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Gehalt auf Konto des Sohnes Verboten?

  • Starter*in Starter*in Frau Schmitz
  • Datum Start Datum Start
Es ist zunächst erstmal richtig, was Frau Schmitz sagt. Das Konto, das gepfändet wird, ist gesperrt. Sie muss also zum zuständigen Gericht gehen und einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommen stellen. Sollte es sich beim Gläubiger um eine Behörde handeln (Arbeitsamt, Finanzamt etc.), ist hierbei nicht das Gericht, sondern die Behörde selbst zuständig. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Geldeingang geschehen, danach ist die Bank berechtigt, das Geld an die Gläubiger auszuzahlen.

Ich empfehle, folgenden Link zu lesen: Die Kontopfändung
 
Hallo Frau Schmitz,

es ist richtig,dass du das Konto deines Sohnes nicht für deine Geldgeschäfte nutzen darfst.
Auf ein fremdes Konto kommt dein Geld an ,ohne dass du Zugriff darauf hast.
Verstoß gegen das Vertragsrecht ?
(http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zugunsten_Dritter)

Dein Sohn hat mit der Bank bei der Kontoeröffnung einen Einzelvertrag abgeschlossen.
Das heißt, er darf das Konto nur für eigene Zwecke verwenden.
Macht er das nicht,verstößt er gegen die Geschäftsbedingungen,ihm kann das Konto gekündigt werden.
(Die Bank darf die Nutzung in dieser Form nicht dulden,sie würden gegen das Geldwäschegesetz verstoßen.(?))
Außerdem machst du dich ev.strafbar,weil du dein Vermögen dem Zugriff durch Pfändung entziehst.
Dein Sohn könnte sein Konto in ein gemeinsames Konto umwandeln lassen.
Allerdings wäre,nach meiner Meinung , in diesem Fall sein eigenes Geld nicht durch den Zugriff deiner Gläubiger gesichert.
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
Ich kann mir vorstellen,dass dein Konto,welches bereits vor drei Jahren mit einer Pfändung belegt und nicht mehr genutzt wurde, inzwischen durch die Bank gekündigt wurde.(?)

Es gibt die Möglichkeit ein pfändungsfreies Konto zu eröffnen.
Von diesem Konto darf nur der Betrag gepfändet werden,welcher den pfändungsfreien Betrag von 985,15 Euro übersteigt.(§850c ZPO)

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frau Schmitz,

Es gibt die Möglichkeit ein pfändungsfreies Konto zu eröffnen.
Von diesem Konto darf nur der Betrag gepfändet werden,welcher den pfändungsfreien Betrag von 985,15 Euro übersteigt.(§850c ZPO)
L.G.Karin

So was gibt es??


Mir ist auch in den letzten 2 Jahren 2mal mein Konto gepfändet worden,
durch so was wie Phone House u.a..

Das waren zwar "nur" 1200 Euro,
aber das Geld, das mir meine Mutter da zu Weihnachten überwiesen hatte, weil selber ohne irgendwelche Einkünfte, war weg!
Das tut mir heute noch weh.

Weil solche Firmen sich absolut nicht auf Ratenzahlungen einlassen,
da sie mit Inkassos zusammenarbeiten.
Das ist deren Geschäftspolitik.

Ganz davon abgesehen, daß ich es asozial finde, von ARGE oder AA soviel ungerechtfertigtes Geld einzustreichen..,
andere kämpfen um jeden Euro,
außerdem, wenns mehr Leute deiner Art gibt..,

ist es tatsächlich eben so, daß man erstmal KEINEN Cent behalten darf.

Das kann einen die Existenz kosten,

weil diese Rennerei zum Gericht auch Zeit kostet,
in der man absolut ohne Geld dasteht.

Es gibt Gläubiger, wie Ämter z.B.,
die sich auf Raten einlassen,

andere, wie web oder Handyvertreiber, aebeiten wie gesagt, so,

und haben damit schon viele Menschen ruiniert.

Auf jeden Fall gibt es dann in diesem Moment keine Pfändungsfreigrenze, oder wie das heißt,

da bist verratzt in dem Moment
 
Ab Mitte 2010 ja. Nennt sich P-Konto.

🙄😱

Dann wird mein "heißer Tipp" 😱 Frau Schmitz im Moment nicht helfen.
Tut mir leid.

Ich war der Meinung solche Konten existieren bereits.
Das Gesetz dazu wurde im April 2009 verabschiedet.
Hätte nicht gedacht,dass es so lange dauert bis die "unwilligen"
Banken in die Puschen kommen.

L.G.Karin
 
Richtig....das P-Konto ist zwar schon "Gesetz" --
umgesetzt wird das aber erst bis Mitte 2010.

Dann aber kann man sich kein "pfändungsfreies Konto einrichten"---

sondern: ein BEREITS BESTEHENDES(!) kann auf Antrag in "P-Konto" umgewandelt werden.

Also---vorsorglich VORHER für "frisches" möglichst
gebührenfreies Girokonto sorgen---->> gut "online-fähig" .

(norisbank,1822,DKB -einfach bei Stiftung Finanztest z.B. gucken)
*************************************
Für Frau Schmitz :

Es besteht insbesondere die akute Gefahr der
"Dritt-Drittschuldnerpfändung" -> also "Drittschuldner" wäre die Bank,die den Lohn empfängt ,"Dritt-Dritt" ist der Sohn.

Man könnte JEDERZEIT voll in das Konto des Sohnes greifen,wahrscheinlich sogar bis mindestens zur Ausschöpfung von dessen gesamtem Guthaben bzw.sogar noch in den eventuellen Dispo --denn:

Es läßt sich bei "dauerhaftem Empfang vom vollen Lohn" kaum auseinanderdividieren/klären, welcher Anteil auf dem Konto "Dir oder dem Sohn gehört".

Das ist eine üble Falle---Du linkst Dich damit selbst!

Denn: der Sohn kann fast gar nicht beweisen,daß das Guthaben NICHT Dein Geld ist---und Du kannst noch viel schwieriger DORT Deinen Pfändungsfreibetrag sichern!

Wenn ich jetzt Gläubiger wäre und wüßte,Du läßt Deinen Lohn auf ein fremdes Konto buchen,
könnte ich meine kompletten Außenstände auf diesem Konto als "Pfändung" draufknallen.... und Strafanzeige gg.Euch beide stellen... (wenn ich böse drauf bin)

und der Sohn wäre sogar ein potentieller "Pfändungsvereitler" u.damit höchstwahrscheinlich im Bereich des Strafrechtes,wenn er die Pfändung boykottiert.

Denn:
er hätte das heftige Problem, einmal zu beweisen,daß er nicht "im Komplott mit Dir versucht,Deine Gläubiger zu prellen" ,dann überhaupt alles auseinanderzupusseln!


Dabei ist es m.E. auch SCHNURZ, ob Du 100 Eu abzahlst--denn:

jeder der 4 Gläubiger hat das gleiche Recht auf die "freien 3,10 Euro" --MINDESTENS!

Es ist nicht "Deine freie Entscheidung",wem Du was abzahlst!

Automatisch "pfändungsfrei" ist Dein Gehalt auch nicht,den Pfändungsfreibetrag müßtest Du vom AG bestimmen lassen...

Und dann steht hier immer noch im Raum,ob Du nicht "Ersparnisse" auf dem Konto des Sohnes versteckt hast.

Also...ohne Diskussion sofort mit dieser Praxis aufhören (ich würde ja auch schon mal gar nicht mit den SPK-Miezen großartige Reden tauschen...öhöm...)

---neues Konto einrichten
(Suchfunktion--> Forum hier durchwühlen) ,
dorthin den Lohn packen lassen und sofort Pfändungsfreibetrag beantragen---oder halt auf die Gläubiger zugehen und "Tilgungsplan" aushandeln.

Wie gesagt---wenn Du Pech hast,legt das ein Gläubiger ziemlich als Vorsatz aus --und Du kannst kaum das Gegenteil beweisen.

Und--- letztendlich wären ALLE GELDER von Euch blockiert,wäre gar kein Konto mehr "frei" .

Naja... alle anderen Wege wären hier klüger gewesen. 😎

Gruß!

Micky
 
@ Cosma:

Die Pfändungsfreigrenze ist aber NICHT gerichtlich festgestellt (oder hab ich das überlesen---das ist doch nur ihre Annahme mit den 3 Euro ??)---könnte auch KLEINER sein--wenn es einem Gläubiger gelänge,z.B. sagen wir mal irgendwie eine Herabsetzung wg. "freiem Wohnen" oder was weiß ich einzuwenden.

Und dann -- bliebe immer noch die Frage "Erspartes" !

"Potentiell" wären also diese Fragwürdigkeiten doch noch!

**********************************
E.V. würde ich nicht abgeben...ginge doch auch nicht,oder,weil sie "mindestens drüber" ist ?!

Klar funktioniert AUCH das legale Überweisen auf Familienkonto--aber DANN nicht am Gläubiger vorbei---sondern nur mit "Offenlegung" und freiwilligem Zahlen.
Oder halt--korrektem Splitten und auch im Sohneskonto Freibetrag?!

************************************

Also...ich hab das jedenfalls erfolgreich hinbekommen für Bekannte,daß Konten "nur auf Guthaben bei bestehender e.V. bzw.Pfändung " eröffnet wurden.

Z.T. war/ist der schufa-score dort unter 5% .

Immer der Hinweis "wird benötigt für Sozialzahlungen" oder so...und freiwilliger Angabe ALLER kritischen Punkte.

Vielleicht ist der Knackpunkt,daß man erst VÖLLIG OHNE KONTO sein muß?
Kann sein,daß Banken es DANN ablehnen können,wenn derjenige ein Konto hat,welches aber dummerweise pfändigerblockiert ist?!

Vielleicht kann man dann ein Konto eröffnen lassen durch einen "unbelasteten Freund" und SPÄTER sich als ---sagen wir...Nachbarschafts-"GbR" als Kontobevollmächtigten eintragen lassen ?
Müßten die Bankmenschen hier im Forum sich mal dazu äußern....

🙂🙂🙂
 
Folgendes würde mich in diesem Fall, zur Privatinsolvenz, interessieren:

Ist es möglich mit einer Schuld durch Überzahlung (?)
von staatlichen Geldern in Insolvenz zu gehen ?
 
Da hab ich gefunden:

3.)Welche Schulden fallen nicht in die Restschuldenbefreiung?

Schulden die aus Bussgeldern, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten resultieren fallen nicht in die Restschuldbefreiung.



Wenn die Überzahlungen als Straftat abgeurteilt wurden, Sozialbetrug(?) ,dürfte diese Summe also NICHT "ablegbar" sein?


Auch das Finanzamt ist ja fix mit Ankündigung 'ner Anzeige---

als Steuerstraftat gilt "zu unrecht bezogenes Kindergeld" oder "ohne bestätigte Befugnis erhaltene Investitionszulage" etc.
 
Hallo Frau Schmitz,

es ist richtig,dass du das Konto deines Sohnes nicht für deine Geldgeschäfte nutzen darfst.
Auf ein fremdes Konto kommt dein Geld an ,ohne dass du Zugriff darauf hast.
Verstoß gegen das Vertragsrecht ?
(Vertrag zugunsten Dritter ? Wikipedia)

Dein Sohn hat mit der Bank bei der Kontoeröffnung einen Einzelvertrag abgeschlossen.
Das heißt, er darf das Konto nur für eigene Zwecke verwenden.
Macht er das nicht,verstößt er gegen die Geschäftsbedingungen,ihm kann das Konto gekündigt werden.
(Die Bank darf die Nutzung in dieser Form nicht dulden,sie würden gegen das Geldwäschegesetz verstoßen.(?))
Außerdem machst du dich ev.strafbar,weil du dein Vermögen dem Zugriff durch Pfändung entziehst.
Dein Sohn könnte sein Konto in ein gemeinsames Konto umwandeln lassen.
Allerdings wäre,nach meiner Meinung , in diesem Fall sein eigenes Geld nicht durch den Zugriff deiner Gläubiger gesichert.
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
Ich kann mir vorstellen,dass dein Konto,welches bereits vor drei Jahren mit einer Pfändung belegt und nicht mehr genutzt wurde, inzwischen durch die Bank gekündigt wurde.(?)

Es gibt die Möglichkeit ein pfändungsfreies Konto zu eröffnen.
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L.G.Karin


ja das mit der Geldwäsche habe ich auch so gestern noch gelesen. Mein Konto besteht noch weil dort der Unterhalt für meinen jüngsten und das Kindergeld drauf kommt . Ein gemeinsames Konto kommt nicht in frage da ansonsten wie du schon sagtest die gefahr besteht das mein Sohn nachher auch noch ein gesoerrtes Konto hat, das geht auf keinen fall!
 

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