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Frage

  • Starter*in Starter*in keinmenschmehr
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K

keinmenschmehr

Gast
ich kenne mich hier nicht aus, aber darf man in form seines letzten wunsches äußern, wo und mit wem man begraben werden möchte? oder geht dies nur unter Familienangehörigen?
 

Hallo keinmenschmehr,

schau mal hier: Frage. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Sicher darf man das.
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte.

Besser noch finde ich die Überlegung, "mit wem ich wie leben möchte".

LG, Nordrheiner
 
also darf ich wünschen, dass ich mit person a in eine grabstätte bzw. urne möchte? wo muss ich dies denn deutlich machen?
 
Ich würde einerseits mit einem Beerdigungsinstitut sprechen - welches solche Wünsche sicher kennt - und andererseits mit den Menschen, die für die Beerdigung sorgen werden.
 
Guten morgen,das regelt das Ordnungsamt in der Gemeinde wo sich der Friedhof befindet.Es hängt auch davon ab,ob die Grabstätte schon existiert und wieviel Platz dort ist.Nicht alle Gräber sind für mehr Personen ausgelegt.
 
ich kenne mich hier nicht aus, aber darf man in form seines letzten wunsches äußern, wo und mit wem man begraben werden möchte? oder geht dies nur unter Familienangehörigen?
Man sollte sich frühzeitig an das Friedhofsamt der Stadt wenden, und nachfragen, ob es diese Möglichkeit für einen bestimmten Platz gibt und sich per Eintragung reservierung lassen. Das ist möglich. Ehleute suchen sich oft einen Doppelplatz aus,als fremde Person mit jemanden die Grabstelle zu teilen ist nicht so ganz einfach und alle Beteiligten müssen einverstanden sein

Guten morgen,das regelt das Ordnungsamt in der Gemeinde wo sich der Friedhof befindet.Es hängt auch davon ab,ob die Grabstätte schon existiert und wieviel Platz dort ist.Nicht alle Gräber sind für mehr Personen ausgelegt.

Das Ordnungsamt ist nur für Sozialbeerdigungen zuständig und da kann man nicht groß Wünsche äußern

also darf ich wünschen, dass ich mit person a in eine grabstätte bzw. urne möchte? wo muss ich dies denn deutlich machen?

Es gibt die Möglichkeit (machen öfter Ehepaare) zwei Aschenkapseln z.B. in einer Urnennische oder einer gemeinsamen speziellen Doppel-Überurne aufzubewahren.Aber das ist nicht so einfach und muss rechtzeitig geplant werden.Also sich ans Friedhofsamt wenden



gruß Susen🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

man kann beim Bestatter einen Vertrag machen. Vorsorge treffen. Natürlich muss die Person, bei der man beigesetzt werden will, dies auch wollen. Und man muss die Kostenfrage beizeiten klären. Es ins Testament schreiben, ist zu spät. Das sollte zu Lebzeiten vernünftig geklärt werden.
 
Man sollte sich an das Friedhofsamt der Stadt wenden, und nachfragen ob es diese Möglichkeit für einen bestimmten Platz gibt und sich per Eintragung reservierung lassen. Das ist möglich



Das Ordnungsamt ist nur für Sozialbeerdigungen zuständig und da kann man nicht groß Wünsche äußern



Es gibt die Möglichkeit (machen öfter Ehepaare) zwei Aschenkapseln z.B. in einer Urnennische oder einer gemeinsamen speziellen Doppel-Überurne aufzubewahren.Aber das ist nicht so einfach und muss rechtzeitig geplant werden.Also sich ans Friedhofsamt wenden



gruß Susen🙂
Sorry,mein Fehler.Ich meinte Friedhofsamt/Friedhofs Verwaltung.
 
ich kenne das so , das man zumindest Früher! , ich sag jetzt mal, ein Familiengrab kaufen musste und nach 30 Jahren konnte es neu belegt werden oder man muss es wieder kaufen . Wenn jetzt schon eine zweierstelle im besitz ist und Person A liegt da schon und Person B will daneben liegen ! dann muss der besitzer der Grabstelle, entweder damit einverstanden sein , oder der Besitzer ist Person B ! , dazu kommt, das die Jahre wieder auf 30 gekauft werden müssen, also für Person B! Es müssen immer 30 Jahre sein .
So war es halt noch vor 20 Jahren .

Wie sich das bei Urnen verhält weiss ich nicht , rein theoretisch, würden ja einige auf so eine einzelne Grabstelle passen , ich glaube aber, das wollen die nicht , so ein Grab soll ja Geld bringen .
 

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