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Frage

  • Starter*in Starter*in keinmenschmehr
  • Datum Start Datum Start
Hallo,

man kann beim Bestatter einen Vertrag machen. Vorsorge treffen. Natürlich muss die Person, bei der man beigesetzt werden will, dies auch wollen. Und man muss die Kostenfrage beizeiten klären. Es ins Testament schreiben, ist zu spät. Das sollte zu Lebzeiten vernünftig geklärt werden.


jA,der Bestatter muss das aber auch mit dem Friedhofsamt klären, Die Plätze werden vom Friedhofsamt vergeben und nicht vom Bestatter.Deshalb ist es immer günstig,vorab selbst dort vorzusprechen und Wünsche zu äussern, aber eben früh genug.Vieles ist machbar, man muss nur wissen wie und wo🙂
 

Hallo susen12,

schau mal hier: Frage. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Die Frage wird dir ein Bestattungsinstitut oder die Friedhofsverwaltung deiner Gemeinde beantworten können.
 
Hat der Verstorbene konkrete Wünsche zur Bestattung geäußert, sind diese bindend.
Wünscht er etwa, anonym beerdigt zu werden, könne der Ehepartner ihn nicht einfach in einem Einzelgrab beerdigen.
Dagegen könnten andere Angehörige mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.
Es müssen auch nicht alle Wünsche des Toten umgesetzt werden.
Gerade dann, wenn sie die Angehörigen stark belasten.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter in Düsseldorf erläutert das am Beispiel eines Mannes, der seinen Asche in der Schweiz zu zwei kleinen Diamanten pressen lassen wollte.
Die Steine sollten danach in zwei Schmuckstücke für seine Töchter verarbeitet werden.
Die haben das abgelehnt, weil sie damit nicht zurechtgekommen wären.
Mit einem Vorsorgevertrag kann die eigene Bestattung nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen geregelt werden:
Bestattungsvorsorgevertrag: Was regelt er im Todesfall? - Berlin.de
 

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