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Fristlose Kündigung während Krankheit

G

Gast

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Hallo,

ich habe folgendes problem.. ich bin seit 2.01.2012 bei einer zeitarbeitsfirma beschäftigt. Meine probezeit war im juni zuende. Am montag hat mich der arzt wegen psychischen problemen 2 wochen krankgeschrieben. Meine mutter hat gleich am montag bei der firma angerufen und bescheid gegeben das ich krank bin, die Krankmeldung habe ich am dienstag weggeschickt (am mittwoch war sie bei der Zeitarbeitsfirma).. Nun habe ich vergessen bei der leihfirma anzurufen (wie es im Vertrag steht) und zu sagen wie lange ich krank bin.. Heute kam die überraschung: Außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigtem fehlen am arbeitsplatz.!!

Ich muss noch dazu sagen das ich ebenfalls eine fristgemäße Kündigung weggeschickt habe, da ich am 1.10.12 eine ausbildung anfange.

Können die mich während der krankmeldung kündigen, nur weil ich nicht bei der leihfirma bescheid gegeben habe wie lange ich krank bin.. obwohl ich nicht mehr in der probezeit bin?
 
... sei froh dass du da weg bist, scheiss-firma. Klingt zwar hart ist aber so. Finde ich etwas übertrieben sofort außerordentlich zu kündigen aber wie gesagt ich würd nie so einer sklaven-zeitarbeits-firma hinterherweinen... such dir was Besseres die haben dich nicht verdient, alles Gute.
 
Hallo Gast,

ob der Richter am Arbeitsgericht das auch als Grund für eine fristlose Kündigung sieht,
kann man bezweifeln. Ein Grund für eine Abmahnung ist es allemal. Die Klage beim zu-
ständigen Arbeitgericht ist allerdings mit Kosten verbunden; auch dann, wenn die frist-
lose Kündigung wieder einkassiert werden sollte.

Grundsätzlich ist es so, dass eine Krankmeldung nicht vor Kündigung schützt.

Der wahre Grund für die Kündigung ist eher die Kostenseite: Man wollte sich die Ge-
haltsfortzahlung sparen und Dein Fehlverhalten kam denen sehr gelegen. Hast Du
eigentlich Deinen Urlaub schon genommen?

Achte darauf, dass Du weiter krankenversichert bist. Falls Du über Deine Eltern familien-
versichert werden kannst, muss Deine Arbeitslosigkeit dort gemeldet und die Familienver-
sicherung beantragt werden. Andernfalls musst Du selbst für für die Zeit der Arbeitslosig-
keit Beiträge zahlen.

LG

John
 

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