Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

geistig schwerstbehindert und sich selbst überlassen

Traurig

Deine Schwester ist 61. Wie ich das verstehe, hat sie immer mit ihrer Mutter zusammengelebt. Plötzlich ist sie weg. Das ist eine sehr belastende Situation.

Könnte man ein Betreuungsnetzwerk vor Ort aufbauen? Also z. B. Nachbarn, die morgens und abends nach ihr sehen oder ein ambulanter Pflegedienst?

Sie ist 61. (Ja, ich wiederhole mich.) In einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen würde deine Schwester verwahrlosen - aber nicht körperlich, sondern geistig / emotional und den Rest ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit verlieren.

Ich finde es großartig, dass du dich um deine Schwester sorgst und kümmerst.
 
Deine Schwester ist in Trauerphase 2. Es gibt 5 Phasen der Trauer: Leugnung, Zorn, Verhandlung, Depression (was die meisten als echte Trauer ansehen) und Akzeptanz. In wie weit die Behinderung deiner Schwester einen Einfluss auf das Fortschreiten der Trauerphasen hat , ist schwer zu sagen. Du solltest ihr Zeit geben. Die Phase der Leugnung musste sie wohl allein durchmachen nachdem sie eure Mutter fand. Jetzt ist sie zornig denn sie wurde "verlassen". Versuche sie zu überzeugen das Mama sie geliebt hat, wenn sie wütend ist. So wie du sie auch liebst und nicht möchtest das ihr etwas passiert. Ich kenne niemanden der freiwillig in ein Heim will. Du sagst "sie ist behindert". Sie meint "ich bin alt genug". Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Sie arbeitet wie du sagst ja in einer Behinderteneinrichtung. Also gibt es zumindest jemanden der merkt wenn etwas schief läuft. Sag denen Bescheid das du wissen möchtest wenn deine Schwester nicht auftaucht. Speicher bei deiner Schwester deine Rufnummer ein, damit sie dich erreichen kann (wen sie es möchte).Lass erstmal alles wie es ist (ich weiß ist schwer). Deine Schwester hatte eine große Veränderung in ihrem Leben und weigert sich jetzt sofort noch mehr Veränderungen "aufgedrückt" zu bekommen. So wie ihr der Tot von der Mutter "aufgedrückt" wurde. Sie fühlt sich sicher nicht weniger machtlos als du. Wenn du es möchtest, dann schau dich nach einer schönen Bleibe für sie um. Frag ob es dort Veranstaltungen gibt. Ein Fest, oder so. Geh mit deiner Schwester da hin um Spass zu haben, nicht um dort zu bleiben. Um gerne woanders hin zu wollen,muss man erstmal wissen das es woanders schön sein kann. Das dort vielleicht mögliche Freunde warten. Das man ein zu Hause wechseln kann. Bist du jünger als sie ? Wie würdest du es finden wenn eine Schwester dich "bevormundet" ?
 
Ich danke euch allen für eure guten Ratschläge, doch jetzt habe ich fast aufgegeben.
Durch die Betreuerin und die Betreuungsbehörde wurden mir rechtliche Schritte angedroht, wenn ich mich noch mal meiner Schwester nähere ( auch telefonisch ).
Sie ist ja eigentlich nur meine Stiefschwester ), was wir aber nie so wahrgenommen haben.
Sie ist so verunsichert, daß sie gar nicht mehr ans Telefon geht, wenn ich anrufe ( wohne 220 km entfernt).
Obwohl ich mit ihr über die Zukunft gar nicht rede. Auch mein Stiefbruder hat Angst vor der Betreuerin, weil sie ihm auch schon gedroht hat. Dabei wollen wir doch nur wissen, was sie mit meiner Schwester vorhat.
Und die Betreuungsbehörde ist voll auf deren Seite, ist ja auch rechtens.
Seit Tagen habe ich nichts mehr gehört, vielleicht ist das Telefon ja schon abgemeldet.
Ich traue der Person einfach nicht und kann überhaupt nichts machen. Das tut so weh......
Ich will doch niemanden schaden, nur wissen, daß es ihr gut geht.
Alles Geld, was meine Mama in Ihrem Leben für meine Schwester zurückgelegt hat, soll ihr vollends zustehen.
Aber ich habe einfach das Gefühl, das diese Betreuerin sich an meiner Schwester bereichern will und sie dann sich selbst überlässt. Ein furchtbarer Gedanke.
 
Hallo,
es gibt Beschwerdemöglichkeiten.
Rechtsmittel – Betreuungsrecht-Lexikon
Allerdings blicke ich hier nicht durch.

Vielleicht läßt sich die Situation in einem Erstgespräch mit einem Anwalt klären, ob Du
eine Beschwerdemöglichkeit hast.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Beschwerdemöglichkeiten sind mir nicht bekannt.

Evtl. gibt es in Deiner Nähe einen sozialen Dienst, der Dir evtl. mit Rat zur Seite stehen
kann.
Bei der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung anrufen und nach der Telefonnummer
des sozialen Dienstes fragen.

alles Liebe
flower55
 
Nochmals vielen herzlichen Dank, ich glaube, zuerst einmal werde ich eine Rechtschutzversicherung abschließen und dann den großen Tango tanzen,. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
 
Meines Wissens sind familiäre Dinge bei der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, ebenso wie Dinge die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages absehbar waren. Guck da bitte genau ins Kleingedruckte, damit du nicht Geld ausgibst für etwas was dir dann am Ende gar nichts nützt.

Was du in jedem Fall machen kannst, dich anwaltlich beraten zu lassen. So ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und hinterher weißt du was du machen kannst. Sinnvoll wäre hier sicher ein Anwalt für Betreuungsrecht.
 
Das klingt echt furchtbar - trotz Behinderung hat deine Schwester ein Recht auf ihre Familie und sie darf selbst bestimmen, mit wem sie wie viel Kontakt hat.
Nur wird sie vermutlich nicht das Selbstvertrauen haben, um sich da durch zu setzen.....ich würde dir auch zu einem Anwalt raten.
Die Betreuerin hat kein Recht, euch den Umgang zu verbieten, aber wenn es deine Schwester so verunsichert, würde ich mich da eher zurück halten.
 
Erkundige dich mal bei Anwälten in deiner Nähe. Oft ist ein erstes Beratungsgespräch kostenlos oder nur mit geringen Kosten verbunden.
Klingt für mich so, als wäre die Betreuerin nicht sehr seriös bzw. auf das Wohl deiner Schwester bedacht. Wenn sie die Familie weghält hat sie freie Bahn um Geld einzustreichen. Wäre für mich schon ein Indiz darauf.
Die Betreuerin ist aber ja nicht 7 / 24 bei deiner Schwester. Kannst du anrufen und deiner Schwester erklären, dass sie ihrer Betreuerin nichts von eurem Gespräch sagen soll? Immerhin kann sie ja mit dir telefonieren, wenn sie das mag. Das darf ihr ja keiner verbieten.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben