sapphyr
Aktives Mitglied
Hey du,
ich weiß nicht, in wie weit es bei den Leuten vom Amt zählt, daß du Kurse machen möchtest. Denen ist es in erster Linie wichtig, daß du wieder einen Job hast.
Daher darfst du offiziell auch keine Nebentätigkeit/Weiterbildung antreten, die mehr als 15h in der Woche umfaßt, solange sie dir nicht von denen als Maßnahme genehmigt/angeordnet wird. Begründung: Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Wie qualifiziert jedoch die Bewerbungen waren, die ich schrieb, interessierte in den ersten 1-2 Monaten keinen. Wenn du es so handhaben willst, wird dir keiner zu Nahe treten. Was du in der Zeit machst, in denen du keine Bewerbungen schreibst, ist dein Bier, offiziell wird dir aber wahrscheinlich niemand sagen, daß du dich erst einmal ein paar Monate weiterbilden kannst.
... Falls ich hier grob daneben liege, dann korrigiert mich bitte 🙂
ich weiß nicht, in wie weit es bei den Leuten vom Amt zählt, daß du Kurse machen möchtest. Denen ist es in erster Linie wichtig, daß du wieder einen Job hast.
Daher darfst du offiziell auch keine Nebentätigkeit/Weiterbildung antreten, die mehr als 15h in der Woche umfaßt, solange sie dir nicht von denen als Maßnahme genehmigt/angeordnet wird. Begründung: Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung.
Wie qualifiziert jedoch die Bewerbungen waren, die ich schrieb, interessierte in den ersten 1-2 Monaten keinen. Wenn du es so handhaben willst, wird dir keiner zu Nahe treten. Was du in der Zeit machst, in denen du keine Bewerbungen schreibst, ist dein Bier, offiziell wird dir aber wahrscheinlich niemand sagen, daß du dich erst einmal ein paar Monate weiterbilden kannst.
... Falls ich hier grob daneben liege, dann korrigiert mich bitte 🙂