtsvollzieher der Zutritt verweigert wird. Hoffe das Dir das ein klein wenig weiter hilft.Gruss noPerfekt