Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Führerscheinentzug bei 1,3 Promille

Senora

Aktives Mitglied
Heyho allerseits,

habe mal eine Frage die ich mir selbst durch googlen nicht ganz selbst beantworten konnte: Meinem Schwager (26) wurde heute Nacht der Führerschein entzogen bei 1,3 Promille. Er hat keinen Unfall gebaut oder sowas, er kam einfach nur in eine Kontrolle und hat Pech gehabt. Musste Bluttest machen, auf dem "Strich" gehen usw und schliesslich seinen Führerschein abgeben. Er bekommt nun in den nächsten Tagen bescheid, was auf ihn zukommt. Da er auf seinen Führerschein beruflich angewiesen ist (Getränkelieferant) schiebt er jetzt natürlich Panik, dass er eine richtig lange Sperre bekommt, oder sogar den Schein sogar neu machen muss. Kann mir jemand sagen mit was er MINDESTENS rechnen muss?
 
G

Gast

Gast
Na ja, bei 1,3 Promillchen muss er mit 30 Tagessätzen Geldstrafe und sieben bis neuen Monate Sperre des Führerscheins bis Neuerteilung rechnen.

Quelle:

Strafhöhe

Wertende Dinge möchte ich zum Verhalten dieses Musterbeispiels des Straßenverkehrs mir ersparen.
 
N

Nuffelchen

Gast
Alkohol am Steuer

vielleicht kann dir dieser Link weiterhelfen.

Ich finde es nicht gut, daß du in diesem Falle "von Pech gehabt" sprichst......angesichts der Todesfälle, die wir auf unseren Straßen haben, die auf Alkohol am Steuer zurückzuführen sind, kann ich nur sagen...Glück gehabt......seine Alkoholfahrt wurde rechtzeitig gestoppt.....denn 1,3 Promille am Steuer sind wahrlich nicht wenig.

Das er den Führerschein für seinen Job braucht, hat er schon gewußt, bevor er sich ans Steuer gesetzt hat......er hat darauf gebaut nicht erwischt zu werden.....Mein Mitleid für ihn hält sich in Grenzen....mit 26 Jahren ist man auch kein kleiner dumme Junge.....er war sich des Risikos schon bewußt....

Nuffelchen
 
Zuletzt bearbeitet:

Senora

Aktives Mitglied
Diesen Link hatte ich auch schon gelesen..habe aber auch noch anderes gelesen, das diesem widerspricht. Deswegen war ich verunsichert.

Natürlich hat er es gewusst, deswegen hab ich ja auch nicht wirklich Mitleid und spreche deshalb von "Pech gehabt". Der Arzt der zum Blutabnehmen usw hinzugezogen wurde, hat gesagt, so jemanden wie ihn hat er noch nie gesehen, er wäre topfit und könne seiner Meinung nach weiterfahren. Die Polizei war da natürlich anderer Ansicht.
Ich denke hauptsächlich an meine Schwester und deren kleine Kinder, die nichts dafür können. Höchstwahrscheinlich wird mein Schwager seinen Job ja los sein.
Man weiss ja nicht wie lange es dauert, bis dieses Schreiben kommt, deswegen wollte ich einfach nur wissen, mit was er rechnen muss. Dann könnte man sich vielleicht schon auf die Suche nache einem neuen Job machen.
 
N

Nuffelchen

Gast
Das wird wohl auch immer am Richter liegen, der die Angelegenheit auf den Schreibtisch bekommt. Als Ersttäter wird er bestimmt milder verurteilt.....aber dann braucht er trotzdem das Wohlwollen des Arbeitgebers. Der Lappen ist weg es wird Monate dauern, bis er ihn wiederbekommt......

Die Aussage des Arztes sagt nur aus, daß dein Schwager einen regelmäßigen Alkoholkonsum gewohnt ist, weil die Ausfallserscheinungen ausgeblieben sind.....wie man so schön sagt, der Körper ist im Training......kann sich also noch negativ im Protokoll auswirken.

Ich denke mal, es war gut, daß er erwischt worden ist, bevor etwas passiert....auch aus der Sicht von deiner Schwester und den Kindern......

LG
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Senora,

es gibt noch ein weiteres Problem.
Dein Schwager hat im Fall der Kündigung,welche bereits am Montag erfolgen kann, keinen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Er hat sich durch sein Verhalten um den Führerschein und seine
Arbeitsstelle gebracht.
In diesem Fall wird eine Sanktion in Form von drei Monaten Sperrung
des AlG I Bezuges verhängt.
Wenn ich richtig informiert bin.

L.G.Karin
 

Senora

Aktives Mitglied
Aktueller Stand: Mein Schwager hat seinen Chef schon angerufen (ist gerade auf Fuerteventura), der war natürlich nicht wirklich begeistert, will aber schauen was sich machen lässt, da mein Schwager der einzige Angestellte ist und er ihn fast so gern hat wie einen eigenen Sohn ;). Momentan haben sie eine Aushilfe angestellt (Bekannter von meinem Schwager), damit sie wenigstens weiterarbeiten können.
Er trinkt jeden Abend sein Feierabendbierchen, geht nicht weg und besäuft sich abends oder am WE. Und dieses "Bierchen" trinkt er noch nich mal jeden Abend (haben ein ziemlich enges Verhältnis zu meiner Schwester und ihrem Mann, deswegen weiss ich das).
Naja, er hat auf jeden Fall draus gelernt, das hat man gemerkt.
 

Garcia

Neues Mitglied
Hallo, mir ist das gleiche pasiert, 1,3 promille keine unfall gemacht, und ertemal, was ist mit ihre schwager pasiert, ich den führaschein seit11 jahre, und nicht mit alkol an steuer gewissen.bittewarte auf ihre antwortet

Viele Dank

M.f.G.

Garcia
 
A

+Atsirhc*

Gast
1 Monat Fahrverbot, allerdings mit der Wahl des Zeitpunkts.

Doch generell: Alk am Steuer macht das Auto zu einer "Waffe" gegen andere und sich selbst!
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben