Hallo Frau Schmitz,
es ist richtig,dass du das Konto deines Sohnes nicht für deine Geldgeschäfte nutzen darfst.
Auf ein fremdes Konto kommt
dein Geld an ,ohne dass du Zugriff darauf hast.
Verstoß gegen das Vertragsrecht ?
(
Vertrag zugunsten Dritter ? Wikipedia)
Dein Sohn hat mit der Bank bei der Kontoeröffnung einen Einzelvertrag abgeschlossen.
Das heißt, er darf das Konto nur für eigene Zwecke verwenden.
Macht er das nicht,verstößt er gegen die Geschäftsbedingungen,ihm kann das Konto gekündigt werden.
(Die Bank darf die Nutzung in dieser Form nicht dulden,sie würden gegen das Geldwäschegesetz verstoßen.(?))
Außerdem machst du dich ev.strafbar,weil du dein Vermögen dem Zugriff durch Pfändung entziehst.
Dein Sohn könnte sein Konto in ein gemeinsames Konto umwandeln lassen.
Allerdings wäre,nach meiner Meinung , in diesem Fall sein eigenes Geld nicht durch den Zugriff deiner Gläubiger gesichert.
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
Ich kann mir vorstellen,dass dein Konto,welches bereits vor drei Jahren mit einer Pfändung belegt und nicht mehr genutzt wurde, inzwischen durch die Bank gekündigt wurde.(?)
Es gibt die Möglichkeit ein pfändungsfreies Konto zu eröffnen.
Von diesem Konto darf nur der Betrag gepfändet werden,welcher den pfändungsfreien Betrag von 985,15 Euro übersteigt.(§850c ZPO)
L.G.Karin