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Freundin vergewaltigt

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Oloi, wie sieht es jetzt nun aus? Hast du endlich den Arzt kontaktiert und die Eltern deiner Freundin?

Ich bin ehrlich, wenn du JETZT in ihrem Zustand keinen Arzt anrufst und auch nicht ihre Eltern, dann ist alles andere grob fahrlässig.

Ist dir eigentlich klar dass

- deine Freundin sich mit HIV infiziert haben könnte
- die Täter Geschlechtskrankheiten gehabt haben könnten
- Bei einer Vergewaltigung anatomisch betrachtet viel verletzt werden kann, was man dann unbedingt sofort ernst nehmen und behandeln muss
- Ihr Schockzustand so schwer sein kann, dass das Fieber und dieser Schockzustand sich nicht in nächster Zeit bessern werden

????
 

Oloi

Mitglied
Stop!
Hört auf so zu tun als ob ich die Situation zu meinem eigenen Vorteil ausnutze! Das tue ich nicht ich spiele nicht den Helden! Ich versuche ihr zu helfen es ist meine Freundin und ich GEBE IHR ZEIT! Natürlich weiss ich das kann nicht für immer so weitergehen für wie blöd haltet ihr mich eigentlich?!

Wie ich sagte wenn jemand wissen will wie's weitergeht dann PN. Für heute schreibe ich hier nichts mehr rein!
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Was meine Wenigkeit betrifft, so denke ich nicht, dass du das ausnutzt um den Helden zu spielen.

Ich denke nur, dass du die Situation als weniger bedenklich einschätzt als sie definitiv ist.
Hast du denn nun schon noch jemanden mit ins Boot geholt, damit deine Freundin angemessene Hilfe und du Entlastung in dieser schweren Situation bekommt?
 

Harle

Aktives Mitglied
Es gib einen Hirnanteil, der auf Ausgrenzung und Schmerz reagieren. Dies führt bei Vergewaltigungsopfern manchmal zum entstehen von Schmerzen, die keinerlei Ursache haben aber absolut real sind und deswegen teilweise fälschlich als Weichteilrheuma etc behandelt werden.

kraeiouss - danke - Gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Danke für die Antworten. Ich weiss ich kann sie nicht zwingen und das werde ich auch nicht. Sie wird zur Polizei gehen, wenn sie bereit dafür ist. Ich werde sie in allem unterstützen aber leider habe ich auch Arbeit und dann ist sie meist allein zuhause. Einer der Kerle weiss sogar wo ich wohne, das ist was mir ein bisschen Angst macht momentan.
Ich werde sie heute Abend nach der Arbeit auf die Beratungsstelle ansprechen. Auch wenn ich bezweifle, dass sie akzeptieren wird.
Ich möchte doch diese Kerle auch anzeigen[...]
Das Problem ist sicher schon angesprochen worden, aber je länger sie wartet um so schwieriger wird es mit der Beweisführung. Ich kann verstehen das sie von sowas erst einmal nichts hören will, nur euch muss klar sein das wenn sie jetzt nicht handelt es später immer schwieriger bis unmöglich wird das ist ja das Problem. Wenn sie möchte das die Täter belangt werden muss sie so schnell wie möglich tätig werden. Das ist für dass Opfer sehr unschön und fasst nicht zu bewältigen, ich weis aber es ist ihre einzige Chance den Typen das Handwerk zu legen.

Auch ist es für sie wichtig sich an eine Opferberatungsstelle zu wenden, denn dieses Trauma geht nicht von selber weg, das wird sie ihr ganzes Leben lang begleiten und, es ist auch nötig wenn sie aus der Opfer-rolle raus möchte und sie muss da raus, unbedingt.

Ich wünsche euch beiden alles Gute.
 

kraeiouss

Aktives Mitglied
@darkside Mein Freund ich habe das lange genug toleriert! Ich werde deine Beiträge von nun an ignorieren ich muss mir solche Sachen nicht länger unterstellen lassen!
Uhm jetzt versteh ich das nicht so ganz, das klingt ja nun so als hätte die Freundin einen Beitrag verfasst? Aber dann doch irgendwie nicht...



Es gib einen Hirnanteil, der auf Ausgrenzung und Schmerz reagieren. Dies führt bei Vergewaltigungsopfern manchmal zum entstehen von Schmerzen, die keinerlei Ursache haben aber absolut real sind und deswegen teilweise fälschlich als Weichteilrheuma etc behandelt werden.
Da hat Oloi den User/die Userin darkside_now als "mein Freund" angesprochen. Ob darkside_now ein Mann oder eine Frau ist, können nur Stamm-User erahnen.;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Biddi

Sehr aktives Mitglied
Lieber Oloi,
mal ganz sachlich. Du machst Dich mit Deinem Verhalten strafbar.

1) Verschleierung einer Straftat
2) Unterlassene Hilfeleistung

§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 

Sisandra

Aktiver Nutzer
Lieber Oloi,
mal ganz sachlich. Du machst Dich mit Deinem Verhalten strafbar.

1) Verschleierung einer Straftat
2) Unterlassene Hilfeleistung
Stop Stop Stop

Verschleierung einer Straftat kann ganz bestimmt nicht sein!
Da würde sich jede Beratungsstelle strafbar machen, die nicht auf Anzeige besteht und das tun die alle nicht!
 

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