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Führerscheinentzug bei 1,3 Promille

Ich hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem..

Meine Arbeitstelle war zur der zeit über 70 Km entfernt..

Mit anwälten hin und her..-zusätzliche kosten-
Bekam ich die ausnahmeregel, das ich mein Fahrzeug zur Arbeitstelle und Heimweg führen durfte..

Dies ist allerdings 8 Jahre her!!
evt. gibt es heute noch diese ausnahmeregelung.


Alkohol am Steuer nicht nur teuer sondern wirklich eine verherende waffe!!
 
Abgesehen davon, daß der Thread "etwas älter" ist: Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat - und bei 1,3 Promille darf man schon von einem geübten Trinker sprechen.
 

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