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Gaspreisbremse bei Eigentümerwechsel

Dass für Neuverträge grundsätzlich ein Standardwert angenommen wird, um den Abschlag zu ermitteln, ist mir bekannt. Es steht aber nirgends, dass so auch die Gaspreisbremse funktioniert.(Wenn es so wäre, würde ich mich sehr freuen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es so ist.)
 
Ich glaube, das weiß noch keiner so genau. Ich weiß nicht, ob die solche Sonderfälle bereits durchdacht haben. Auch für die Versorger ist diese Vorgehensweise mit der Gaspreisbremse ja komplett neu.

Ich würde eine schriftliche Anfrage an den Versorger stellen. Da ist die Chance größer, daß die Anfrage an jemanden weitergereicht wird, der sich besser auskennt, als wenn Du irgendeinen Kundenberater am Telefon hast.

Außerdem könnte die Verbraucherzentrale helfen. Die haben sich aufgrund der Vielzahl der Anfragen gut in das Thema eingearbeitet.

Und dann vielleicht mal selbst in das Gesetz gucken. Vielleicht steht da was zu Deinem Sonderfall.

Jedenfalls würde ich vorsorglich die Voreigentümer bitten, mir alle ihre Daten zur Verfügung zu stellen, damit ich sie vorrätig hätte, falls deren Verbrauch im Haus eine Rolle spielt.
 
Ich hab mal "Gaspreisbremse" und "umzug" gegoogelt und da Hinweise gefunden, daß bei einem Umzug nicht der persönliche Vorjahresverbrauch, sondern der bisherige Verbrauch der neuen Wohneinheit zugrunde gelegt werden soll.
Inwieweit das letztendlich so im Gesetz umgesetzt wurde, kann ich Dir nicht sagen, denn es wurde ja viel berichtet, während der Gesetzentwurf mehrfach geändert wurde.
Ich würde daher aber auf jeden Fall mir die Unterlagen vom Voreigentümer geben lassen.
 
Ich hab mal "Gaspreisbremse" und "umzug" gegoogelt und da Hinweise gefunden, daß bei einem Umzug nicht der persönliche Vorjahresverbrauch, sondern der bisherige Verbrauch der neuen Wohneinheit zugrunde gelegt werden soll.
Das erscheint mir auch am wahrscheinlichsten, nur habe ich Zweifel an der Kooperativität des Vorbesitzers.
Eine große Ersparnis werde ich durch die Gaspreisbremse leider nicht haben, da das Haus in 2022 nur sporadisch bewohnt wurde und der Verbrauch entsprechend gering gewesen sein dürfte. Ich möchte aber noch nicht kampflos aufgeben…
 
Hallo,
der zu erwartende Jahresverbrauch wird vom Netzbetreiber an den Versorger übermittelt.
Der Netzbetreiber fordert 1 x jährlich die Zählerstände an, wenn man nicht bei dem, zum Netzgebiet gehörenden Grundversorger in der Belieferung ist, dann fordert der Versorger u. der Netzbetreiber die Stände 1 x jährlich an. Der Versorger übermittelt die Stände, bei Erfassung im Computerystem automatisch auch an den Netzbetreiber. In dem Fall hier, wenn man umzieht und z.b. in ein Haus, dass länger leer gestanden hat, kann der zu erwartende Jahresverbrauch weit unter dem tatsächlichen zukünftigen Verbrauch liegen. Somit kann es sein, dass die 80 % - 20 % Rechnung überhaupt nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt. Da die Bilanzierungsrelevanten Werte rückwirkend nich verändert werden können, muss man in den sauren Apfel beißen und es leider hinnehmen.
Ich selbst arbeite bei einem Energieversoger, mein Jahresverbrauch Gas liegt bei ca 20.000 kWh im Jahr, mein Netzbetreiber hat den Wert aber mit 14.000 hinterlegt... super, ich bekomme jetzt 80 % von 14.000 kWh gedeckelt und kann die restlichen kWh, ca 8500 kWh, mit dem hohen Preis zahlen, obwohl die Wirklichkeit ganz anders aussieht... kann man nicht ändern, muss auch ich so hinnehmen.
 

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