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Freier Tag gestrichen wegen Lockdown

F

Florian D.

Gast
Der 31.03. hatte ich seit gestern noch frei gehabt und nun bin ich da eingetragen, wegen dem Lockdown über Ostern.
Darf mein Chef das? Muss ich am Mittwoch dem 31.03. arbeiten?
 
J

JonnyPiperl

Gast
Der 31.03. hatte ich seit gestern noch frei gehabt und nun bin ich da eingetragen, wegen dem Lockdown über Ostern.
Darf mein Chef das? Muss ich am Mittwoch dem 31.03. arbeiten?
Legt dein Vertrag nur den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit fest, nicht aber die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Woche?
Voraussetzung wäre allerdings, dass nach dem Arbeitsvertrag abweichende mündliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen sind.
Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine solche Schriftformklausel, vermutlich auch deiner.
Das Arbeitsrecht gibt bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit kein bestimmtes Modell vor.
Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach "billigem Ermessen".
Wir kennen deinen Beruf und Arbeitsvertrag nicht.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Das kann man so nicht sagen. Was steht im Arbeitsvertrag, hast du feste Arbeitstage oder wird das immer neu festgelegt?

Wenn ihr einen Dienstplan habt, kann der Arbeitgeber den ändern, wenn es erforderlich ist. Er muss es halt rechtzeitig ankündigen.

Das hat er getan, es ist ja über eine Woche vorher. Und vermutlich hast du dafür den Gründonnerstag frei?
 

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