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Gerechtes Vererben/Schenken, aber wie?

KleineSchwester

Neues Mitglied
Liebe Forumsleser,

Folgende Problemstellung beschäftigt mich nun seit einigen Wochen und ich gelange leider eigenständig zu keiner Lösung.
Es geht ums Erbe, bzw. um eine gerechte Verteilung des Immobilienbesitzes meiner Mutter (unser Vater ist leider schon vor 10 Jahren verstorben). Um der Erbschaftssteuer entgegenzuwirken möchte meine Mutter die in ihrem Besitz befindliche Eigentumswohnung an uns , Ihre beiden Töchter verschenken, die Doppelhaushälfte in der Sie z.Z. lebt noch für sich behalten.
Ich lebe selbst seit fast 20 Jahren in der Wohnung, habe die ersten 10 Jahre nur die Nebenkosten an meine Eltern bezahlt, seit dem Tod meines Vaters allerdings eine Miete plus Nebenkosten. Diese Zusatzzahlung war dazu gedacht, meiner verwitweten Mutter finanziell beizustehen. Sie verfügt nämlich selbst nur über eine sehr geringe Rente. Nach dem Tod meines Vaters stand kurz zur Debatte, ob ich die Wohnung nicht kaufen sollte. Nachdem meine Schwester aber die Preisschätzung „meines“ Schätzers anzweifelte, ich auch nicht unbedingt mein eigenes Erbe kaufen und auch die Finanzierung meiner Mutter (meine monatlich „Miete“) nicht gelöst werde konnte, behielt ich die Regelung einfach bei , ohne diese heikle Problematik rechtzeitig in der Familienrunde auf den Tisch zu bringen und zu lösen. So lief dieses System knapp 10 Jahre weiter, ich bezahlte gut 55 Tausend Euros an meine Mutter und die Wohnung verdoppelte Ihren Immobilienwert auf Grund des allgemeinen Booms in deutschen Großstädten. (Der Vollständigkeitshalber. Meine Schwester hat weit vor mir auch ca. 2-3 Jahre in der Wohnung gelebt und nur die Nebenkosten gezahlt.)
Vor kurzem haben wir nun versucht, einen Konsens bei einer vorzeitigen Schenkung der Erbes zu erzielen. Meine Mutter würde die Wohnung gerne an uns, die Töchter zu gleichen Teilen schenken, mit einer monatlichen kleinen Zahlung von beiden Töchtern an sie für ihr weiteres Auskommen. Allerdings sieht Sie, von meiner Schwester unter Druck gesetzt die von mir in den letzten Jahre gezahlte Miete als reine Zahlung an Sie an, die dabei nicht verrechnet werden soll. Man muss dazu vielleicht bemerken, dass meine Mutter ursprünglich nach dem Tod unseres Vaters die Wohnung hätte verkaufen wollen, um weiterhin existenzfähig zu bleiben. Fremdvermietung kam für sie nicht in Frage.
Angesichts der Tatsache dass meine Mutter die Wohnung vor 10 Jahren verkauft hätte und dieses Geld voraussichtlich nach und nach von ihr verbraucht worden wäre (wenn ich nicht darin wohnen geblieben wäre und Miete gezahlt hätte) würde ich nun gerne die gezahlte Miete wenigstens teilweise angerechnet bekommen. Ist das unverschämt oder ungewöhnlich?
Meine Schwester lehnt aber jegliche Art einer Ausgleichszahlung an mich vollkommen ab, obwohl Sie die letzten Jahre finanziell weder meine Mutter unterstützt hat noch etwas zum Erhalt des Familienbesitzes beigetragen hat. Am liebsten hätte Sie mich wahrscheinlich ganz aus der Wohnung raus und würde selbst einziehen, nachdem das Ihre Situation als Berufspendlerin sehr erleichtern würde.
Meine Mutter hat zwar bei unserem runden Tisch meine Schwester gebeten, ob Sie nicht mir bei der Schenkung (und der damit verbunden Auszahlung an sie) entgegenkommen könnte, dass hat aber meine Schwester vehement abgelehnt. Und noch schlimmer, die Tage darauf ist unsere Mutter vollends auf die Seite meiner Schwester umgeschwenkt und lässt nun keines meiner Argumente mehr gelten. (Anmerkung: meine Schwester ist 10 Jahre älter und war immer die Dominante). „Ich hätte ja schließlich in der Wohnung gewohnt!“ und „Es wird jetzt geschenkt“ Sind die Argumente die meine Schwester und durch sie auch meine Mama von sich geben.
Ich bin emotional vollkommen zerstört, fühle ich mich doch von meiner Mutter (und meiner Schwester) vollkommen unverstanden und finanziell über den Tisch gezogen (obwohl noch nichts endgültig entschieden ist).Vor allem der emotionale Aspekt der Geschichte macht mir schwer zu schaffen, kommt es mir doch vor als ob ich wenn ich nicht einlenke und nachgebe meine verbliebene Familie verlieren.
Liege ich mit meiner Forderung nach einer Form von „ Ausgleichszahlung“ so ganz verkehrt da es ohne meine Entscheidung zur Mietzahlung gar keine Wohnung mehr gebe und sich der Wert nicht verdoppelt hätte? Wie regeln so eine Problemstellung andere Familien?
Gilt hier nicht das Gleichnis vom Garten? (Eine Familie besitzt einen großen Garten, ein Kind pflegt und hegt diesen jahrelang und liefert die Früchte zum Teil artig bei den Eltern ab. Der Garten wächst und gedeiht prächtig, und als dann nach vielen Jahren der Vater das Erbe vorzeitig aufteilen will möchte das zweite Kind plötzlich die Hälfte haben….was ist da gerecht? )
Die rein rechtliche Seite würde ja nach dem Tod meiner Mutter soweit ich informiert bin, eine Ausgleichszahlung meiner Schwester nicht beinhalten, da wird strikt 50:50 aufgeteilt. Aber ist dies auch der anständige, Familien übliche Weg?
Ich bin schon auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich herzlich dafür!
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Der anständige, in Familien übliche Weg ist aus meiner Sicht, dass man Mietzahlungen auch als Mietzahlungen ansieht und die nicht verrechnet haben will.

Du hast Miete gezahlt für eine Wohnung, die Dir nicht gehört. Das ist völlig normal! Auch wenn sie möglicherweise später zu Deinem Erbe gehört und dann Dir gehört, jetzt (und die vergangenen 20 Jahre) tut/ tat sie es nicht.

Die Mietzahlung der letzten zehn Jahre war Miete und nicht etwa "ich helfe meiner Mutter".

Angesichts der Tatsache dass meine Mutter die Wohnung vor 10 Jahren verkauft hätte und dieses Geld voraussichtlich nach und nach von ihr verbraucht worden wäre (wenn ich nicht darin wohnen geblieben wäre und Miete gezahlt hätte) würde ich nun gerne die gezahlte Miete wenigstens teilweise angerechnet bekommen. Ist das unverschämt oder ungewöhnlich?


Ja, unbedingt. Es ist die Wohnung Deiner Mutter. Sie kann damit machen, was sie will. Sie kann sie verschenken, leer stehen lassen, vermieten, verkaufen, selbst drin wohnen ... Und mit dem Erlös kann sie auch machen, was sie will. Ihr Geld, ihre Wohnung.

Es ist traurig, dass Du ihr Eigentum nur als "Dein künftiges Erbe" siehst und nicht verstehst, dass Deine Mutter da an keinem Punkt Dir ggü. in irgendeiner Pflicht ist.

Erst, wenn sie tot ist. Aber sie lebt noch.
 

Duine

Aktives Mitglied
Weidebirke ist nicht mehr allzuviel hinzuzufügen.
Ja, du bist unverschämt.
Du hast jahrelang auf Kosten deiner Mutter gelebt, und willst das jetzt auch noch beim Erbe geltend machen. Das ist schon echt frech.
Denn du hast doch bestimmt keine angemessene Miete für eine entsprechende Wohnung an deine Mutter gezahlt, oder? Ergo ist sie dir schon echt entgegen gekommen. Jetzt mit solchen Forderungen an deine Mutter und deine Schwester heranzutreten, da würde ich mich an deiner Stelle in Grund und Boden schämen. Vor allem, wenn deine Mutter keine allzu große Rente hat.

Den Garten betreffend kann ich absolut gar keine Ähnlichkeit erkennen. Der Garten wird überhaupt erst durch die Pflege zu Garten, wenn ihn niemand pflegen würde, gäbe es keinen Garten. Die Wohnung dagegen wäre auch eine Wohnung, wenn jemand anders darin wohnen würde, oder wenn sie leerstehen würde, egal, wem sie gehört. Du machst sie nicht zu Wohnung.
Nur weil deine Mutter bislang nett genug war, dir finanziell unter die Arme zu greifen, hast du jetzt weder Recht noch Ansprüche darauf, dass die Nettigkeit deiner Mutter jetzt auch noch zu deinen finanziellen Gunsten ausgelegt wird.
 
G

Gelöscht 66896

Gast
Hallo,

wie weidebirke schon schrieb...

So zerstritten, wie sich das liest, sehe ich nur eine Möglichkeit: den Immobilienbesitz verkaufen und das Geld pari aufteilen, wenn Deine Mutter das Erbe auszahlen will. Wenn nicht, kannst Du auch nichts ändern. Sie kann das Geld auch verleben. Dann gehen beide Schwestern leer aus. C'est la vie.
Es gibt bzgl. Deiner Wohnsituation vmtl. keine Schriftstücke (Mietvertrag o. ä.). Selbst mit Mietvertrag kannst Du aber keinen Anspruch auf irgendeine Verrechnung der Grundmiete geltend machen. Die Grundmiete ist gedacht für den Erhalt des Wohnraumes und die sogenannten "öffentlichen Lasten" (Grundsteuer etc.). Diese Kosten trägt Deine Mutter allein. Hast Du darüber mal nachgedacht?
Außerdem ist das, was Deiner Mutter vorschwebt, ein Verkauf auf Rentenbasis und keine Schenkung, denn bei einer Schenkung erhält man keinen Gegenwert.
An der Stelle Deiner Mutter würde ich ein Testament anfertigen und zu Lebzeiten gar nix ändern/abgeben, sorry.

Viele Grüße
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich gebe meinen Vorschreibern uneingeschränkt recht. Und mal ehrlich, wenn du nicht in der Wohnung deiner Mutter leben würdest, müsstest du für eine andere Wohnung Miete zahlen. Dementsprechend zahlst du nicht zum Wohle deiner Mutter Miete, auch wenn es sich für dich vielleicht so anfühlt, sondern dafür, dass du ein Dach überm Kopf hast. Genau so wie wahrscheinlich deine Schwester auch Miete zahlt für ihre Wohnung. Das kann sie sich ja auch nirgendwo verrechnen lassen.
 

Invvo88

Aktives Mitglied
Hallo TE,

grob über den Daumen gerechnet hast du die letzten 120 Monate ca. 460 € jeden Monat an Miete und Nebenkosten an deine Mutter überwiesen.

Ich kenne zwar die Wohnung nicht - gehe aber davon aus, dass die Wohnung nicht all zu schlecht sein wird, womit du in meinen Augen ein gutes Geschäft gemacht hast. Deine Schwester hatte mit Sicherheit mehr an Miete und NK zu zahlen - wo auch immer sie wohnte.

Das jetzt verrechnen zu wollen fühlt sich vll für dich richtig an, weil du dachtest du unterstützt deine Mutter mit der Miete - aber letztendlich hat dich deine Mutter mit einer günstigen Wohnung unterstützt, die sie längst gewinnbringend hätte verkaufen können.

Ich an deiner Stelle - würde mich entschuldigen und bedanken.

LG
 
G

Gast

Gast
Miete zahlst du überall, das ist Rechtlich kein Geschenk ,oder eine Unterstützung.
Diese private Kungelei ist eure Sache.
Es gibt ein Gesetzliches Erbrecht:
Da kann man niemand bevorzugen oder enterben wenn nicht was vorliegt das es rechtfertigt.
Haben mehrere Erben Anrecht auf den Nachlass, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Willst du weiter da wohnen und euch gehört die Wohnung zur hälfte:
Auszahlung der Miterben: Es bietet sich an, einem oder mehreren Miterben den Anteil auszuzahlen, um die einstimmige Entscheidung zu erleichtern.
Will zum Beispiel die Tochter der verstorbenen Mutter die Wohnung behalten, muss sie ihren Geschwistern deren
Anteil am Haus auszahlen: Dafür muss der Verkehrswert des Hauses / Wohnung festgestellt werden.
Einvernehmlicher Verkauf: Sind sich alle Erben einig, dass die Immobilie verkauft werden soll, sollte ein neutraler Makler mit dem Verkauf beauftragt werden, um später eventuelle Bereicherungsvorwürfe zu vermeiden.
Der Verkaufserlös wird anschließen unter den Erben aufgeteilt.
Können sich die Erben nicht auf einen Verkauf einigen, so kann eine Teilungsversteigerung helfen.
Dabei versteigert ein Miterbe seinen Anteil, den die anderen Miterben ersteigern können.
Bei einer Teilungsversteigerung kann jedoch ausschließlich der gesamte Erbanteil versteigert werden, nicht nur ein einzelner Gegenstand.
Stellt sich nun heraus, dass man mit dem Elternhaus auch einen Schuldenberg geerbt hat, sollte man sich überlegen, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will.
Für das Ausschlagen muss beim Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen, nachdem man von der Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurde, eine dementsprechende Erklärung abgegeben werden.
 

marionpe

Aktives Mitglied
Weidebirke ist nicht mehr allzuviel hinzuzufügen.
Ja, du bist unverschämt.
Du hast jahrelang auf Kosten deiner Mutter gelebt, und willst das jetzt auch noch beim Erbe geltend machen. Das ist schon echt frech.
Denn du hast doch bestimmt keine angemessene Miete für eine entsprechende Wohnung an deine Mutter gezahlt, oder? Ergo ist sie dir schon echt entgegen gekommen. Jetzt mit solchen Forderungen an deine Mutter und deine Schwester heranzutreten, da würde ich mich an deiner Stelle in Grund und Boden schämen. Vor allem, wenn deine Mutter keine allzu große Rente hat.

Den Garten betreffend kann ich absolut gar keine Ähnlichkeit erkennen. Der Garten wird überhaupt erst durch die Pflege zu Garten, wenn ihn niemand pflegen würde, gäbe es keinen Garten. Die Wohnung dagegen wäre auch eine Wohnung, wenn jemand anders darin wohnen würde, oder wenn sie leerstehen würde, egal, wem sie gehört. Du machst sie nicht zu Wohnung.
Nur weil deine Mutter bislang nett genug war, dir finanziell unter die Arme zu greifen, hast du jetzt weder Recht noch Ansprüche darauf, dass die Nettigkeit deiner Mutter jetzt auch noch zu deinen finanziellen Gunsten ausgelegt wird.
Diesen Beitrag finde ich persönlich sehr anmaßend.

Hallöchen, kleine Schwester-es kommt wahrscheinlich auch drauf an, was genau Du mit Deiner Mutter damals vereinbart hast.
Wie alt und in welchem gesundheitlichem Zustand ist Deine Mutter.... Was hast Du in dieser Wohnung an persönlichem Einsatz geleistet?
Eigentum muß erhalten werden und das bedeutet, daß immer wieder was daran getan werden muß.
Vielleicht warst Du auch bei evtl. gesundheitlichen Problemen für sie da....?

Deine Schwester hat damals Deine Bewertung der Wohnung angezweifelt. Das sagt mir persönlich ziemlich viel über sie.
Es ist leider so, daß viele Leute zu Aasgeiern werden, wenn es ans Erben geht... Kenne ich....Ganz besonders in der Verwandtschaft.

Rein rechtlich gesehen ist es wohl so, daß die gezahlte Miete nicht als Unterstützung zählt.

Dabei würde ich schätzen lassen, wie die reale Miete für Deinen Wohnraum wäre. Auf wieviel qm hast DU Dich bewegt? Schließlich wohnen dort 2 Parteien. Also muß der Mietbetrag auch geteilt werden......

Viel Kraft und alles Gute..
 
K

kasiopaja

Gast
Rein rechtlich braucht die gezahlte Miete jedenfalls nicht auf das Erbe angerechnet werden, weil es ein Entgelt für die Nutzung der Wohnung darstellt.

Die Miete hätte die TE so oder so bezahlen müssen.

Und wenn ich die Mutter wäre und das Gestreite jetzt schon los geht, würde ich keinem was schenken und alle warten lassen bis es was zu erben gibt.
 

Arragorn

Aktives Mitglied
Es ist immer wieder schade zu sehen, wie solche Dinge wie Schenkung und im Falle des Todes, Erbe, immer wieder zu großen Familienzerwürfnissen führt. Ich selbst habe das in der Familie meines Mannes beobachtet, als es darum ging, dass ein Haus an die beiden Söhne verschenkt werden sollte.
Die Brüder reden heute nicht mehr miteinander und werden sich vermutlich nur noch 2 mal sehen: auf der Beerdigung und beim Testamentsvollstrecker.

Übrigens gab es auch bei uns bereits früher den Fall, dass wir – mein Mann und ich – in der Eigentumswohnung meines Schwiegervaters über Jahre gewohnt haben und dort Miete gezahlt haben. Eine niedrigere Miete als am Markt üblich. Hier kam es schon einmal zum Streit, weil mein Schwager meinte, sein Bruder würde hier bevorzugt werden, da er – wenn er woanders wohnen würde – eine höhere Miete zahlen müsste. Er möchte, dass die Differenz zwischen niedriger und normaler Miete auf das sein Erbe angerechnet wird.
Es gab hier großen Streit. Mein Schwiegervater war der Meinung (und das ist auch rechtens), dass es sein Eigentum ist und er damit machen kann was er will. Und zum anderen hätte auch der Bruder die Möglichkeit gehabt im gleichen Haus die gleiche Wohnung (nur im anderen Stockwerk) mit der gleichen Miete zu bewohnen. Aber er wollte das nicht. Es hat lange gedauert bis sich Vater und Söhne wieder normal begegnen konnten.
Wie Du siehst, kann man das Thema sehr unterschiedlich sehen – und immer wieder steht im Vordergrund: die emotionale Empfindung, dass eines der Kinder bevorzugt oder benachteiligt wird.
Es ist wirklich sowas von schade und für den Schenker wahnsinnig verletzend, dass eine gute Tat, nämlich sein Vermögen bereits vor dem Tod zu verschenken, so dass sich die Kinder noch zu Lebzeiten dran erfreuen können, eigentlich so ins Gegenteil verkehrt wird: am Ende sind alle verletzt, jeder fühlt sich im Recht und nur der andere ist schuld. Auch die Reaktionen hier zeigen, wie emotional das Thema ist. Aber sie zeigen auch, in welche Richtung Du vielleicht umdenken solltest, wenn Du willst.

Ich hoffe, Du liest hier noch mit und hast nicht gleich den „Rolladen“ runtergelassen, als Du die Kommentare hier im Thread gelesen hast, sondern hast die Argumente mal mit etwas emotionalem Abstand durchgelesen und für Dich analysiert, ob sei auf Dich vielleicht zutreffen.

Weißt Du: ich selbst bin immer der Meinung, dass der Schenker oder Erblasser mit seinem Eigentum tun und lassen kann was er will. Die Kinder, die hier evtl. in den Genuß kommen, sollten einfach nur mal dankbar sein und nicht immer schauen, was der andere hat oder getan hat oder oder oder.

Dass Du die geringe Miete, die Du an Deine Mutter bezahlst, als Unterstützung Deiner Mutter ansiehst, empfinde ich schon irgendwie als sehr „einfache“ Sicht, die den „Rahmen“, den das ganze hat, nicht berücksichtigt:
- Deine Mutter musste vermieten, da sie das Geld benötigt.
- Wenn Deine Mutter die Wohnung fremdvermietet hätte, hätte sie mehr Miete erhalten
- Ergo: Deine Mutter hat Dir einen Gefallen getan: sie hat auf Geld verzichtet, damit es auch Dir etwas besser geht
- wenn Du selbst eine eigene Wohnung von einem fremden Dritten angemietet hättest, hättest Du ja selbst auch mehr Miete gezahlt (und dort wird die Miete auch nicht auf den Eigentumswert angerechnet)
- Deine Mutter ist Eigentümerin der Wohnung, niemand anders und kann bestimmen

Im Prinzip hat hier niemand eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Warum Du von Deiner Schwester hier etwas verlangst, verstehe ich wirklich nicht. Deine Schwester hat normal Miete an ihren gezahlt und Du an Deinen Vermieter – dass Dein Vermieter zufällig Deine Mutter ist, ist hier unrelevant. Miete ist Miete – und das hat hier auch nichts mit Unterstützung Deinerseits für Deine Mutter zu tun – eher etwas damit, dass Deine Mutter Dich mit der niedrigen Miete unterstützt hat.
Was genau hindert Dich daran, zu erkennen, dass in der bisherigen Konstellation vor allem Du hier große Vorteile genossen hast? Und da ist es egal, dass die Wohnung wegen Dir nicht verkauft wurde und jetzt an Wert gewonnen hat. Von dieser Wertgewinnung hast Du ja bei einer Schenkung auch was davon, oder?

Insofern kann ich Dir hier nur den Rat geben: überdenke hier Deine Einstellung. Ich hoffe und wünsche Dir, dass dies gelingt und das Thema Schenken am Ende mit einer positiven Erinnerung verknüpft ist.

 

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