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Gaspreisbremse bei Eigentümerwechsel

Sollilja

Aktives Mitglied
Ich übernehme in Kürze mein (für mich 🙂 ) neues Häuschen und frage mich nun, wie das mit der Gaspreisbremse funktioniert. Die basiert ja auf dem Verbrauch des Vorjahres, also in meinem Fall auf dem Verbrauch des Vorbesitzers.

Woher weiß dann mein Gasanbieter, was der Vorbesitzer verbraucht hat? Muss ich irgendwelche speziellen Nachweise vom Vorbesitzer anfordern? Und kann der die überhaupt Stand heute haben? (Nebenkosten werden ja meist mit Zeitverzug abgerechnet.)
Leider finde ich keine richtige Quelle dazu, vermutlich verwende ich die falschen Suchbegriffe....
 
Die basiert ja auf dem Verbrauch des Vorjahres,
Bist du Mieter oder Eigentümer?

Du hast doch sicherlich auch Gas im letzten Jahr verbraucht?
Nicht dein Vorgänger ist für dich das Maß der Regel.

Zur Not, wird ein Durchschnittswert genommen und am Jahresende gibts entweder was zurück oder du musst nachzahlen. Und darauf wird im Folgejahr dein neuer Abschlag berechnet.
 
Ich bin aktuell Mieterin und kaufe ein Haus, Ich kann mir kaum vorstellen, dass mein Verbrauch in der Mietwohnung irgend einen Einfluss auf die Gaspreisbremse im neuen Haus haben kann. (Das würde ja auch praktisch gar nicht gehen, denn es hätte ja auch sein können, dass meine Mietwohnung Ölheizung hat.)
 
Bei mir ist es so, dass ich jeden Monat einen Abschlag auf das Konto des Energieversorgers einzahle. Am Ende des Jahres bzw Abrechnungszeitraums habe ich also xxx Guthaben auf dem Konto. Dann kommt die Abrechnung und entweder bleibt was über oder nicht. Der monatliche Betrag ist seit 18 Jahren immer der Gleiche. Vllt liegt es auch daran das ich immer was übrig habe.....bis jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie der Gasversorger in meinem Fall die Informationen bekommt, die nötig sind, um die Gaspreisbremse zu berücksichtigen.
 
Das beantwortet aber nicht meine Frage, wie der Gasversorger in meinem Fall die Informationen bekommt, die nötig sind, um die Gaspreisbremse zu berücksichtigen.

Dein Versorger nimmt da einen vorgegebenen Standardwert.

Das war bei mir genauso, als ich bei meinem Arbeitgeber zwei Stromverträge für unser neues Haus im Juli 22 abgeschlossen habe. Für die Hochrechnung wird ein Standardwert für 2 Personen in einem Haus genommen. Da dies aber zu hoch angesetzt war, bekomme ich nach der Jahresendabrechnung demnächst Geld zurück und mein mein monatlicher Abschlag wurde nach unten angepasst.
 
Im Juli gab es aber noch gar keine Gaspreisbremse. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse soll sich doch auf einen bestimmten Anteil des Vorjahresverbrauchs berechnen. Falls der Vorbesitzer zufälligerweise den gleichen Anbieter hatte, den ich auch nehme, dann könnte es funktionieren. Aber woher bekäme ein anderer Anbieter die Information über den Vorjahresverbrauch?
 
Sagt mal, wisst ihr nicht was die Gaspreisbremse ist?
80% des vorjahresverbrauchs zum alten Preis, 20% zum aktuellen Tarif.
Da die TE weder Haus noch Gasverbrauch hatte, ist die Frage berechtigt, wie die 80% ermittelt werden sollen.

Liebe Sollilja,
vielleicht hat dein Versorger was auf der Webseite? Die Preise sind aktuell wieder niedrig, was steht denn pro kWh für ein Preis in deinem (neuen) Vertrag?
 
Habe nun bei den Stadtwerken angerufen. Der Typ hatte 0,0 Ahnung. Werde es vielleicht an einem anderen Tag nochmal probieren, vielleicht habe ich dann mehr Glück.
 
Die basiert ja auf dem Verbrauch des Vorjahres, also in meinem Fall auf dem Verbrauch des Vorbesitzers.

Wie ich schon geschrieben hatte - wenn es keinen Vorjahreswert gibt, werden Standardwerte für den Verbrauch genommen. Hier ein Beispiel von EON https://www.eon.de/de/pk/erdgas/gasverbrauch.html
Das wird bei uns im Stadtwerk genauso gemacht.

Auf 80% deines Verbrauchs vom Gas oder Strom bekommst du dann die Gas/Strompreisbremse, für den Rest zahlst du den normalen Betrag.
 

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