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Frau Schmitz
Gast
@Micky
Ich gehe stark davon aus, dass die TE sich per google kundig gemacht hat, und auf ähnliche Seite wie folgende gestoßen ist:
Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2009 - 2011 - Online lernen bei akademie.de
An diese Grenzen hält sich zumindest mein IV 😀
Erspartes ist relativ.
Wie definierst Du das bzw. der Gesetzgeber.
Der Ferrari vor der Tür würde verwertet werden -logisch
Ein Plasma Fernseher heutzutage schon nicht mehr🙄
Eine EV gibt man immer DANN ab, wenn man die zu tilgende Schuld nicht adäquat begleichen kann.
Es ist - wenn Du willst - laienhaft ausgedrückt, eine "Vorstufe" zur Insolvenz - welche jedoch nicht zwingend daraus resultieren muss.
Die Nummer mit dem freien Wohnen oder ähnlichem ist völlig irrelevant.
Bei der Pfändungsgrenze geht es um Nettoeinkommen und unterhaltsberechtigte Personen.
Ende.
Was die TE privat noch an Zahlungen wie Miete, Strom usw. zu leisten hat, interessiert nicht.
Wenn sie denn tatsächlich vor HÄTTE in Insolvenz zu gehen ist der ERSTE Ratschlag den SB geben jener: ALLE RATENZAHLUNGEN EINSTELLEN
Wichtig sind: Miete, Strom, Hzg., Essen usw.
Die lebensnotwendigen Dinge eben.
Es gibt zig Seiten im Netz
http://www.pleite-was-nun.info/
Forum Schuldnerberatung
- um nur zwei meiner Favoriten zu nennen, welche Vordrucke haben für jedwede Situation und wo es Foren gibt um sich mit gleichgesinnten oder fachkompetenten Menschen auszutauschen.
Auch dort findet man die Pfändungstabellen.
LG
Cosma
Ich habe weder ein Auto, noch sonst etwas das irgendwie wertvoll wäre(außer meine Kinder🙂). Als der Gerichtsvollzieher das letztemal da war konnte er nichts pfänden weil nichts da war , daran hat sich nichts geändert. Eine EV besteht bereits(wurde gemacht bevor ich wieder arbeit hatte). Ja, ich bin von der Pfändungstabelle ausgegangen und habe da 2 Personen gerechnet (da mein noch minderjähriger Sohn bei mir lebt)