Hallo,
zahlt er das von seinem Geld, ist es in Ordnung. Er ist Dir gegenüber nicht zu
einer Rechenschaft verpflichtet und kann sein Geld ausgeben, wie er möchte.
Zahlt er das aus einer gemeinsamen Haushaltskasse, kann er den dadurch
entstandenen Fehlbetrag mit seinem Geld ausgleichen.
Er ist nicht Dein Eigentum.
Es kann durchaus in einer Beziehung vorkommen, dass durch Interessensunterschiede,
wie bei diesem Konzert, es zu unterschiedlichen finanziellen Ausgaben kommt.
Manchmal einfach nur, um eine Freude machen zu wollen.
Und dabei auch nicht abgewogen wird innerhalb der finanziellen Ausgaben der
Beziehung.
Ausgehend von Deinen Beiträgen vertraust Du ihm.
Mache Deine Beziehung zu ihm nicht davon abhängig, dass er mehr Geld ausgegeben
hat für die Konzertkarten, da Du ohnehin kein Interesse an diesem Konzert hast.
Schenke Dir selber mehr liebevolle Aufmerksamkeiten, die durchauch auch mal
etwas teurer sein können, falls es finanziell ist. Bewahre Dir Deine Unabhängigkeit
von gewissen finanziellen Aufmerksamkeiten, die er Dir schenkt.
Letztendlich bleibt Euch beiden bei gemeinsamer Haushaltsführung und
den damit verbundenen Ausgaben das Einräumen eines gewissen Budgets, mit
dem ihr Euch finanzielle Aufmerksamkeiten schenkt.
Das sich gegenseitige Beschenken in einer Beziehung, die einige Jahre alt ist,
läßt nun einmal nach.
alles Liebe
flower55