G
Gelöscht 47471
Gast
Ganz Ehrlich... ich bin Kräfte mäßig am Ende.
Was habe ich noch für Möglichkeiten.... Wie ich feststellen muss bin ich als Mann pauschal der der Gewaltätig dargestellt, und auch sio behandelt wird, obwohl ich sie niemals auch nur einmal angefasst habe.
Ich vermisse Sie und vorallem meine Tochter die ich jetzt seit 33 Tagen nicht gesehen habe.
Deine Freundin bekommt also Besuch von ihrer besten Freundin der Du Hausverbot erteilt hast weil Du Dich von ihr böse bedrängt und beleidigt fühltest.
Und warum sollte sich Deine Freundin es von Dir gefallen lassen dass Du ihre beste Freundin ausgrenzt indem Du ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse von Deinem Hausrecht Gebrauch machst?
Und wer sollte an Deiner Gewaltbereitschaft zweifeln, wenn Du schon Deine Machtposition als Hausbesitzer ausnutzt um Deiner Freundin mit Gewalt den Kontakt zu ihrem sozialen Umfeld in Eurem gemeinsamen Wohnumfeld zu verwehren?
Unabhängig davon hast Du auch als unverheirateter Vater gewisse Rechte und Pflichten Deinem Kind gegenüber und dort wirst Du ansetzen müssen.
Und unabhängig davon wie das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Freundin ist, hat Euer Kind auch gewisse Rechte .... und diese werden notfalls auch durch das Jugendamt vertreten, sofern Ihr als Eltern dazu nicht in der Lage seid.
Wenn Du also in Sorge darüber bist, dass Euer Kind bei seiner Mutter nicht gut aufgehoben ist, dann gibt es diesbezüglich Ansprechstellen ..... Allerdings trittst Du damit unter Umständen eine Lawine los, die Euer Kind gnadenlos in die Obhut des Jugendamtes spülen kann .....
Hier ein paar Informationen zu Deinen Vaterrechten: http://www.haufe.de/recht/familien-...heirateter-eltern-zum-1952013_220_175240.html