Wieso hast Du Mitleid mit ihm? Habe ich da jetzt irgendwas falsch verstanden? Kiffer als armes Opfer, das klingt irgendwie komisch.
Sie hat Mitleid mit ihm, weil er Suchtdruck hat.
Dagegen gibt es aber Mittel und Wege, die jemand wie er in Anspruch nehmen sollte.
Macht er aber nicht.
Also kommen jetzt die bekannten Folgen, zB soziale Isolation, hier: von der Frau, die sich vergeblich bemüht hat und keine Lust hat weiter darunter zu leiden.
Leider ist die TE nicht darauf eingegangen, ob sie mit im Vertrag steht.
Vermutlich kennt sie das Problem aber, dass zwei im Mietvertrag stehende Mieter nur gemeinsam kündigen können. Also beide - und dann ist der Freund auch draussen.
Vorher ausziehen kann sie, sobald sie will, wenn aber der Freund die Wohnung nicht alleine bezahlen kann, wird der Vermieter den Rest von ihr fordern.
Es sei denn alle zusammen sind sich einig und der Vermieter "entlässt sie", behält den Freud und sieht zu, wie er an sein Geld kommt. Es soll aber Vermieter geben, die genau darauf keinen Bock haben.
Für diesen Fall kann sie den Freund gerichtlich zur Zustimmung der Kündigung zwingen. Das kann sich aber hinziehen, und so lange zahlt sie.
Dir, @TE, würde ich nicht raten, dem Freund von einer Auszugsabsicht zu erzählen, bevor Du beim Vermieter vorgefühlt hast. und grünes Licht bekommst.
Von daher war der Kauf neuer Möbel jetzt schon auch etwas "kritisch".
Dein Freund könnte mitkriegen, dass er demnächst entweder auf der Strasse sitzt oder die Kosten alleine aufbringen soll; beides kann böses Blut geben.
Die Sache ist für Dich nur risikolos, wenn Du Seine Untermieterin bist. Ist es umgekehrt, so bleibt die Problematik, weil Du als Hauptmieter nur eine geräumte Wohnung ohne Untermieter zurück geben kannst. Der Freund hätte dann ja mit dem Vermieter gar keinen Vertrag.
Beim einer nächsten gemeinsamen Wohnung bestehe darauf, dass im Mietvertrag (!) bereits dokumentiert ist, dass die beiden Mieter sich unwiderruflich untereinander bevollmächtigen, dass jeder für sich MIT Wirkung für den anderen eine Kündigung abgeben kann.
Kündigt einer für sich, so bedeutet die Vollmacht, dass er im Namen des anderen ebenfalls berechtigt ist zu kündigen.
Will ein Wohnungspartner dem nicht zustimmen, so argumentiert man: Der Mietvertrag ist wie die Türe der Wohnung, die man hinter sich schließt. Er/sie dient dazu einzutreten - aber auch auszutreten.