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frage

S

sick_freak

Gast
nehmen wir an da ist ein selbstständiger unternehmer ... dieser unternehmer macht pleite, steht also vor dem bankrott. der unternehmer hat schulden und ein noch nicht vollständig abbezahltes auto ... was passiert wenn er sein unternehmen schließen muss weil er die kosten nicht mehr decken kann ? darf er wenigstens das auto behalten ? wenn ja unter welchen bedingungen ?

video
 

Hallo sick_freak,

schau mal hier: frage. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Am Rande sei bemerkt, das der Konkurs das Ende eines Betriebes ist, wenn das Geld nicht mehr reicht. Bankrott ist die beabsichtigte Beendigung eines Geschäftes. Und mit Sicherheit strafbar.
Bei dem nicht abbezahlten Auto trifft auf Geschäftsmann und Privatmann gleiches zu. Der Eigentümer ( der Geschäftsmann ist in der Regel nur Besitzer! ) und Geldgeber holt sich sein Auto zurück ( da unter Eigentumsvorbehalt ) und verkauft es anderweitig. Diesen betrag bekommt der Geschäftsmann gutgeschrieben - darf aber eventuelle Restbeträge natürlich bezahlen.
 
Am Rande sei bemerkt, das der Konkurs das Ende eines Betriebes ist, wenn das Geld nicht mehr reicht. Bankrott ist die beabsichtigte Beendigung eines Geschäftes. Und mit Sicherheit strafbar.

aneinanderreihungen von begriffen macht keinen sinn, auch wenn es fachlich klingen soll.
bankrott als solcher allein ist erst mal nicht strafbar und mit sicherheit auch nicht immer beabsichtigt.
konkurs muss nicht das ende eines betriebes sein.
begriffe ohne hintergrundwissen des falles in den raum zu setzen um dies mit gesetzlichkeiten gleichzusetzen ist keine hilfe.

in soweit wohl richtig ist:
als geschäftsinhaber haftet der betreiber eines betriebes auch mit seinem privatvermögen. ggf. wird das auto gepfändet.


der kreditgeber für das auto steht hier als erster gläubiger. hierbei ist der enorme werteverfall des fahrzeuges zu berücksichtigen und darum alleine schon die sinnhaftigkeit zu prüfen. es stellt sich außerdem die frage in welcher eigenschaft das auto angeschafft worden ist. wenn du das auto als privatmann mit separatem kredit angeschafft hast, nachweisen kannst das du das auto eben zur begleichung deiner schulden brauchst (arbeitsweg), in der lage bist wenigstens diesen kredit weiter abzuzahlen, könnte der insolvenzverwalter eventuell dir dein auto belassen. Hast du dir aber eine richtig teure angeberkutsche geleistet deren anschaffungswert in keinem verhälniss zum nüchternen nutzen steht und war da schon abzusehen das du zahlungsunfähig bist, kann man dir hier ein bewustes in der tat strafbares fehlverhalten nachweisen.

sinnvollerweise wäre aber der erste anlaufpunkt für deine frage, nicht ein forum das mehr oder weniger von laien beschrieben und gelesen wird; sondern eine fachlich kompetente schuldnerberatung. neben dieser ortsansässigen einrichtung (erstgespräch auch ohne lange wartezeiten) gibt es mehrere vereine die sich spezialisiert haben und mit zulassung kostenlos auch beratung bieten.

wichtig ist das du deine bereitschaft zeigst deine schulden abzutragen. vielleicht ist es im vorfeld schon möglich mit den gläubigern ein klärendes gespräch zu führen. manchmal sind banken auch zur absenkung von kreditraten bereit, oder auch sogar zu vergleichen. kreditgeber scheuen eine insolvenz ihrer schuldner und sind angesichts dessen gerne zu kompromissen bereit. warum; wird dir ein fachmann sicher gerne lächelnd erklären. dies hier weiter auszuführen übersteigt den redlichen sinn des forums und würde eher für unseriöse zeitgenossen einer gebrauchsanweisung zum schuldenmachen ähneln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bankrott ist festgehalten im StgB § 283

Und was soll die "Sinnhaftigkeit" sein? Wenn die Bank ( in der Regel ist das ja so ) Eigentümer des Fahrzeuges ist, wird sie es einfach abholen. Ich habe es sogar schon erlebt, das die Bank Autos abholt, die eigentlich nichts mehr wert sind - kann aber sein, das die Bank irgendeinen "Schrottler" an der Hand hat, der auch dafür noch ein paar Euros gibt.
Wohlgemerkt: Wir reden hier nicht über Pfändung, sondern über Eigentumsrechte des Geldgebers. ( das Auto ist ja, wie Video anmerkt, "nicht vollständig abbezahlt ) Das hat also mit Pfändung nichts zu tun.
Der Geldgeber für das Fahrzeug reiht sich deshalb auch nicht in irgendwelche Listen ein, sondern macht von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch - was sonst?
 
Zuletzt bearbeitet:
na du weist es sicherlich besser, auf grund deiner erfahrungen und dem wissen um die bedienbarkeit von google. auch wenn das auto nicht abbezahlt ist, wird es erst mal gepfändet. davon habe ICH geschrieben und nicht wir......aber egal.
 
Und wie soll der GV das Auto pfänden - wenn der Brief ( wie üblich ) beim Geldgeber liegt?
Das hat auch mit google nichts zu tun - wer zweimal in seinem Leben Kaufmann ( Einzelhandel und Industrie ) gelernt hat, weiß das.
Darüberhinaus habe ich jahrzehntelange Erfahrung was "Eigentumsvorbehalte" oder "Sicherheiten" angeht. Ich habe viele Jahre in einer Bank gewohnt und konnte immer morgens sehen, was die Bank alles in der Nacht bei Schuldnern abgeholt hatte: Vom Luxusschlitten bis hin zu ganzen Baukränen.
 
Zuletzt bearbeitet:
na du weist es sicherlich besser, auf grund deiner erfahrungen und dem wissen um die bedienbarkeit von google. auch wenn das auto nicht abbezahlt ist, wird es erst mal gepfändet. davon habe ICH geschrieben und nicht wir......aber egal.

Das ist absolut sinnenfreier Quatsch!

Wenn der Wagen finanziert ist, liegt der Brief im Rahmen der Sicherungsübereignung bei der Bank. Die ist Eigentümer, bis das Wägelchen bezahlt ist. Vor diesem Hintergrund kann kein Gläubiger das Eigentum, das der Bank gehört, pfänden.

Es ist wirklich traurig, dass in einem Hilfeforum Blödsinn gepostet werden kann, ohne dass es jemand so richtig merkt und sich dann noch Hilfesuchende an solchen Blödsinn halten können.
 
ALLES geht erst mal in die konkursmasse oder insolvenzmasse ! da ists so was von egal ob das abbezahlt ist oder nicht. eine weitere kreditgebende bank darf dann ebenfals als gläubiger auftreten mit dem fahrzeugbrief wedeln und ggf. das auto herausfordern. Wenn die räumen, laden die ALLES verwertbare auf (außer tisch stuhl bett und alten billigfernseher usw.) und versiegeln alles nicht transportable (datsche, gewerbegrundstück usw. ). da darf dann erst mal niemand rann oder rauf. fals da eigentum anderer mit bei ist dürfen die dann hinterherrennen und nachweisen das es ihr eigentum ist ! auch eine weitere kreditgebende bank. das ist praxis, egal was irgendwelche gesetzestheorie ist !

aber klar wieder mal ! alles absulut sinnfreier quatsch *lächel... das hab ich damals auch gesagt als sie meinem kumpel einen kukuk aufs auto geklebt haben und nen tag später dann aufgeladen *lächel....ach jaaa er bekam ne quittung dafür, nur fahren konnte er mit dieser quittung irgendwie nicht *hmm
praxis ist was anderes als schlaue theorie !
das auto jedenfals war weg ! und sie nannten es pfändung ! da hats erst mal so gar keinen wirklich interessiert wo der fahrzeugbrief sich befand, nachdem er erklärte das er den nicht hatte sondern die bank. obwohl das auto noch gar nicht abbezahlt war und die kreditgebende bank gar keinen anlass sah im sinne einer kompletten rückforderung aktiv zu werden. da waren im hintergrund andere gläubiger am werke.

aber egal......mag mich nicht mit klugen theoretikern hier streiten...und dies gehört auch nicht in diese beitragsreihe. sicher werdet ihr beide das gleich besserwissend fachlich richtigstellen und bewerten, ebend so ganz praktisch *lächel . das hilft dann dem beitragseröffner und beantwortet seine frage.

dem beitragseröffner gehts darum ob er sein auto behalten darf oder nicht. ich sage das er sein auto loswird ! es sei denn er wird recht schnell rege von sich aus. dann bestünde eine chance das auto zu behalten.

ENDE
 
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