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Gehalt auf Konto des Sohnes Verboten?

  • Starter*in Starter*in Frau Schmitz
  • Datum Start Datum Start
@Micky

Ich gehe stark davon aus, dass die TE sich per google kundig gemacht hat, und auf ähnliche Seite wie folgende gestoßen ist:

Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2009 - 2011 - Online lernen bei akademie.de

An diese Grenzen hält sich zumindest mein IV 😀

Erspartes ist relativ.

Wie definierst Du das bzw. der Gesetzgeber.

Der Ferrari vor der Tür würde verwertet werden -logisch
Ein Plasma Fernseher heutzutage schon nicht mehr🙄

Eine EV gibt man immer DANN ab, wenn man die zu tilgende Schuld nicht adäquat begleichen kann.

Es ist - wenn Du willst - laienhaft ausgedrückt, eine "Vorstufe" zur Insolvenz - welche jedoch nicht zwingend daraus resultieren muss.

Die Nummer mit dem freien Wohnen oder ähnlichem ist völlig irrelevant.

Bei der Pfändungsgrenze geht es um Nettoeinkommen und unterhaltsberechtigte Personen.
Ende.

Was die TE privat noch an Zahlungen wie Miete, Strom usw. zu leisten hat, interessiert nicht.

Wenn sie denn tatsächlich vor HÄTTE in Insolvenz zu gehen ist der ERSTE Ratschlag den SB geben jener: ALLE RATENZAHLUNGEN EINSTELLEN

Wichtig sind: Miete, Strom, Hzg., Essen usw.

Die lebensnotwendigen Dinge eben.

Es gibt zig Seiten im Netz

http://www.pleite-was-nun.info/

Forum Schuldnerberatung

- um nur zwei meiner Favoriten zu nennen, welche Vordrucke haben für jedwede Situation und wo es Foren gibt um sich mit gleichgesinnten oder fachkompetenten Menschen auszutauschen.

Auch dort findet man die Pfändungstabellen.

LG
Cosma

Ich habe weder ein Auto, noch sonst etwas das irgendwie wertvoll wäre(außer meine Kinder🙂). Als der Gerichtsvollzieher das letztemal da war konnte er nichts pfänden weil nichts da war , daran hat sich nichts geändert. Eine EV besteht bereits(wurde gemacht bevor ich wieder arbeit hatte). Ja, ich bin von der Pfändungstabelle ausgegangen und habe da 2 Personen gerechnet (da mein noch minderjähriger Sohn bei mir lebt)
 
Werde erstmal nachher zur Bank gehen um selber mal nachzufragen wieso und es so ist wie es ist und danach wohl zum gericht wandern um mir eine Kontofreigabe zu holen. Mal sehen wie es läuft und ob ich was tun kann. 😕
 
Hast Du versucht ,
ein anderes ,kostenfreies Konto zu beantragen?
Das kann man online machen.

Mit "Vermögen/Erspartem " meinte ich
(ist wohl nicht klar rübergekommen) ->

Das Gehalt auf dem Sohneskonto könnte ja auch (teilweise) inzwischen
angespart worden sein.

Eine solche Vermutung müßte man ja im Falle einer Dritt-Drittschuldnerpfändung erst mal widerlegen---und hätte ziemliche Erklärungsnöte.

Denn: da müßte wirklich die KOMPLETTE GELDEINGANGSSUMME nachweislich auch wieder abgehoben worden sein.

Sagen wir : wenn dort auf dem Konto 2000 Euro sind,
könnte ein Gläubiger diese Summe als "Deine" begehren---
weil Du halt den meines Erachtens mindestens taktischen Fehler machtest,
regelmäßig über einen SEHR LANGEN ZEITRAUM Dein komplettes Einkommen (Unterhalt /KG sind "nur" Einnahmen?) dort
anzusammeln......

Dann sagst Du:
eh---das gehört mir aber nicht---doch mußt Du das BEWEISEN. logo?!

Weder Dir noch gar Deinem Sohn hast Du damit Gutes getan.

Für die "Notsituation" einer kurzen Übergangszeit mag sowas mal gehen.

Jeder RA hat mir gesagt:
ein Pfändungsfreibetrag ist nur "rechtskräftig",wenn das Gericht ihn festlegt.

Oder die Gläubiger mit einer Variante einverstanden sind.

Deshalb wird das P-Konto halt enorme Erleichterungen bringen.
 
Hast Du versucht ,
ein anderes ,kostenfreies Konto zu beantragen?
Das kann man online machen.

Mit "Vermögen/Erspartem " meinte ich
(ist wohl nicht klar rübergekommen) ->

Das Gehalt auf dem Sohneskonto könnte ja auch (teilweise) inzwischen
angespart worden sein.

Eine solche Vermutung müßte man ja im Falle einer Dritt-Drittschuldnerpfändung erst mal widerlegen---und hätte ziemliche Erklärungsnöte.

Denn: da müßte wirklich die KOMPLETTE GELDEINGANGSSUMME nachweislich auch wieder abgehoben worden sein.

Sagen wir : wenn dort auf dem Konto 2000 Euro sind,
könnte ein Gläubiger diese Summe als "Deine" begehren---
weil Du halt den meines Erachtens mindestens taktischen Fehler machtest,
regelmäßig über einen SEHR LANGEN ZEITRAUM Dein komplettes Einkommen (Unterhalt /KG sind "nur" Einnahmen?) dort
anzusammeln......

Dann sagst Du:
eh---das gehört mir aber nicht---doch mußt Du das BEWEISEN. logo?!

Weder Dir noch gar Deinem Sohn hast Du damit Gutes getan.

Für die "Notsituation" einer kurzen Übergangszeit mag sowas mal gehen.

Jeder RA hat mir gesagt:
ein Pfändungsfreibetrag ist nur "rechtskräftig",wenn das Gericht ihn festlegt.

Oder die Gläubiger mit einer Variante einverstanden sind.

Deshalb wird das P-Konto halt enorme Erleichterungen bringen.


Das geld wurde sofort wenn es eingegangen ist am selben tag noch von meinem Sohn abgehoben um es mir zu geben, was ja wohl zu sehen ist.
 
So nachdem ich jetzt auf der Sparkasse war und mit meinem Sohn telefoniert habe wird die zzt offene summe noch heute bezahlt was dann zur folge hat das , das Konto wieder entsperrt wird sozusagen. Im moment hat niemand sonst noch eine Kontopfändung auf mein Konto gemacht wie mir die Dame dort sagte. Werde mich mit meinem Gerichtsvollzieher in verbindung setzen um nachzufragen wo ich denn genau wieviele schulden habe und dann versuchen mich zu einigen mit den Gläubigern.

Manchmal muss es evtl erst soweit kommen damit man in die gänge kommt😱

Die summe ist übrigens weniger als ich dachte🙂
 
Könnte es sein, dass Du in der Firma bei der Angabe Deiner (bzw. die des Sohnes) Kontendaten als Kontoinhaber Dich selbst angegeben hast?

Dann wäre es nachvollziehbar. Eintreffende Gelder, deren Empfängername nicht mit der Kontonummer übereinstimmt, gehen zurück.

Ja das stimmt und dann kommt noch dazu das der Sohn ja bestimmt kein Gehaltskonto hat also wenig bis garkeine Gebühren bezahlt das lässt sich die Sparkasse bestimmt nicht gefallen !

@Frau Schmitz

Ich finde das auch nicht gut auch wegen der Gläubiger wielange sollen die den auf ihr Geld warten?

Man sollte zu dem was man verbockt hat stehen und nicht versuchen möglichst einfach aus der Sache rauszukommen vielleicht noch mit einer Privatinsolvenz damit die Gläubiger Ihr Geld nicht mehr bekommen durch so ein Verhalten werden viele Firmen ruiniert !

Und das ist nicht fair ! Meine Mum hatte 16000 Euro Schulden die mein "Erzeuger" Ihr zum Abschied geschenkt hat und sie hat jeden Cent zurückbezahlt und so muss das auch sein!

Ich würde mich an deiner Stelle echt an die Schuldnerberatung wenden.

Der Name verSchmitzt triffts bei dir wohl schon lange nicht mehr so recht..

Du bist eine Betrügerin, mal hart ausgedrückt.
Da hilft kein Jammern.

Und das holt dich jetzt, oder irgendwann leider ein..

Wie schön das du bei anderen so klar siehst .
 
Ja das stimmt und dann kommt noch dazu das der Sohn ja bestimmt kein Gehaltskonto hat also wenig bis garkeine Gebühren bezahlt das lässt sich die Sparkasse bestimmt nicht gefallen !

@Frau Schmitz

Ich finde das auch nicht gut auch wegen der Gläubiger wielange sollen die den auf ihr Geld warten?

Man sollte zu dem was man verbockt hat stehen und nicht versuchen möglichst einfach aus der Sache rauszukommen vielleicht noch mit einer Privatinsolvenz damit die Gläubiger Ihr Geld nicht mehr bekommen durch so ein Verhalten werden viele Firmen ruiniert !

Und das ist nicht fair ! Meine Mum hatte 16000 Euro Schulden die mein "Erzeuger" Ihr zum Abschied geschenkt hat und sie hat jeden Cent zurückbezahlt und so muss das auch sein!

Ich würde mich an deiner Stelle echt an die Schuldnerberatung wenden.



Wie schön das du bei anderen so klar siehst .

Hallo Tine,

1. wie kommst du darauf,dass es sich nicht um ein Gehaltskonto/Girokonto handeln kann ?

2. Hat deine Mutter die 16.000,-- Euro sofort,in einer Summe gezahlt ?

3.Kommt Frau Schmitz ihren Verpflichtungen nach.

4.Ist/wird das Problem Kontopfändung gelöst.

Du solltest aufhören zu plappern.😉

L.G.Karin
 

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