Der 31.03. hatte ich seit gestern noch frei gehabt und nun bin ich da eingetragen, wegen dem Lockdown über Ostern.
Darf mein Chef das? Muss ich am Mittwoch dem 31.03. arbeiten?
Legt dein Vertrag nur den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit fest, nicht aber die Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der Woche?
Voraussetzung wäre allerdings, dass nach dem Arbeitsvertrag abweichende mündliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen sind.
Die meisten Arbeitsverträge enthalten aber eine solche Schriftformklausel, vermutlich auch deiner.
Das Arbeitsrecht gibt bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit kein bestimmtes Modell vor.
Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach "billigem Ermessen".
Wir kennen deinen Beruf und Arbeitsvertrag nicht.