Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Fragen zur Kündigung

animo

Mitglied
Hallo,
wie ist das eigentlich bei einer Kündigung? Gilt die Regelung noch, dass man gezahltes Weihnachtsgeld behalten darf, wenn man bis zum 31.3 im Betrieb bleibt und gilt diese Regelung auch, wenn das Weihnachtsgeld erst Ende Dezember gezahlt wird?

Und dann würde mich noch interessieren, wie das mit Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, wenn ich meinen jetzigen festen Job kündige und bei meinem neuen Job in der Probezeit gekündigt werde. Habe ich dann auch eine Sperre, weil ich den vorherigen festen Job gekündigt habe?

Und als letztes würde ich gerne noch wissen, ob eine permanente Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeiten ein Kündigungsgrund ist?

Ich weiß, ganz schön viele Fragen in dem jungen Jahr, drum wäre ich Euch dankbar für den ein oder anderen Tipp, damit ich meine guten Vorsätze diese Jahr auch umsetze… 😉

Nicole

PS: frohes neues Jahr Euch allen!
 
Antwort kann ich Dir nicht geben, aber ich würde bei diesen Fragen bei deienr zuständigen Arbeitsagentur gezielt anfragen. Ich denke die sollten das am besten Wissen. dabei würde ich mir den Namen und den Tag des Gespräches Notieren damit Du Dich darauf berufen kannst.
Alles Liebe
 
Hallo Nicole,

Zu Deiner ersten Frage wegen dem Weihnachtsgeld, schaue mal hier nach:

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/weihnachtsgeld.htm

Es stellt sich die Frage, ob im Arbeitsvertrag eine Stichtags- bzw. Rückzahlungsklausel vereinbart wurde.

Zu Deiner zweiten Frage gibt es einen entsprechenden Thread unter Finanzen oder Beruf. Kann mich noch daran erinnern. Wenn ich ihn gefunden habe, werde ich es Dir verlinken.

Habe ihn gefunden. Nur eine befriedigende Lösung bietet er m.E. auch nicht an.

http://www.hilferuf.de/forum/beruf/43243-agentur-f-arbeit-sperrzeit.html

Würde an Deiner Stelle mal bei der BA nachfragen, wie sich der Sachverhalt verhält. M.E. ist da keine Sperre gerechtfertigt.

Und zu Deiner dritten Frage, da arbeite ich gerade dran. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob es eine außerordentliche Kündigung sein soll oder eine fristgerechte.

Gruß Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,

vielen Dank, dass Du wieder so prompt geantwortet hast.

Eine Stichtags- oder Rückzahlungsklausel ist nicht vereinbart, da im Vertrag kein Weihnachtsgeld vereinbart ist. Ich habe es trotzdem jedes Jahr (3. Jahr) erhalten. Der Chef zahlt es aber nach Belieben, sprich der Eine bekommt es, der Nächste nicht. Habe ich das richtig verstanden, dass er ohne diese Klauseln es nicht zurückfordern kann???

Wegen der Sperre werde ich morgen mal nachfragen und die Info hier kundgeben, denke das ist auch für Andere interessant.

Die Kündigung wird fristgerecht sein. 6 Wochen vor Quartalsende zum 31.3. Zu den Überstunden fällt mir noch ein, dass laut Vertrag eine Abgeltung ausschließlich nur durch Freizeitausgleich möglich ist, eine Zahlung zusätzlichen Gehaltes ist „ausdrücklich ausgeschlossen“. Ich bekomme sie aber wegen der großen Anzahl inzwischen sogar monatlich gezahlt.

Beim durchsuchen des ersten Links ist mir noch eine Frage eingefallen. Ich habe jetzt 5 Wochen Urlaub (den Jahresurlaub vom letzten Jahr). In dieser Zeit muss ich geplant drei Tage ins Krankenhaus. Will mich für diese Zeit nicht krank melden, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Weißt Du zufällig, ob das meine Entscheidung ist, oder ob ich eine Meldepflicht habe?

Nicole
 
Hallo Thomas,

Beim durchsuchen des ersten Links ist mir noch eine Frage eingefallen. Ich habe jetzt 5 Wochen Urlaub (den Jahresurlaub vom letzten Jahr). In dieser Zeit muss ich geplant drei Tage ins Krankenhaus. Will mich für diese Zeit nicht krank melden, um Ärger aus dem Weg zu gehen. Weißt Du zufällig, ob das meine Entscheidung ist, oder ob ich eine Meldepflicht habe?

Nicole


Hallo Nicole,

falls Du ins Krankenhaus musst, bist Du nicht arbeitsfähig.

Ich würde auf jeden Fall den Arbeitgeber darüber informieren. Die Krankenkasse weiß es auf jeden Fall und Du bist rechtlich abgesichert, da Du dem Arbeitgeber nichts verschweigst.

Viele Grüße und gute Besserung

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,

meinst Du ich soll meinen Arbeitgeber einfach informieren, aber weiter meinen Urlaub in Anspruch nehmen und das auch sagen? Dann brauche ich auch keine AU oder?

Bei der BA habe ich heute nachgefragt. Eine Kündigung während/nach der Probezeit ist kein Problem, da ich aber aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis komme, müsste es auch wieder unbefristet sein, sonst bekomme ich nach Ablauf der Arbeitszeit die Sperre. Dürfte in der heutigen Zeit ein Problem werden 🙁

Lieben Gruß

Nicole
 
Hallo Thomas,

meinst Du ich soll meinen Arbeitgeber einfach informieren, aber weiter meinen Urlaub in Anspruch nehmen und das auch sagen? Dann brauche ich auch keine AU oder?

Bei der BA habe ich heute nachgefragt. Eine Kündigung während/nach der Probezeit ist kein Problem, da ich aber aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis komme, müsste es auch wieder unbefristet sein, sonst bekomme ich nach Ablauf der Arbeitszeit die Sperre. Dürfte in der heutigen Zeit ein Problem werden 🙁

Lieben Gruß

Nicole

Ich würde ihm vom Krankenhaus einfach die Aufnahmebestätigung zufaxen.🙂 Evtl auch die AU seitens der Klinik. Möglicherweise schreiben die Dich ja noch über die Zeit der stationären Behandlung dort hinaus au.

LG Thomas
 
Nee, nee ist nur `ne Nachuntersuchung von einer OP letzten Jahres. Bin aber am Überlegen, ob ich meine Ärztin bitte mir ein Attest zu schreiben, das ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen kann. Der Streß und die Arbeitszeiten wirken sich definitiv negativ auf meine Erkrankung aus. anderseits würde ich es gerne so hinbekommen...

Nicole
 
Nee, nee ist nur `ne Nachuntersuchung von einer OP letzten Jahres. Bin aber am Überlegen, ob ich meine Ärztin bitte mir ein Attest zu schreiben, das ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen kann. Der Streß und die Arbeitszeiten wirken sich definitiv negativ auf meine Erkrankung aus. anderseits würde ich es gerne so hinbekommen...

Nicole

Ja Nicole,

willst Du sofort dort aufhören oder die von Dir genannte Frist abwarten?

LG Thomas
 
Gute Frage! Also in meinem Kopf spuckt der 31.3. rum. Das ist mein nächst möglicher Kündigungstermin. Dafür muss ich die Kündigung bis zum 15.2 einreichen. Habe also noch rund 5 Wochen Zeit was Neues zu finden. Viel länger will ich nicht dort bleiben, also drückt die Zeit. Kündigungen in diesem Betrieb sind leider immer schwierig, der Chef nimmt es leider persönlich und macht einem dann das Leben schwer. Angeblich ist dort noch keiner ohne AU weg und den Anwalt ziehen ca. 80% dazu. Das alles würde ich mir gerne ersparen.

Nicole
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
D Frage zur Dynamik im Büro Beruf 32
G Soll ich zur Arbeitsfeier? Beruf 25
B Kündigung im Lebenslauf erwähnen? Ist das zulässig? Beruf 143

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben