mikenull
Urgestein
Der Inhaber kann jederzeit sagen, daß er nicht weiß wer gefahren ist. So ist das ja wohl angedacht. Er muß nicht wissen, wer gefahren ist. ( "Schlüssel hängt bei uns am Schlüsselbrett, kann jeder nehmen" ) Das ist legal.
Die Aussageverweigerungssache käme nur in Betracht, wenn die Polizei wüßte, wer Beifahrer war.
Aber dazu müßten sie ja einen Hinweis, wie z.B. ein Foto haben, das auch den Beifahrer zeigt.
Die Aussageverweigerungssache käme nur in Betracht, wenn die Polizei wüßte, wer Beifahrer war.
Aber dazu müßten sie ja einen Hinweis, wie z.B. ein Foto haben, das auch den Beifahrer zeigt.