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Gemeinsamer Vertrag - Schulden

G

Gast

Gast
Guten Abend,

Mein Mitbewohner zahlt seitdem er vor fünf Monaten arbeitslos geworden ist keine Abschlagszahlungen für die Energie- und Wasserversorgung mehr.

Die Arbeitslosigkeit hat er einer schwerwiegenden Erkrankung zu verdanken. Die Arbeitsagentur lässt sich Zeit bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld I Antrags. Ich bin nicht bereit seinen Anteil auch noch zu übernehmen, weil ich nicht für die Schulden anderer Menschen aufkommen werde. Jedermann ist
für sein Handeln selbst verantwortlich. Zudem habe ich auch meine Rechnungen zu bezahlen. Ich bin jung und möchte mein Leben genießen.

Wir stehen beide in dem Vertrag. Es ist jedoch so, dass ich alleine zur Zahlung der rückständigen Beiträge aufgefordert werde. Ich habe meine Anteile aber immer brav überwiesen. Man droht mir mit einem Vollstreckungsbescheid und Pfändung. Selbstverständlich habe ich in der entsprechenden Abteilung angerufen. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass
sie das Geld von mir haben wollten.

Warum soll ich den Betrag zahlen ?

Dasselbe gilt für die GEZ Gebühren. Wir sind beide Verfechter dieser Gebühren und sind nicht gewillt diese zu zahlen. Warum wir diese ablehnen, würde in diesem Forum den Rahmen sprengen. Auch hier werde ich alleine zur Kasse gebeten. Ich bin erzürnt hierüber.

Vielleicht kann mir jemand aus dem Forum baldmöglichst weiterhelfen.
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,

weil bei einem gemeinsamen Vertrag der Gläubiger die Möglichkeit hat sich an einen der beiden zu wenden. Und für gewöhnlich nimmt man ja wohl denjenigen der solvent zu sein scheint. Eine Teilung euer Kosten ist eine Sache des Innenverhältnis, das braucht den Gläubiger nicht interessieren.

Ich verstehe aber auch den Fehler nicht, weshalb solche Verträge immer auf beide laufen müssen. Das ist schon grundlegend falsch. Zum einen gibt's Schwierigkeiten wenn jemand aus dem Vertrag möchte aber der andere nicht, und außerdem kann man denjenigen der nicht bezahlt, besser entfernen.

Da fehlte so ein bißchen die Weitsicht. Jetzt musst du da durch oder versuchen mit ihm gemeinsam den Vertrag zu kündigen. Dann kannst du wieder dein eigenes Ding machen.
 
C

chrismas

Gast
Dein Mitbewohner sollte seinen Hintern bewegen und vorläufige Zahlungen beim Jobcenter beantragen, wenn das mit dem Arbeitslosengeld 1 so lange dauert.

Ansonsten gilt: Der Gläubiger kann zwar gegen nur eine Partei vorgehen, sobald man als einer der Gläubiger allerdings mit dem Argument widerspricht, dass mehrere Parteien Vertragspartner ist und nicht nur man selbst, kommt man nur teilweise damit drumherum, denn das Problem liegt im §421 BGB

§ 421 BGB Gesamtschuldner - dejure.org

Danach kann der Gläubiger nämlich egal von wem fordern, aber dennoch bleiben weiterhin beide verpflichtet und spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen beide benannt werden, aber auch danach sollte dir klar sein, wird man auf dich zurückkommen, da du offensichtlich Zahlen kannst.
 

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