mikenull
Urgestein
Der TE bist Du, Video - der Threadersteller.
Allerdings ist da Pünktchen mit etwas Halbwissen dazwischengebraten.
Man sollte - wenn man Besitzer ( aber nicht Eigentümer ) des Fahrzeugs ist, beim Besuch des GV tunlichst nachweisen können, das einem das Auto nicht gehört. Das geht z.B. mit dem Kauf- oder Kreditvertrag ganz vortrefflich. ( ganz Clevere leihen sich ihre Fahrzeuge nur und päesentieren dem GV ca. 50 Leasing-Verträge..... )
Denn eines ist natürlich richtig - wenn zunächst nicht nachgewiesen werden kann, wer Eigentümer des Autos ist, kann der GV das Ding u.U. zunächst mal sicherstellen. Pfänden kann er es nicht, weil er gegen den Eigentümer keinen Titel hat.
Allerdings ist da Pünktchen mit etwas Halbwissen dazwischengebraten.
Man sollte - wenn man Besitzer ( aber nicht Eigentümer ) des Fahrzeugs ist, beim Besuch des GV tunlichst nachweisen können, das einem das Auto nicht gehört. Das geht z.B. mit dem Kauf- oder Kreditvertrag ganz vortrefflich. ( ganz Clevere leihen sich ihre Fahrzeuge nur und päesentieren dem GV ca. 50 Leasing-Verträge..... )
Denn eines ist natürlich richtig - wenn zunächst nicht nachgewiesen werden kann, wer Eigentümer des Autos ist, kann der GV das Ding u.U. zunächst mal sicherstellen. Pfänden kann er es nicht, weil er gegen den Eigentümer keinen Titel hat.
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