buterfly
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Gestern abend habe ich meine Enkelin,14 Monate alt in die Obhut ihrer jetzt 18 jährigen Mutter gegeben.Muß sagen,wieder mal,mit keinem guten Gefühl.Habe letzte Nacht auch sehr schlecht geschlafen,ohne die Kleine in meiner Nähe.
Heute morgen war ich erstmal einkaufen.Danach habe ich das Haus auf den Kopf gestellt,und seid zwei Stunden bin ich in Ruhephase.Es fällt mir schwer,abzuschalten.
Habe die Kleine immer um mich herum gehabt.Und jetzt,wo meine Tochter sich zum zweiten Mal aus dem Haus gemacht hat,muß ich die Stunden akzeptieren,wo die Kleine bei ihr ist.
Einige werden sich jetzt fragen,wieso ist die Kleine nicht immer bei ihrer Mutter?
Ich werde es kurz erklären:Meine Tochter hat mit 16 ihr Baby bekommen.Ist ein Frühchen gewesen,da meine Tochter in der Schwangerschaft nicht auf Nikotin und Alkohol verzichtet hat.
Ich habe ihr versucht zu helfen mit dem Baby.Doch schnell war klar:Sie hatte nicht wirklich Interesse an dem Kind.Somit habe ich die Verantwortung vom JUgendamt bekommen,die Pflegschaft ebenso.
Jetzt,wo Sie ausgezogen ist,volljährig auch,hat Sie das Sorgerecht,jedoch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Das liegt weiterhin bei mir.
Das Jugendamt erlaubt nur einige Stunden,wo Sie das Kind holen darf.Jedoch nicht mit ihr in eine eigene Wohnung ziehen darf.Entweder Mutter-Kind Einrichtung,oder das Kind bleibt erstmal bei mir.
Ist alles sehr schwer zur Zeit.
Heute morgen war ich erstmal einkaufen.Danach habe ich das Haus auf den Kopf gestellt,und seid zwei Stunden bin ich in Ruhephase.Es fällt mir schwer,abzuschalten.
Habe die Kleine immer um mich herum gehabt.Und jetzt,wo meine Tochter sich zum zweiten Mal aus dem Haus gemacht hat,muß ich die Stunden akzeptieren,wo die Kleine bei ihr ist.
Einige werden sich jetzt fragen,wieso ist die Kleine nicht immer bei ihrer Mutter?
Ich werde es kurz erklären:Meine Tochter hat mit 16 ihr Baby bekommen.Ist ein Frühchen gewesen,da meine Tochter in der Schwangerschaft nicht auf Nikotin und Alkohol verzichtet hat.
Ich habe ihr versucht zu helfen mit dem Baby.Doch schnell war klar:Sie hatte nicht wirklich Interesse an dem Kind.Somit habe ich die Verantwortung vom JUgendamt bekommen,die Pflegschaft ebenso.
Jetzt,wo Sie ausgezogen ist,volljährig auch,hat Sie das Sorgerecht,jedoch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht.Das liegt weiterhin bei mir.
Das Jugendamt erlaubt nur einige Stunden,wo Sie das Kind holen darf.Jedoch nicht mit ihr in eine eigene Wohnung ziehen darf.Entweder Mutter-Kind Einrichtung,oder das Kind bleibt erstmal bei mir.
Ist alles sehr schwer zur Zeit.