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Freundin nach Meinungsversch. ohne Gewalt mit 5 Monate Alter Tochter verschwunden

Ganz Ehrlich... ich bin Kräfte mäßig am Ende.


Was habe ich noch für Möglichkeiten.... Wie ich feststellen muss bin ich als Mann pauschal der der Gewaltätig dargestellt, und auch sio behandelt wird, obwohl ich sie niemals auch nur einmal angefasst habe.

Ich vermisse Sie und vorallem meine Tochter die ich jetzt seit 33 Tagen nicht gesehen habe.

Deine Freundin bekommt also Besuch von ihrer besten Freundin der Du Hausverbot erteilt hast weil Du Dich von ihr böse bedrängt und beleidigt fühltest.
Und warum sollte sich Deine Freundin es von Dir gefallen lassen dass Du ihre beste Freundin ausgrenzt indem Du ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse von Deinem Hausrecht Gebrauch machst?
Und wer sollte an Deiner Gewaltbereitschaft zweifeln, wenn Du schon Deine Machtposition als Hausbesitzer ausnutzt um Deiner Freundin mit Gewalt den Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld in Eurem gemeinsamen Wohnumfeld zu verwehren?

Unabhängig davon hast Du auch als unverheirateter Vater gewisse Rechte und Pflichten Deinem Kind gegenüber und dort wirst Du ansetzen müssen.
Und unabhängig davon wie das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Freundin ist, hat Euer Kind auch gewisse Rechte .... und diese werden notfalls auch durch das Jugendamt vertreten, sofern Ihr als Eltern dazu nicht in der Lage seid.

Wenn Du also in Sorge darüber bist, dass Euer Kind bei seiner Mutter nicht gut aufgehoben ist, dann gibt es diesbezüglich Ansprechstellen ..... Allerdings trittst Du damit unter Umständen eine Lawine los, die Euer Kind gnadenlos in die Obhut des Jugendamtes spülen kann .....

Hier ein paar Informationen zu Deinen Vaterrechten: http://www.haufe.de/recht/familien-...heirateter-eltern-zum-1952013_220_175240.html
 
Das ist ja mal wieder typisch. Da habe ich nur drauf gewartet, dass jemand kommt, der den Mann mal wieder als den Bösen darstellt. Du machst ihm Vorwürfe , weil er eine Frau, die ihn bedrängt und beleidigt hat nicht in seine Wohnung lassen wollte? Und dann schließt du da auch noch draus , dass der TE gewaltätig ist? Ernsthaft? Wenn eine Frau von einem Mann bedrängt wurde, würdest du ihr dann auch Vorwürfe machen, warum sie diesen Mann denn nicht in ihre Wohnung gelassen hat und das sie bestimmt ein gewalttätiger Mensch ist, wenn sie schon so machtgeil ist, einen Mann , der sie bedrängt hat, nicht in die Wohnung zu lassen??

Und natürlich wird einem Mann hier mal wieder Gewalttätigkeit unterstellt. Kann ja nicht sein, dass eine Frau einfach so mit ihrem Kind abhaut. Neeeeein, das würden Frauen niemals machen. Frauen sind immer die lieben , guten , sorgsamen Mütter , die so etwas nie ohne Grund tun würden. Da MUSS der böse Mann dran schuld sein.🙄

Einem Mann , der verzweifelt ist, weil sein Kind entführt worden ist, und der nicht weiß, wie es dem Kind geht und auch nicht ,ob er es wieder zu Gesicht bekommt, so was zu schreiben, ist echt daneben.

Ein Mensch der über den Umgang eines anderen Menschen bestimmen möchte, der mit ihm aufgrund einer zwischenmenschlichen Beziehung den Lebensraum teilt, der nutzt seine Machtposition aus und übt Gewalt aus.

Eine Frau die einem Mann den Umgang mit seinem Kind verwehrt, indem sie mit dem Kind verschwindet ohne dass der Mann irgendeine Gelegenheit hat sein Kind zu sehen, die nutzt ihre Machtposition aus und übt Gewalt aus.

Beides ist "echt daneben"
 
Hier geht es aber darum, dass sein Kind verschwunden ist und nicht darum, ob er mal einer Frau den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert hat, weil diese sich schlecht benommen hatte. Darüber sollte man in so einer schweren Situation für den TE nun wirklich nicht diskutieren und das erst recht nicht als Grund anführen, um ihm ein gewalttätiges Wesen zu attestieren.

Es geht darum dass sich der TE mit seiner Freundin gestritten hat, woraufhin diese mit dem gemeinsamen Kind, möglicher Weise unter dem Einfluss des von ihrem Freund ausgesprochenen Besuchsverbots ihrer besten Freundin das Weite gesucht hat - vielleicht hat sie ja in einem Frauenhaus einen Platz gefunden an dem sie ihre Freundin empfangen darf?

Jedenfalls hat der TE auch als unverheirateter Vater gewisse Rechte und deshalb habe ich ihm einen Link geschickt über den er anfangen kann sich über seine Rechte zu informieren und gegebenenfalls zielführende Schritte einzuleiten.
 
Hallo,

Wird denn gar nichts unternommen um deine Freundin aufzuspüren?

Hast du mit deinen Eltern und mit der Freundin geredet, der du Hausverbot erteiltest?

Irgendwo muss sie ja sein.Hast du keine Vermutung wo?

Du könntest Anzeige wegen Kindesentführung machen.Wie alt ist deine Freundin? Deiner Beschreibung nach hört sie sich unreif an und verantwortungslos an.

Ich habe ihre Familie abtelefoniert. Freunde hat sie keine wirklichen. Nirgends weiß man etwas.

Wo kann eine Frau mit einem 5 Monate alten Baby so plötzlich verschwinden?
Ich vermute in ein Frauenhaus, Mutter und Kindheim? Aber da würde es zumindest gut betreut!

Meine Freundin ist bereits 36 ... ich finde auch das dies unreif und verantwortungslos ist. Und die Polizei verweist mich ans Jugendamt. Das Jugendamt an den beratenden Dienst. Und der sagt Anwalt einschalten. Anwalt sagt ohne Ladungsfähige Adresse nichts zu machen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz....
 
Es geht darum dass sich der TE mit seiner Freundin gestritten hat, woraufhin diese mit dem gemeinsamen Kind, möglicher Weise unter dem Einfluss des von ihrem Freund ausgesprochenen Besuchsverbots ihrer besten Freundin das Weite gesucht hat - vielleicht hat sie ja in einem Frauenhaus einen Platz gefunden an dem sie ihre Freundin empfangen darf?

Jedenfalls hat der TE auch als unverheirateter Vater gewisse Rechte und deshalb habe ich ihm einen Link geschickt über den er anfangen kann sich über seine Rechte zu informieren und gegebenenfalls zielführende Schritte einzuleiten.

Nochmals... Die Freundin ist gekommen und geblieben. Trotz Hausverbot, welches ich ihr nochmals ruhig und mündlich aussprach. Ich habe jeden Satz bewust mit "Ich will mich nicht mit Die Streiten, und es geht hier nicht um Dich Sondern um Das benehmen deiner Freundin." geführt... "Bewust, da ich wusste wie sie reagieren kann, wenn sie das gefühl hat es geht um sie. "
Hätte IHRE Freundin sich gleich bei mir entschuldigt zu der Vergangenen Sache, wäre ich auf eine neue Chance für Sie bereit gewesen..." Da sie aber mit einem so provozierendem Grinsen auch noch mein Telefongespräch unterbrach, "wirklich!" sah ich keinen Grund dazu das Hausverbot aufzuheben.

Ich wollte hier keine Macht ausüben, und habe MEINER Freundin vorher und nacher ruhig erklärt das ich mich von Ihrer Freundin belästigt und bedrängt gefühlt habe, und das ich Abstand von solchen Personen nehme, die ich nicht mal kenne, und die sich unwissendlich und rechhaberisch, und befrohlich in meiner Umgebeung, über mein Hund, mich, die Ausstattung des Hauses, etc. in mein Leben einmischen, und dabei einen Tonfall wie beim Militär benutzen, mich nicht zu Wort kommen lassen, und dabei so Dich auf mich auflaufen das ich mit dem Rücken an die Wand gepresst wurde...

Da ich durch den Schlaganfall meines Vaters gearade in diesem Moment wichtige Telefonate zu führen hatte, kam es zu keiner weiteren Diskussion oder Handlung, die beiden Frauen verschwanden im Babyzimmer, und ich beachtete das ganze nicht weiter. Irgendwann hörte ich nur ein sehr Provozierendes auf Wiedersehn... damit war die Sache für mich erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Darüber bin ich bereits Informiert. Meine Anwältin hat bereits einen Antrag zur Übertragung des Aufendhaltsbestimmungsrechtes auf mich gestellt, plus der Anmerkung das hier ein Kindesentzug seitens der KM vollzogen wird, und dies dem Kindeswohle schade. Leider ist meine Anwältin jetzt seit dem 1.8 - 15.08 im Urlaub, so das hier wohl auch nichts weiter bis zum 15.08 passiert.
 
Und dann kann man sich nicht einfach woanders mit der besten Freundin treffen?

Das dachte ich auch... war sogar mein Vorschlag! Vorallem, Meine Freundin wusste das ich den Kopf bei meinem Vater habe, und das ich Logopäden, Arzte und Reha Kliniken abtelefoniren musste, damit ich meine Mutter unterstützen kann. Ich sagte sogar noch "Du würdest das auch für Deine Mutter tun, wenn Ihr soetwas passiert sei." - "Sie sagte: Ihre Mutter wäre ja auch was ganz anderes...". Ichhabe nur mit dem Kopf geschüttelt, weil ich das als Zickig empfand, und habe mich nicht weiter darauf eingelassen... Ich habe gelernt das in diesen Situationen, eh nichts bringt ausser man entfernt sich, und geht dem "Gezicke" aus dem Weg.
 
Nochmals, Die Freundin ist gekommen und geblieben. Trotz Hausverbot, welches ich ihr nochmals ruhig und mündlich aussprach.

Ich wollte hier keine Macht ausüben, und habe MEINER Freundin vorher und nacher ruhig erklärt das ich mich von Ihrer Freundin belästigt und bedrängt gefühlt habe, und das ich Abstand von solchen Personen nehme, die ich nicht mal kenne, und die sich unwissendlich und rechhaberisch, und befrohlich in meiner Umgebeung, über mein Hund, mich, die Ausstattung des Hauses, etc. in mein Leben einmischen, und dabei einen Tonfall wie beim Militär benutzen, mich nicht zu Wort kommen lassen, und dabei so Dich auf mich auflaufen das ich mit dem Rücken an die Wand gepresst wurde...

Du hast Deine Macht ( Hausbesitzer ) ausgespielt und hast versucht kompromisslos Deiner Freundin Deinen Willen aufgezwungen, indem Du ihrer Freundin die sie ja offensichtlich gern bei sich, also in Eurem gemeinsamen Lebensraum gehabt hätte, Hausverbot erteilt hast.

Wenn Ihr gemeinsam eine Wohnung bewohnt, dann kannst Du nicht allein darüber entscheiden wen sich Deine Freundin zum Besuch holt - ob Dir das passt, oder nicht.
Wenn Dir der Besuch Deiner Freundin nicht gefällt, dann kannst Du allenfalls mit ihr darüber reden und sie bitten von dieser Einladung abzusehen.
Wenn sie darauf jedoch nicht eingeht und Du dennoch Deinen Willen durchsetzen möchtest, dann geht das nun mal nur mit Gewalt - und das hast Du getan, indem Du dort auf Dein Hausrecht gepocht und der Freundin verboten hast zu bleiben.

Das Deine Freundin auf Deinen Wunsch keine Rücksicht genommen hat, das ist wieder eine andere Geschichte
 
Danke, dass Du, Baumtänzer, etwas zu den Väterrechten eingestellt hast. Fakten sind immer besser, als unreflektierte Vorurteile ala "Väter haben keinerlei Rechte, Mütter sind immer die besten". Dem ist spätestens seit der neuen Gesetzgebung eben nicht so.

Ansonsten sehe ich es genauso. Hier wurde Macht ausgespielt. Warum sollte sie sich mit ihrer Freundin woanders treffen, wenn sie doch auch in er Wohnung wohnt?
Und eine Meinungsverschiedenheit dann als "Gezicke" abzutun deutet auch nicht auf eine Beziehung auf Augenhöhe hin. So etwas klärt man in einem vernünftigen Gespräch.

Das ändert aber nichts an ihren Ausrastern, die dem Kind mit Sicherheit nicht guttun.
 
Du hast Deine Macht ( Hausbesitzer ) ausgespielt und hast versucht kompromisslos Deiner Freundin Deinen Willen aufgezwungen (...)

Hier von "Macht" und "Gewalt" zu reden, finde ich reichlich überzogen. Wenn mir in meinen 4 Wänden jemand nicht paßt (weil er mich bedrängt), dann bitte ich denjenigen auch, zu gehen. Was wäre gewesen, wenn ein Freund des TE die Freundin begrabbelt hätte? Dann hätten hier alle "Das Schwein, schmeiß den raus" gesagt. Mit Recht! Und wenn es der Freundin nicht paßt, dann kann sie sich in einem Café mit der Freundin treffen. Und wenn ihr das auch nicht paßt, ist das KEIN Grund, sich mit einem Baby mehr als einen Monat sang- und klanglos zu verp*ssen. DAS ist Gewalt!
 

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