Hallo,
der zu erwartende Jahresverbrauch wird vom Netzbetreiber an den Versorger übermittelt.
Der Netzbetreiber fordert 1 x jährlich die Zählerstände an, wenn man nicht bei dem, zum Netzgebiet gehörenden Grundversorger in der Belieferung ist, dann fordert der Versorger u. der Netzbetreiber die Stände 1 x jährlich an. Der Versorger übermittelt die Stände, bei Erfassung im Computerystem automatisch auch an den Netzbetreiber. In dem Fall hier, wenn man umzieht und z.b. in ein Haus, dass länger leer gestanden hat, kann der zu erwartende Jahresverbrauch weit unter dem tatsächlichen zukünftigen Verbrauch liegen. Somit kann es sein, dass die 80 % - 20 % Rechnung überhaupt nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt. Da die Bilanzierungsrelevanten Werte rückwirkend nich verändert werden können, muss man in den sauren Apfel beißen und es leider hinnehmen.
Ich selbst arbeite bei einem Energieversoger, mein Jahresverbrauch Gas liegt bei ca 20.000 kWh im Jahr, mein Netzbetreiber hat den Wert aber mit 14.000 hinterlegt... super, ich bekomme jetzt 80 % von 14.000 kWh gedeckelt und kann die restlichen kWh, ca 8500 kWh, mit dem hohen Preis zahlen, obwohl die Wirklichkeit ganz anders aussieht... kann man nicht ändern, muss auch ich so hinnehmen.