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geistig schwerstbehindert und sich selbst überlassen

Traurig

Deine Schwester ist 61. Wie ich das verstehe, hat sie immer mit ihrer Mutter zusammengelebt. Plötzlich ist sie weg. Das ist eine sehr belastende Situation.

Könnte man ein Betreuungsnetzwerk vor Ort aufbauen? Also z. B. Nachbarn, die morgens und abends nach ihr sehen oder ein ambulanter Pflegedienst?

Sie ist 61. (Ja, ich wiederhole mich.) In einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen würde deine Schwester verwahrlosen - aber nicht körperlich, sondern geistig / emotional und den Rest ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit verlieren.

Ich finde es großartig, dass du dich um deine Schwester sorgst und kümmerst.

Was ist das den für ein Quatsch in den Wohnheime werden die Menschen gefördert und zur Selbständigkeit heran geführt.
 
Was ist das den für ein Quatsch in den Wohnheime werden die Menschen gefördert und zur Selbständigkeit heran geführt.

Kommt drauf an - eigentlich ist das der Sinn, dass Selbstständigkeit erhalten und gefördert wird, dank dem Personalmangel sieht die Realität anders aus.

Aber da kann man sich schützen, indem man genau hinschaut und zuhört, denke ich.
 
Kommt drauf an - eigentlich ist das der Sinn, dass Selbstständigkeit erhalten und gefördert wird, dank dem Personalmangel sieht die Realität anders aus.

Aber da kann man sich schützen, indem man genau hinschaut und zuhört, denke ich.

Klar aber dann sollte man sich erkundigen welche Einrichtungen geeignet sind und welche nicht.
Die Schwester von der TE muss auf jedenfall in so einem Heim.
 
Durch die Betreuerin und die Betreuungsbehörde wurden mir rechtliche Schritte angedroht, wenn ich mich noch mal meiner Schwester nähere ( auch telefonisch ).

Dabei wollen wir doch nur wissen, was sie mit meiner Schwester vorhat.
Ich will doch niemanden schaden, nur wissen, daß es ihr gut geht.
Alles Geld, was meine Mama in Ihrem Leben für meine Schwester zurückgelegt hat, soll ihr vollends zustehen.
Aber ich habe einfach das Gefühl, das diese Betreuerin sich an meiner Schwester bereichern will und sie dann sich selbst überlässt. Ein furchtbarer Gedanke.

Kann ich diese "Androhung rechtlicher Schritte" irgendwo nachlesen?
Ich halte sie nämlich nicht für rechtens...

... allerdings mußt Du klären, in wie weit die "Helfer" Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind -
- oder eben nicht, und deshalb Unterlassung verlangen.

Wo Geld zu holen ist, sind viele "Freunde" - oder eben Feinde.
Die Betreuerin hat zumindest kein Interesse an einem baldigen physischen Ableben Deiner Schwester.
Aber psychisch wird sie sie wahrscheinlich gern "unter Kontrolle" halten - quasi als Untote.

Hattest / hast Du wirklich keine Chance, mit Deiner Schwester über ihre Wünsche für ihre Zukunft,
insbesondere ihre Unterbringung und Betreuung, zu reden? Besser noch: dies gerichtsfest dokumentieren zu lassen.
 

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